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Prothese Kosten - wie viel kostet eine Zahnprothese?

Die unterschiedlichen Arten von Zahnprothesen sind weit verbreitet. Neben der Voll- bzw. Totalprothese, welche alle Zähne eines Kiefers ersetzt, gibt es verschiedene Formen der Teilprothese, wie zum Beispiel Klammerprothesen, Teleskopprothesen oder Modellgussprothesen. Hier geben wir einen Überblick über die Kosten, welche für diese Art des Zahnersatzes anfallen.

Ein strahlendes Lächeln mit Zahnprothesen
Inhaltsverzeichnis

1.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Es gibt drei wichtige Posten, aus denen sich die Prothesen Kosten zusammensetzen. Dies sind:

  • das Honorar des Zahnarztes
  • die Laborkosten
  • die Materialkosten

Das Honorar für den Zahnarzt variiert je nach Art der Behandlung. Je mehr Zeit notwendig ist, um die Behandlung durchzuführen, die Zähne vorzubereiten und sie einzusetzen, desto höher fällt die Rechnung aus. Bei manchen Teilprothesen ist ein Beschliefen der Zähne notwendig, das zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt. Daher ist der Zahnarzt gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) dazu berechtigt, ein höheres Honorar zu berechnen.

Eine besonders große Rolle spielen die Laborkosten für die Gesamtkosten. Bei aufwändiger Verarbeitung und kostspieliger Technik steigt dieser Posten deutlich an. Prothesen aus Metall nehmen beispielsweise im Labor eine längere Arbeitszeit in Anspruch. Daher liegen die Laborkosten in diesem Fall höher als bei einer herkömmlichen Kunststoffprothese.

Unter den Materialkosten werden Ausgaben zusammengefasst, welche für die Beschaffung des jeweiligen Ausgangsmaterials anfallen. Prothesen aus seltenen Metallen sind hier im Durchschnitt teurer als Elemente aus einfachem Kunststoff.

2.

Die Kosten für verschiedene Arten von Zahnprothesen

 

Vollprotheseca. 500 bis 850 €
Teleskopprotheseca. 600 bis 700 € (ohne Kronen)
Klammerprotheseca. 600 bis 900 €
Stegprothese mit Implantatenca. 7.000 bis 8.500 €

Die Gesamtkosten einer Prothese unterscheiden sich je nach Art der Prothese sehr stark. Deshalb ist es wichtig, zwischen den unterschiedlichen Lösungen zu trennen. Zu unterscheiden sind die folgenden Kategorien:

Vollprothese

Wer eine Totalprothese benötigt, entscheidet sich damit für die günstigste Prothesenform. Die Vollprothesen Kosten sind vergleichsweise gering. Zudem wird das Material für die Prothese nach der kassenrechtlich gesicherten Gebührenordnung BEMA abgerechnet. Nur ist die Prothese des Unterkiefers etwas teurer als im Oberkiefer. Denn um einen ausreichenden Halt zu schaffen, ist hier aus anatomischen Gründen ein höherer Aufwand nötig. Je Kiefer beläuft sich die Vollprothese auf 500 bis 850 Euro. Ein wesentlicher Teil dieser Gesamtkosten wird durch den Festzuschuss der Krankenkasse gedeckt.

Teleskopprothese

Bei der Teleskopprothese handelt es sich um eine Versorgung außerhalb der Regelversorgung der Krankenkasse. Dementsprechend können Patienten lediglich mit dem Festzuschuss rechnen. Zudem ist bei dieser Form des Zahnersatzes eine längere Behandlung in der Praxis notwendig. Höhere Kosten zieht auch die Laboranfertigung nach sich. Im Durchschnitt handelt es sich deshalb um die teuerste Art der herausnehmbaren Teilprothesen.

Für eine Teilprothese werden in diesem Fall zwischen 600 und 700 Euro fällig. Darin sind die Kosten der Doppelkronen noch nicht enthalten, die der Prothese den nötigen Halt verleihen. Je Krone können hierfür noch einmal 800 bis 1.000 Euro anfallen. Darüber entscheidet vor allem das Material, das hierfür zum Einsatz kommen soll. Die Gesamtkosten für eine Teleskopprothese können aus diesem Grund schnell auf bis zu 6.000 Euro ansteigen.

Im Vergleich zur günstigen Totalprothese bietet die Teleskopprothese dennoch einige Vorteile. Nicht nur können möglicherweise noch gesunde Restzähne erhalten bleiben. Darüber hinaus wird eine höhere Stabilität im Kiefer erreicht. Optisch lassen sich wiederum sehr zufriedenstellend Ergebnisse erzielen.

Klammerprothese

Weist der Kiefer eines Patienten einige Lücken auf, die jedoch nicht mit einer Brücke versorgt werden können, so kommt die sogenannte Klammerprothese zum Einsatz. Diese wird mithilfe von Gussklammern im Kiefer befestigt und zählt zur Regelversorgung der Krankenkasse.

Die Kosten für eine Klammerprothese belaufen sich auf etwa 600 bis 900 Euro. Der Zuschuss der Krankenkasse kann sich auf etwa 400 Euro belaufen. Dementsprechend bleibt ein Eigenanteil von bis zu 500 Euro, den die Patienten selbst tragen müssen.

Stegprothese auf Implantaten

Bei der Stegprothese handelt es sich um eine fest verbundene künstliche Zahnreihe. Die Besonderheit ist, dass es sich um eine Form des implantatgetragenen und dennoch herausnehmbaren Zahnersatzes für einen komplett zahnlosen Kiefer handelt. Hierfür setzt der Zahnarzt je Kiefer meist vier Implantate, die anschließend einige Wochen einheilen müssen. Anschließend kann darauf die Stegprothese befestigt werden, die eine hohe Stabilität bietet.

Wer sich dazu entschließt, den zahnlosen Kiefer mit einer Stegprothese zu versorgen, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen. Mit Zahnarzthonorar und Materialkosten ist mit etwa 7000 bis 8500 Euro zu rechnen. Deutlich günstiger wird die Stegprothese, wenn sie auf Pfeilerzähnen befestigt wird. Dann wiederum ist die Behandlung nicht für den komplett zahnlosen Kiefer geeignet.

3.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Kassenpatienten können von ihrer Krankenkasse den sogenannten Festzuschuss für die Regelversorgung erhalten. Bei der Regelversorgung handelt es sich um eine Art der Behandlung, die nach den Angaben des Sozialgesetzbuches „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Bei Patienten mit einem zahnlosen Kiefer wird demnach die Vollprothese als Regelversorgung betrachtet. Bei anderen Patienten, die zwar noch einzelne gesunde Zähne aufweisen, aber Lücken von mehr als vier Zähnen haben, ist die Klammerprothese das Mittel der Wahl.

Für die dem jeweiligen Befund angemessene Behandlung zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent. Die restlichen 40 Prozent müssen die Patienten selbst zahlen. Mit einem gut geführten Bonusheft besteht jedoch die Möglichkeit, den Festzuschuss auf bis zu 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung zu erhöhen. Dafür ist es notwendig, alle Termine für Vorsorgeuntersuchungen mehrere Jahre lang wahrzunehmen und zu dokumentieren. Anhand eines Beispiels lässt sich diese Regelung leichter erfassen:

4.

Kann ich die Härtefallregelung nutzen?

Die Härtefallregelung bietet Patienten mit einem besonders geringen Einkommen die Möglichkeit, sich die Kosten komplett erstatten zu lassen. Allerdings gilt dies nur für die fälligen Gebühren für die Regelversorgung. Den gleichen Anspruch haben Personen, die in irgendeiner Form Sozialhilfe beziehen. Auch für sie besteht die Möglichkeit, von der Härtefallregelung Gebrauch zu machen.

5.

Spartipps für die Zahnprothese

Wer die Kosten der Zahnprothese deutlich reduzieren möchte, kann von folgenden Spartipps Gebrauch machen.

  • Zweite Zahnarztmeinung einholen: Die Kostenvoranschläge der Zahnarztpraxen in Form des Heil- und Kostenplans unterscheiden sich oft deutlich voneinander. Daher lohnt es sich, auf unserem Portal nach einem zweiten Angebot zu suchen.
  • Bonusheft führen: Ein über 10 Jahre lückenlos geführtes Bonusheft steigert den Festzuschuss der Krankenkasse auf immerhin 75%. Damit sinkt der Eigenanteil an der Zahnprothese.
  • Zahnzusatzversicherung: Wer über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, sichert sich damit gegen die hohen Kosten einer Zahnprothese ab. Entscheidend ist, diese frühzeitig abzuschließen und nicht bis zum Eintreten des Schadenfalls zu warten.
  • Zahnbehandlung im Ausland: Die Behandlung im Ausland galt lange als uneingeschränkter Spartipp. Doch mittlerweile ist genau zu prüfen, ob die Kosten dort wirklich niedriger ausfallen.
6.

Welche weiteren Arten von Zahnersatz gibt es?

Nach einem Zahnverlust können Patienten nicht nur die verschiedenen Formen der Zahnprothese wählen. Alternativ haben sie die Möglichkeit, andere Arten des Zahnersatzes zu bevorzugen.

 Zahnbrücke

Eine Zahnbrücke bietet die Chance, die Zahnlücke gezielt zu füllen und den Zahnersatz an den beiden Seiten zu verankern. Hierfür müssen neben der Lücke noch gesunde Pfeilerzähne vorhanden sein, welche die Brücke tragen können. Damit der Zahnersatz eingesetzt werden kann, muss der Zahnarzt die Pfeilerzähne im Vorfeld beschleifen. Hierbei geht ein Teil der eigentlich gesunden Zahnsubstanz verloren. Das ist zugleich einer der wesentlichen Nachteile dieser Art des Zahnersatzes.

Im Vergleich zur Vollprothese weist die Zahnbrücke aber auch Vorteile auf. So sitzt sie bei korrekter Verankerung fest im Mund. Zudem kann eine durchaus ansprechende Optik erreicht werden. Als Regelversorgung wird sie von der Kasse aber nur dann angesehen, wenn noch nicht zu viele Zähne fehlen. Ist dies der Fall, lässt sich dieser Zahnersatz mit einem geringen Eigenanteil verwirklichen.

Implantate

Wer sich statt einer Vollprothese für Implantate entscheidet, kann dabei ganz unterschiedliche Varianten des Zahnersatzes verwirklichen. Zahnimplantate sind zum einen dazu in der Lage, einen einzelnen Zahn zu ersetzen. Doch selbst im komplett zahnlosen Kiefer sind sie eine sinnvolle Möglichkeit. Auf den Implantationen kann sowohl fester, als auch herausnehmbarer Zahnersatz verankert werden. Hierfür bringt der Zahnarzt zunächst mehrere künstliche Zahnwurzeln in den Kieferknochen ein. Nachdem diese eingeheilt sind, schraubt er die Implantatkrone auf.

Zu den großen Vorteilen von Zahnimplantaten zählt ihre Optik. Sie sind praktisch nicht von natürlichen Zähnen zu unterscheiden. Bei der Implantation werden außerdem eventuell vorhandene gesunde Nachbarzähne nicht beeinträchtigt. Das bedeutet, dass noch vorhandene gesunde Zahnsubstanz erhalten bleiben kann. Ein Nachteil ist die Tatsache, dass ein chirurgischer Eingriff unbedingt notwendig ist. Dies kann besonders für Angstpatienten ein Problem darstellen. Andererseits ist die kleine Operation vergleichsweise teuer und sorgt für höhere Gesamtkosten dieser Art des Zahnersatzes. Zudem übersteigen Zahnimplantate die Regelversorgung der Krankenkassen stark. Patienten müssen deshalb mit einem höheren Eigenanteil rechnen.

Häufige Fragen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für die Versorgung eines zahnlosen Kiefers lediglich einen Festzuschuss in Höhe von 60% der Regelversorgung. Mit einem über fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss auf 70%, nach 10 Jahren auf 75%. Den restlichen Anteil müssen die Patienten selbst zahlen.
Wer nach einer besonders günstigen Lösung sucht, entscheidet sich am besten für eine Totalprothese aus Kunststoff. Je nach Behandlung liegen die Kosten hierfür im Bereich zwischen 500 und 850 Euro.
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