
GOZ 2410: Aufbereitung eines Wurzelkanals
Bei der GOZ-Position 2410 handelt es sich um eine endodontische Maßnahme. Die Definition von Ziffer 2410 finden Sie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Konservierende Leistungen (Abschnitt C). Sie lautet: Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen. Die Leistung ist einmal pro Kanal berechnungsfähig. Liegen jedoch anatomische Besonderheiten vor, darf der Zahnarzt die Wurzelkanalaufbereitung in einer Folgesitzung ein weiteres Mal veranschlagen.
Für eine Abrechnung der Ziffer 2410 nach GOZ-Vorgaben nutzen Zahnärzte drei Faktoren: Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor. In der Gebührenordnung ist der Punktwert mit 5,62 Cent festgelegt. Die Punktzahl der Position 2410 beträgt 392. Die Bemessung des Gebührensatzes erfolgt durch den Zahnarzt über die Wahl eines Steigerungsfaktors. Die GOZ gibt Faktoren von 1 bis 3,5 vor. Mit dem Faktor 1 ergeben sich Kosten für die Wurzelkanalaufbereitung von 22,05 Euro. Als Regelfaktor für einen mittleren Aufwand gilt der Faktor 2,3.
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GOZ 2410 – Honorar für die Wurzelkanalaufbereitung
Die Wurzelkanalaufbereitung nach GOZ 2410 wird durch weitere zahnärztliche Maßnahmen begleitet. Dazu zählen vorbereitende Leistungen wie das Setzen einer Lokalanästhesie und abschließende Maßnahmen wie das Legen einer Füllung. Für alle durchgeführten GOZ-Positionen berechnet die Praxis eine Gebühr. Das Honorar für die Behandlungssitzung ergibt sich aus der Summe dieser Gebühren.
Die GebĂĽhr fĂĽr die Einzelleistung nach GOZ 2410 erhalten Sie mit folgender Berechnung: 5,62 Cent x 392 x Steigerungsfaktor. Die GOZ gibt die Kosten fĂĽr drei verschiedene Steigerungsfaktoren vor:
Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 22,05 € | 50,71 € | 77,16 € |
Ist die Aufbereitung des Wurzelkanals mit einem besonderen Aufwand verbunden, wählt die Praxis Steigerungsfaktoren über 2,3. Bei der Rechnungsstellung ist der Grund für den Mehraufwand schriftlich anzugeben. Faktoren über 3,5 bei GOZ 2410 erfordern eine gesonderte Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient.
Aufbereitung eines Wurzelkanals – Erläuterungen
Bei der Aufbereitung eines Wurzelkanals nach Ziffer 2410 bringt der Zahnarzt zum Beispiel Nickeltitanfeilen in den Kanal ein, um infizierte oder entzündete Zahnsubstanz abzutragen. Der Wurzelkanal wird gereinigt, erweitert und geglättet. Ziele sind die Keimreduktion und die Vorbereitung auf eine anschließende Versorgung. Eine Wurzelkanalaufbereitung lässt sich von der Zahnkavität aus oder von der Wurzelspitze aus (retrograd) durchführen. In Vorbereitung auf die Behandlung setzt der Zahnarzt eine Lokalanästhesie.
Außerdem kommt häufig ein Spanngummi zum Einsatz, um den Zahn während der Maßnahme vor Speichel- und Bakterieneinflüssen zu schützen. Die GOZ-Position 2410 ist einmal je Kanal zulässig. Für denselben Wurzelkanal darf sie nur dann erneut berechnet werden, wenn beispielsweise eine Reinfektion eine Neubehandlung nötig macht. Kann die Kanalaufbereitung aufgrund anatomischer Besonderheiten (z. B. gekrümmter oder enger Wurzelkanal) nicht in einer Sitzung erfolgen, ist maximal eine weitere Berechnung der Leistung in einer Folgesitzung möglich.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2410
Zu einer Faktorenerhöhung bei GOZ 2410 kommt es, wenn die Durchführung für den Zahnarzt mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist. Der Mehraufwand kann in Verzögerungen, Komplikationen oder Schwierigkeiten bei der Behandlung begründet sein. Typische Gründe sind ein hoher instrumenteller Aufwand, die Anwendung besonderer Verfahren, verengte oder gekrümmte Wurzelkanäle sowie zeitaufwendige Spülungen oder Trocknungen. Je nach Aufwand wählt Ihr Zahnarzt für die Wurzelkanalaufbereitung Steigerungsfaktoren ab 2,4 oder höher.
GOZ-Positionen neben GOZ 2410
Neben Position GOZ 2410 finden Sie in der Abrechnung weitere GOZ-Nummern. Folgende Begleitleistungen kommen zum Beispiel häufig im Rahmen einer endodontischen Behandlung vor:
- GOZ 0070 – Vitalitätsprüfung eines Zahnes
- GOZ 0080 ff – Anästhesieleistungen
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2390 – Trepanation eines Zahnes
- GOZ 2350/2360 – Pulpaamputation oder -exstirpation
- GOZ 2410 ff – endodontische Maßnahmen
- GOZ 3110/3120 – Wurzelspitzenresektion (Front- bzw. Seitenzahn)
- GOZ 2020 – Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
- GOZ 0110 – Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops
- GOZ 0120 – Zuschlag für die Anwendung eines Lasers
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2410
Die Wurzelkanalaufbereitung nach GOZ-Nummer 2410 ist im BEMA-Katalog unter der Nummer 32 zu finden: Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal.
Die Nummer besitzt die Bewertungszahl 29.
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