GOZ 2150: Einlagefüllung, einflächig
Die Position GOZ 2150 behandelt das einflächige Inlay (Einlagefüllung). Die Leistung zählt zu den konservierenden Leistungen und findet sich im Abschnitt C der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Position GOZ 2150 ist berechnungsfähig, wenn die Füllung eine Zahnfläche betrifft. Bei der Versorgung mehrerer einflächiger Kavitäten kann die Leistung auch mehrfach pro Zahn abgerechnet werden.
Die Kosten für die einflächige Einlagefüllung nach GOZ 2150 sind durch die GOZ definiert. Aus Punktwert (5,62 Cent), Punktzahl der Leistung und einem Steigerungsfaktor errechnet sich die Gebühr für Position 2150. In der GOZ findet sich als Punktzahl für Nummer 2150 die 1141. Mit dem Faktor 1 ergibt sich der einfache Gebührensatz, der 64,17 Euro beträgt. Mit dem Faktor 2,3 (Regelhöchstsatz) wird üblicherweise jedoch ein durchschnittlicher Aufwand honoriert.
Um bei einer Behandlung mit GOZ 2150 Geld zu sparen, hilft ein Kostenvergleich. Über unser Portal 2te-ZahnarztMeinung erhalten Sie auf Anfrage Zweitmeinungen von registrierten Zahnarztpraxen. Die Kosteneinschätzung erfolgt anhand Ihres schriftlichen Heil- und Kostenplans.
GOZ 2150 – Honorar für die einflächige Einlagefüllung
Die Leistung nach GOZ 2150 besteht aus mehreren Teilschritten. Um die Einlagefüllung zu setzen, müssen Zahn und Inlay zunächst vorbereitet werden. Dabei fallen oft weitere zahnärztliche Leistungen an wie zusätzliche Präparations- oder Abformmaßnahmen. Für jede GOZ-Position wird eine Gebühr errechnet. Die Gesamtheit der Gebühren ergibt das Honorar für den Behandlungstag mit GOZ 2150.
Die Steigerungsfaktoren 1 und 3,5 definieren den Gebührenrahmen für GOZ 2150. In der Gebührenordnung werden standardmäßig drei Gebührensätze genannt. Die Kosten ergeben sich aus der Formel: 0,0562421 Euro x 1141 x Steigerungsfaktor.
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Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 64,17 € | 147,60 € | 224,60 € |
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Gebührensätze, die sich durch Verwendung von Faktoren ab 2,4 ergeben, erfordern eine Begründung. Der Zahnarzt muss schriftlich den Mehraufwand erklären. Bei besonders schwierigen Fällen ist auch eine Überschreitung des GOZ-Gebührenrahmens möglich. Dazu schließen Sie mit Ihrem Zahnarzt einen gesonderten Behandlungsvertrag.
Einige GOZ-Nummern sind neben der Leistung nach Ziffer 2150 nicht berechnungsfähig. Dazu gehören die Positionen GOZ 2180, GOZ 2190 und GOZ 2195 (Aufbauten für eine Kronenversorgung).
Einflächige Einlagefüllung – Erläuterungen
Einlagefüllungen oder Inlays sind stabile, laborgefertigte Füllungen, die aus Kunststoff, Keramik oder Metall bestehen können. Sie kommen zum Einsatz, wenn die Füllung einem hohen Kaudruck standhalten muss und plastische Füllungen oder adhäsive Kompositfüllungen nicht ausreichen. Bei der einflächigen Einlagefüllung nach GOZ 2150 handelt es sich um ein Inlay, das eine Kavität an einer einzelnen Zahnfläche (z. B. Kaufläche des Zahnes) schließt. Im Leistungsumfang sind folgende Teilschritte enthalten:
- Präparieren des Zahnes und Gestaltung der einflächigen Kavität
- Relationsbestimmung und Abformungen
- Einproben und provisorisches Eingliedern
- festes Eingliedern des Inlays
- Nachkontrolle und Korrekturen
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2150
Bei GOZ 2150 finden Steigerungsfaktoren ab 2,4 Anwendung, wenn die AusfĂĽhrung der Leistung mehr Zeit kostet als ĂĽblich oder ĂĽberdurchschnittlich schwierig ist. Verschiedene Ursachen kommen dafĂĽr infrage.
Eine sehr tiefe Präparation kann zum Beispiel viel Zeit in Anspruch nehmen.
Spezielle Methoden zur Farbbestimmung oder eine direkte Modellierung des Inlays sind weitere Gründe für die Faktorenerhöhung.
Zudem können auch anatomische Besonderheiten von Kiefer und Mundhöhle oder Erkrankungen des Patienten zu einer Behandlungserschwernis oder einer Verzögerung bei GOZ 2150 führen.
GOZ-Positionen neben GOZ 2150
Eine Vielzahl an GOZ-Nummern können neben GOZ-Position 2150 in der Abrechnung auftreten. Ihr Heil- und Kostenplan zeigt alle durchgeführten Positionen. Häufig finden sich zum Beispiel folgende Begleitleistungen:
- GOZ 0065 – Optisch-elektronische Abformung
- GOZ 1020 – Lokale Fluoridierung
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
- GOZ 2260/2270 – Versorgung mit Provisorien
- GOZ 2330/2340 – Maßnahmen zur Pulpaerhaltung
- GOZ 3070 – Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe
- GOZ 8000 ff – Leistungen der Funktionsanalytik
- GOZ 0080 ff – Anästhesieleistungen
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2150
FĂĽr die EinlagefĂĽllung nach GOZ-Position 2150 existiert keine analoge Position im BEMA-Verzeichnis.
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