GOZ 2440: FĂĽllung eines Wurzelkanals
Die Position GOZ 2440 Füllung eines Wurzelkanals gehört zu den konservierenden Leistungen des Abschnitts C der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Es handelt sich um eine Maßnahme zur Zahnerhaltung, die in Verbindung mit der Wurzelkanalaufbereitung zum Einsatz kommt. Die Wurzelkanalfüllung nach Ziffer 2440 ist pro Kanal berechnungsfähig.
Die Kostenfestsetzung für eine Wurzelkanalfüllung nach Ziffer 2440 erfolgt nach GOZ-Richtlinien. Der aktuelle Punktwert ( 5,62 Cent) wird mit der Punktzahl der Leistung und einem Steigerungsfaktor multipliziert. Die Punktzahl stellt eine Bewertung des Leistungsumfangs dar und beträgt für GOZ 2440 258. Durch die Wahl des Steigerungsfaktors findet eine Bemessung des individuellen Aufwands statt. Bei sehr geringem Aufwand (Faktor 1) kostet die Füllung 14,51 Euro. Für eine durchschnittliche Schwierigkeit verwenden viele Zahnärzte standardmäßig den Faktor 2,3.
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GOZ 2440 – Honorar für die Wurzelkanalfüllung
Das zahnärztliche Honorar für eine Behandlung mit Wurzelkanalfüllung setzt sich zusammen aus der Gebühr für Position GOZ 2440 und den Gebühren aller Begleitleistungen. Zusätzliche Maßnahmen sind beispielsweise weitere endodontische Positionen oder die Anfertigung von Röntgenbildern zur Überprüfung des Behandlungserfolgs.
Die Berechnung der Gebühr für Ziffer 2440 erfolgt mit: 258 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor. In der Gebührenordnung sind drei Sätze aufgeführt:
Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 14,51 € | 33,37 € | 50,79 € |
Der Zahnarzt legt den Faktor nach Einschätzung des Aufwands fest. Generell kommen Faktoren zwischen 1 und 3,5 zum Einsatz. Bei Steigerungsfaktoren ab 2,4 ist bei der Durchführung von GOZ 2440 ein Mehraufwand entstanden, der schriftlich begründet werden muss. Steigerungsfaktoren ab 3,6 sind zulässig, wenn sie gesondert vereinbart werden.
Füllung des Wurzelkanals – Erläuterung
Das FĂĽllen eines Wurzelkanals erfolgt nach der Aufbereitung, wenn der Kanal von Keimen und entzĂĽndlichem Gewebe gereinigt worden ist. Die GOZ-Position 2440 tritt daher in der Regel gemeinsam mit GOZ 2420 in der Abrechnung auf. Als FĂĽllmaterial kommen konfektionierte Guttaperchastifte aus Baumharz und Versiegelungszemente zum Einsatz. Die vorgefertigten Stifte werden nach verschiedenen FĂĽllungsmethoden (Einstifttechnik, Mehrstifttechnik oder thermoplastische Technik) in den Wurzelkanal eingebracht.Â
In den Spalt zwischen Füllungsstift und Wurzelkanalwand gibt der Zahnarzt den Sealer (Zemente), um den Kanal bakteriendicht zu verschließen. Im Anschluss erfolgt der Verschluss der Kavität mit einer temporären oder endgültigen Füllung. Der temporäre Verschluss sowie die endgültige Versorgung des Zahnes werden als eigenständige Leistungen gesondert berechnet.
Eine WurzelkanalfĂĽllung erfolgt ĂĽblicherweise ĂĽber die Zahnkrone (orthograd). Die FĂĽllung des Kanals von der Wurzelspitze aus (retrograd) kommt zum Beispiel bei Wurzelspitzenresektionen vor. Beide Vorgehensweisen sind Leistungsinhalt der Position GOZ 2440. Die GebĂĽhr fĂĽr Ziffer 2440 wird je Kanal in Rechnung gestellt.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2440
Eine Erhöhung des Gebührensatzes bei der Wurzelkanalfüllung ist angezeigt, wenn die Sitzung länger dauert als üblich oder wenn die Leistung einen zusätzlichen Aufwand erfordert. Die Nutzung spezieller Verfahren, Instrumente oder Materialien sind häufige Gründe für eine Faktorsteigerung. Sind die Kanäle gebogen oder verengt, kann eine Füllung nach GOZ 2440 mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Zudem können patientenbedingte Ursachen wie eine ungünstige Zahnstellung oder eine zu geringe Mundöffnung den Zugang zum Behandlungsgebiet erschweren. Die Begründung für Steigerungsfaktoren ab 2,4 ist der Abrechnung beigefügt.
GOZ-Positionen neben GOZ 2440
Die GOZ-Position 2440 wird von weiteren zahnärztlichen Maßnahmen begleitet. Um alle Arbeitsschritte einer vollständigen endodontischen Versorgung zu honorieren, rechnet der Zahnarzt entsprechende GOZ-Nummern zusätzlich ab. Folgende Positionen kommen häufig neben der Wurzelkanalfüllung vor:
- GOZ 0080 ff – Lokalanästhesie
- GOZ 0110 – Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2400 ff – endodontische Leistungen
- GOZ 3110/3120 – Wurzelspitzenresektionen
- GOZ 2020 – Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität
- GOZ 2050 ff – Füllungsleistungen
- GOZ 2180 ff – Aufbaufüllungen für Kronen
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2440
Die GOZ 2440 ist mit der Nummer 35 im BEMA-Katalog vergleichbar: WurzelkanalfĂĽllung einschlieĂźlich eines evtl. provisorischen Verschlusses, je Kanal.
Die Bewertungszahl der Leistung ist die 17.
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