
GOZ 2190: Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung
Die GOZ 2190 ist eine konservierende Leistung aus Abschnitt C der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Ein zerstörter Zahn wird mit einem gegossenen Stiftaufbau versorgt und damit auf die Aufnahme einer Krone vorbereitet. Die Nummer 2190 ist pro Zahn einmal berechnungsfähig.
Die Leistung nach GOZ 2190 ist mit der Punktzahl 450 bewertet. Punktzahl, Punktwert (5,62 Cent) und Steigerungsfaktor liefern die Gebühr für die Stiftverankerung. Gemäß der GOZ wählt Ihr Zahnarzt Steigerungsfaktoren zwischen 1 und 3,5 – je nach Aufwand für die Leistung. Faktor 1 ergibt den Einfachsatz mit einer Gebühr von 25,31 Euro für GOZ 2190. Fällt ein durchschnittlicher Aufwand an, ist die Verwendung des Faktors 2,3 üblich.
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GOZ 2190 – Honorar für den gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung
Die Leistung nach GOZ 2190 besteht aus verschiedenen Teilschritten. Zur Vorbereitung auf die Behandlung setzt Ihr Zahnarzt zum Beispiel die Lokalanästhesie und führt eine Trockenlegung des Behandlungsfelds aus. Auch während der Durchführung von GOZ 2190 können weitere Leistungen anfallen. Die Gebühren aller genutzten Positionen ergeben dann das Honorar für die Sitzung mit Nummer 2190.
Die Kostenfestsetzung der Einzelposition GOZ 2190 erfolgt mit: 450 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Der Faktor 3,5 definiert dabei den Höchstwert für die Gebühr:
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Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 25,31 € | 58,21 € | 88,58 € |
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Ihr Zahnarzt wählt den Steigerungsfaktor nach dem Aufwand, der bei der Durchführung anfällt. Stellt sich die Behandlung als überdurchschnittlich schwierig dar, kommen Faktoren ab 2,4 zum Einsatz. Ihr Zahnarzt begründet den Mehraufwand immer schriftlich. Soll der Höchstsatz der GOZ überschritten werden, weil ein Fall besonders große Umstände bereitet, ist dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zu vereinbaren.
Der gegossene Stiftaufbau nach GOZ 2190 ist nicht neben den Nummern GOZ 2150, 2160 und 2170 (Einlagefüllungen) berechnungsfähig. Auch eine Aufbaufüllung nach GOZ 2180 ist nicht mit der Position GOZ 2190 vereinbar.
Gegossener Stiftaufbau – Erläuterungen
Ein gegossener Stiftaufbau nach GOZ 2190 ersetzt zerstörte Zahnhartsubstanz und bereitet den Zahn fĂĽr die Aufnahme einer Krone vor. Es handelt sich um einen Metallgussaufbau, der bei umfangreichen Defekten, die auch die Zahnwurzel betreffen, zum Einsatz kommt.Â
Der Zahnarzt präpariert zunächst den Zahn und entfernt erkranktes Zahnmaterial oder eine bestehende Wurzelfüllung. Die Modellierung des Stiftaufbaus erfolgt in der Regel im Zahnlabor anhand einer zuvor vom Zahnarzt durchgeführten Abformung. Sie lässt sich aber auch in einem direkten Verfahren durchführen.
Bei dem gegossenen Stiftaufbau lassen sich mehrere Stifte zur Kronenversorgung einarbeiten. Die Position GOZ 2190 ist jedoch nur einmal pro Zahn berechnungsfähig. Kosten für Material und Zahnlabor werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Einzementieren des fertigen Stiftaufbaus ist im Leistungsumfang enthalten. Soll eine adhäsive Befestigung erfolgen, findet zusätzlich die Position GOZ 2197 Anwendung.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2190
Steigerungsfaktoren ab 2,4 bei GOZ 2190 verwendet Ihr Zahnarzt, wenn die Behandlung durch einen bestimmten Grund erschwert ist oder mehr Zeit erfordert als ĂĽblich.
Mögliche Ursachen sind zum Beispiel Wurzelkaries, ein enger oder gebogener Wurzelkanal, Kariesschäden bis unter den Zahnfleischsaum oder der Einsatz spezieller Methoden zur Kariesentfernung.
Werden bei dem Stiftaufbau nach GOZ 2190 mehrere Stifte verwendet, führt auch das in der Regel zu einer Faktorenerhöhung.
GOZ-Positionen neben GOZ 2190
Bei Ihrer Behandlung mit GOZ-Position 2190 kommt es mitunter zu weiteren zahnärztlichen Leistungen. Hier sehen Sie eine Liste mit GOZ-Nummern, die Ihr Zahnarzt in Verbindung mit dem gegossenen Stiftaufbau zur Kronenvorbereitung ausführen kann:
- GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung
- GOZ 0080 ff – Leistungen zur Schmerzausschaltung (Lokalanästhesie)
-  GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
- GOZ 2300 – Entfernung eines Wurzelstiftes
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2190
FĂĽr die GOZ-Position 2190 ist die Nummer 18 b im BEMA-Katalog eine vergleichbare Position: Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, b) durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig.
Bewertet ist die Nummer mit der Punktzahl 80.
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