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GOZ 9005: Navigationsschablone fĂĽr Implantate

GOZ 9005: Navigationsschablone

Die GOZ Nummer 9005 beschreibt in der Zahnmedizin eine Navigationsschablone, die auf Grundlage von dreidimensionalen Daten angefertigt wird. Navigationsschablonen werden auch gerne als Führungsschablonen bezeichnet, da sich die Implantate mit ihrer Hilfe noch präziser setzen lassen. Durch das exakte Setzen von Implantaten mithilfe einer Führungsschablone gemäß GOZ 9005 kann bei der Behandlung eine bessere Qualität erzielt werden.

Neben der Führungsschablone können auch die Elemente für die Fixierung der Schablone nach GOZ 9005 abgerechnet werden. Die Abrechnung kann je Kiefer erfolgen, wobei die Kosten (je nach Aufwand) variieren können. Material- und Laborkosten – hierzu gehören beispielsweise Abformmaterialien – können einzeln abgerechnet werden.

Die einfachen Kosten belaufen sich laut GOZ 9005 auf 16,87 Euro. Bei einer aufwendigeren Behandlung können sie das 2,3- bis 3,5-fache des einfachen Satzes betragen und auf bis zu 59,05 Euro ansteigen. Wird jedoch ein höherer Satz bei der Abrechnung verwendet, müssen Zahnärzte ihre Entscheidung stets begründen. Sobald Zahnärzte bei der GOZ Nummer 9005 den höchsten Faktor von 3,5 auswählen, müssen sie ihre Entscheidung stets im Vorfeld schriftlich mit dem Patienten vereinbaren.

GOZ 9005: Ăśbersicht Kosten und Honorar

Mit der sogenannten GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) kann Ihr Zahnarzt die Kosten geltend machen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Grundlage der GOZ Nummer 9005 ist ein Punktwert, der bei jeder abrechenbaren Position 5,62 Cent beträgt. Jede Position kann bei der Abrechnung mit einer Punktzahl multipliziert werden, die (je nach Behandlung) unterschiedlich ausfallen kann.

Die Punktzahl kann zwischen 100 und (ĂĽber) 1.100 betragen. In Bezug auf die GOZ 9005 wird der Punktwert von 5,62 Cent mit der Punktzahl 300 multipliziert. Das Ergebnis ist der einfache Satz, der aufgrund einer umfangreichen Behandlung um das 2,3- oder 3,5-fache ansteigen kann.

Faktor

Einfacher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

16,87 €

38,81 €

59,05 €

Wie wird die FĂĽhrungsschablone GOZ 9005 verwendet?

Dreidimensionale Navigationsschablonen kommen beim Setzen von Implantaten zum Einsatz. Der Begriff „Führungsschablone“ laut GOZ 9005 ist dabei nicht unbegründet. Beim eigentlichen Eingriff trägt eine Führungsschablone zu einer besseren Genauigkeit bei, da hier sehr viel Fingerspitzengefühl gefragt ist.

Um bei dem Eingriff für höchste Präzision zu sorgen, wird die Führungsschablone anhand von dreidimensionalen Daten schon im Vorfeld erstellt. Diese Daten werden auf der Grundlage einer digitalen Röntgenaufnahme gewonnen. Die Führungsschablone bildet den Kiefer exakt ab und kennzeichnet die jeweilige Position des Implantates. Dank der vorgefertigten Bohrung wird nicht nur die Position des Implantates, sondern auch der Winkel vorgegeben.

Als Position ist die GOZ Nummer 9005 je Kiefer abrechenbar. Wird die FĂĽhrungsschablone auch fĂĽr den anderen Kiefer verwendet, kann sie zweimal abgerechnet werden.

Wie lässt sich ein höherer Satz begründen?

Normalerweise reicht der einfache Satz bei der GOZ Nummer 9005 aus. Ist der Aufwand der Behandlung jedoch größer als erwartet, können Zahnärzte die Position mit einem Steigerungsfaktor abrechnen. 

Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn mehr Zeit für die Behandlung benötigt wird als üblich. Auch lassen sich Komplikationen mit einem Steigerungsfaktor begründen.

Diese Positionen rechnen Zahnärzte ebenfalls ab

Neben der GOZ 9005 können Zahnärzte weitere Leistungen geltend machen, die für die Behandlung erforderlich sind. Hierzu gehören zum Beispiel

  • Erstellung eines Heil- und Kostenplans (GOZ 0030)
  • Röntgenbilder (GOĂ„ 5000)
  • Implantatbezogene Analyse und Vermessung (GOZ 9000)
  • Abformung (oder Teilabformung) eines Kiefers (GOZ 0050)
  • Situationsmodell: Abformung von Ober- und Unterkiefer (GOZ 0060)
  • Setzen eines Implantates (GOZ 9010)
  • virtuelle Planung (GOZ § 6 Abs 1)
  • Anfertigung einer FĂĽhrungsschablone (GOZ § 6 Abs 1)

Außerdem können Zahnärzte weitere Kosten in der Abrechnung geltend machen. Hierzu gehören zum Beispiel die Materialkosten, die für die Anfertigung von Abformungen und Modellen gebraucht werden. Überdies sind die Kosten des Labors zur Herstellung der Führungsschablone extra abrechenbar.

GOZ-Nummern
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