GOZ 2330: Wiederherstellung einer Krone, einer Teilkrone, eines Veneers
Bei der Position GOZ 2330 handelt es sich um eine konservierende Leistung, die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Abschnitt C zu finden ist. Die Maßnahme dient zum Schutz des Zahnmarks (Pulpa) bei tiefer Karies. Die vollständige Leistungsbeschreibung der Ziffer 2330 lautet: Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung), je Kavität. Die Position ist bei mehreren Kavitäten mehrfach pro Zahn berechnungsfähig.
Der Kostenrahmen für GOZ 2330 ist durch die GOZ vorgegeben. Zahnärztliche Leistungen können nach unterschiedlichen Gebührensätzen berechnet werden. Die Sätze ergeben sich aus Punktwert (aktuell: 5,62 Cent), Punktzahl und dem Steigerungsfaktor. Die Punktzahl für die Ziffer 2330 ist die 110. Mit dem Steigerungsfaktor liefert der Zahnarzt eine Bewertung für die Schwierigkeit der Durchführung. Bei einem Faktor von 1 gilt die Leistung als leicht und die Gebühr für die indirekte Überkappung beträgt 6,19 Euro. Eine durchschnittliche Schwierigkeit wird mit dem Faktor 2,3 abgerechnet.
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GOZ 2330 – Honorar für die Erhaltung der vitalen Pulpa
Kommt die GOZ 2330 zur Anwendung, wird sie meist durch weitere zahnärztliche Maßnahmen begleitet. Dazu zählen vorbereitende Maßnahmen sowie zusätzliche konservierende Maßnahmen wie die Zahnfüllungen. Für jede durchgeführte GOZ-Position setzt die Praxis eine Gebühr fest. Die Summe ist das Zahnarzthonorar. Zudem sind Material- und Laborkosten zu bedenken, die in der Regel gesondert in Rechnung gestellt werden.
Die GebĂĽhr fĂĽr GOZ 2330 ergibt sich aus folgender Berechnung: 0,0562421 Euro x 110 x Steigerungsfaktor. In der GebĂĽhrenordnung sehen Sie die Kosten, die Sie durch Einsetzen der Faktoren 1, 2,3 und 3,5 in die Formel erhalten:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 6,19 € | 14,23 € | 21,65 € |
Zahnärzte dürfen auch andere Faktoren für die Kostenfestsetzung wählen. Soll die Gebühr für GOZ 2330 den Regelhöchstsatz überschreiten, muss dies begründet werden. Sie erhalten eine schriftliche Erklärung, warum bei Ihrem Fall eine Erschwernis oder ein Mehraufwand vorliegt. Faktoren über 3,5 bei GOZ 2330 erfordern zudem eine gesonderte Vereinbarung, die vor Behandlungsbeginn geschlossen werden muss.
Indirekte Überkappung – Erläuterungen
Ist ein Zahn durch Karies geschädigt, entfernt der Zahnarzt zunächst die erkrankte Zahnsubstanz. Durch die Bohrmaßnahmen entsteht eine Kavität, die bei Caries profunda bis in die Nähe der Zahnmarkkammer reichen kann. Damit das Zahnmark durch die Füllungsmaterialien nicht geschädigt wird, überdeckt der Zahnarzt den Boden der Kavität zunächst mit speziellen Substanzen, die zur Vitalerhaltung der Pulpa beitragen, eine Dentinbildung fördern und nicht mit dem Füllungsmaterial reagieren.
Zur Anwendung kommen beispielsweise Calciumhydroxidpräparate. Zum Leistungsinhalt der Position GOZ 2330 zählen das Exkavieren und die indirekte Überkappung. Die provisorische oder endgültige Versorgung mit einer Füllung stellt eine eigene Leistung dar und wird zusätzlich berechnet. Um bakterienfreies Arbeiten zu gewährleisten, legt der Zahnarzt vor Behandlungsbeginn ein Spanngummi an. Das Behandlungsfeld wird damit vor Speichel geschützt und trocken gehalten.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2330
Eine Faktorenerhöhung über den Regelhöchstsatz findet bei GOZ 2330 dann statt, wenn die Leistung außergewöhnlich viel Zeit in Anspruch nimmt oder überdurchschnittlich schwierig ist. Gründe können aufwendige Präparationsmaßnahmen bei ausgedehnter Karieserkrankung sein sowie ein Exkavieren in Fraktionen oder ein schrittweises Abtragen von Dentin mit Handinstrumenten.
Müssen für die Kariesdiagnostik oder -entfernung spezielle Substanzen eingesetzt werden, ist ebenfalls eine Gebührensatzerhöhung bei GOZ 2330 gerechtfertigt.
GOZ-Positionen neben GOZ 2330
Neben den MaĂźnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa nach GOZ 2330 fĂĽhrt Ihr Zahnarzt weitere Leistungen aus. Je nach geplanter endgĂĽltiger Versorgung kommen zum Beispiel folgende begleitende GOZ-Nummern vor:
- GOZ 0080 ff – Schmerzausschaltung
- GOZ 0070 – Vitalitätsprüfung eines Zahnes
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2330/2340 – weitere indirekte oder direkte Überkappungen
- GOZ 2050 ff – Füllungsleistungen
- GOZ 2180 – plastische Aufbaufüllung
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
- GOZ 4030/4040 – Einschleifmaßnahmen
- GOZ 2020 – Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2330
Die GOZ-Nummer 2330 ist im BEMA-Katalog mit der Nummer 25 vertreten: Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität.
Bewertet ist die Leistung mit der Zahl 6.
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