GOZ 5170: Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel
Die Gebührenziffer 5170 findet sich in Abschnitt F „Prothetische Leistungen“ der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie beschreibt die anatomische Abformung des Kiefers mit einem individuellen Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder bei tief ansetzenden Bändern.
In der Gebührenordnung sind 250 Punkte für die Leistung festgesetzt. Im Einfachsatz ergibt sich daraus eine Gebühr in Höhe von 14,06 €. Üblicherweise kommt jedoch der Steigerungsfaktor 2,3 zum Einsatz, um einen durchschnittlichen Arbeitsaufwand abzubilden. Somit erhöht sich die Gebühr auf 32,34 €.
Entsteht dem Zahnarzt ein überdurchschnittlicher Arbeitsaufwand, so darf er Sätze bis 3,5 in Rechnung stellen. Diese erhöhen die Kosten für GOZ 5170 auf bis zu 49,21 €. Sollen noch höhere Steigerungssätze zur Anwendung kommen, so ist dies nur nach vorherige Vereinbarung zwischen Arzt und Patient möglich.
Zahnärztliches Honorar für GOZ 5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel
Bei GOZ 5170 handelt es sich um eine Leistung, die einmal je Kiefer in Rechnung gestellt werden kann. Gegebenenfalls kann die Leistung innerhalb einer Behandlung auch mehrfach anfallen. Sie darf in diesem Fall mehrfach berechnet werden. Kommt ein individueller Löffel bei anderen Indikationen zum Einsatz als denen, die in der Leistungsbeschreibung verzeichnet sind, darf die Gebührenziffer analog abgerechnet werden.
Für die GOZ 5170 Kosten sind die Punktzahl 250, der Punktwert von 5,62 Cent und der Steigerungsfaktor entscheidend. Die Gebührenfestsetzung erfolgt mit der Formel 0,0562421 Euro x 250 x Steigerungsfaktor. Ob der Zahnarzt den Normalsatz 2,3 oder den Höchstsatz von 3,5 ansetzt, hat somit für die Gesamtkosten eine große Bedeutung. Die Unterschiede werden in der nachfolgenden Tabelle deutlich.
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 14,06 € | 32,34 € | 49,21 € |
Oft geht die Leistung mit einer zusätzlichen Abdruckdesinfektion einher. Diese zahntechnische Leistung kann nach § 9 gesondert in Rechnung gestellt werden. GOZ 5170 darf auch dann berechnet werden, wenn keine anatomischen Besonderheiten vorliegen, sofern sie die Abformung das Ziel einer Remontage verfolgt. Gemeint ist damit das erneute Einsetzen der so angefertigten Kiefermodelle in den Artikulator.
GOZ 5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel Erläuterungen
Die Abdrucknahme verfolgt bei den meisten Behandlungen das Ziel, die vorhandenen Gewebestrukturen genau wiederzugeben. Liegen jedoch ungünstige Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzende Bänder vor, können womöglich nicht alle Strukturen abgebildet werden. In diesem Fall muss ein individueller Löffel angefertigt werden. Dieser dient dazu, auch ungewöhnliche Zahnstellungen abbilden und auf das Modell übertragen zu können. Der zusätzliche Arbeitsschritt, der dafür notwendig ist, kann nach GOZ 5170 in Rechnung gestellt werden.
Steigerungsfaktoren von GOZ 5170 Individueller Löffel
Unter verschiedenen Umständen können bei der Abrechnung von GOZ 5170 Steigerungsfaktoren zum Einsatz kommen. Ein erschwerter Zahnarzt entsteht dem Zahnarzt beispielsweise, wenn Stellungsanomalien wie Exostosen, ein hoher Gaumen oder ein starker Würgereiz vorliegen.
Trägt ein Patient festsitzender Zahnersatz, so erschwert auch dieser die Abformung. Somit handelt es sich um einen stichhaltigen Grund für die Berechnung von Steigerungsfaktoren von 2,4 bis 3,5. Die Gebühr kann somit auf bis zu 49,21 € ansteigen.
GOZ-Positionen neben GOZ 5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel
Neben GOZ 5170 gibt es eine Reihe weiterer Leistungen, die auf der Abrechnung angeführt werden können. Besonders häufig tritt die Gebührenziffer neben den folgenden Positionen auf:
- GOZ 2200 ff.: Anfertigung von Kronen und BrĂĽcken
- GOZ 5090: Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements
- GOZ 5100: Erneuerung des Sekundärteils einer Teleskopkrone
- GOZ 5110: Wiedereingliederung einer BrĂĽcke nach Wiederherstellung
- GOZ 5180: Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel im Oberkiefer
- GOZ 5190: Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel
- GOZ 8000 ff.: Funktionsanalytische und funktionstherapeutische MaĂźnahmen
BEMA-Position für GOZ 5170 Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel
Die oben genannten Bestimmungen der GOZ sind allein für die Abrechnung von Privatpatienten relevant. Für die Abrechnung von Kassenpatienten gibt es analog die Position BEMA 98-a. Sie ist im Abschnitt ZE „Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen“ zu finden und trägt den Namen Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel. Auch bei der Abrechnung nach BEMA darf die Leistung einmal je Kiefer in Rechnung gestellt werden. Die Bewertungszahl 29 führt zu einem Honorar in Höhe von 25,58 €.
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