
GOZ 2200: Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation)
Die GOZ 2200 beschreibt eine Leistung, bei der ein zerstörter Zahn durch eine Vollkrone versorgt wird. Die vollständige Definition der Nummer lautet: Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation). Die Beschreibung der Position 2200 mit den Angaben für die Abrechnung finden sich in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) im Abschnitt Konservierende Leistungen.
Die Gebühren für GOZ 2200 ergeben sich aus der Punktzahl der Leistung, dem gesetzlich festgelegten Punktwert und einem Steigerungsfaktor. Bewertet ist die Position 2200 mit der Punktzahl 1322. Als Punktwert gilt 5,62 Cent. Der Zahnarzt legt den Steigerungsfaktor fest. Mit dem Faktor 1 kostet die Vollkrone in Tangentialpräparation 74,35 Euro. In der Regel nutzen Praxen jedoch den Regelhöchstsatz. Mit dem Faktor 2,3 wird ein durchschnittlicher Aufwand bei der Durchführung der Leistung honoriert.
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GOZ 2200 – Honorar für die Vollkrone in Tangentialpräparation
Bei der Versorgung eines Zahnes oder Implantats mit einer Vollkrone führt Ihr Zahnarzt neben den Teilschritten nach GOZ 2200 weitere zahnärztliche Leistungen aus. Anästhesieleistungen oder vorbereitende Maßnahmen sowie individuelle Abformungen sind mögliche Begleitleistungen. Für jede Position erfolgt eine Gebührenfestsetzung gemäß der Gebührenordnung. Die Summe ergibt das zahnärztliche Honorar.
Die Kosten für die Position GOZ 2200 ergeben sich durch Multiplikation der drei genannten Faktoren: 0,0562421 Euro x 1322 x Steigerungsfaktor. In der GOZ sind die Gebühren für Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatzdargestellt:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 74,35 € | 171,01 € | 260,23 € |
Faktoren über 2,3 sind bei der Vollkrone in Tangentialpräparation gerechtfertigt, wenn die Durchführung für den Zahnarzt aufwendiger ist als üblich. Der Zahnarzt steht in der Pflicht zu begründen, was den Mehraufwand ausmacht. Soll der Höchstsatz der GOZ überschritten werden, ist dies nur mit einer abweichenden Vereinbarung nötig.
Kommt die Leistung nach GOZ 2200 zur Anwendung, sind die GOZ-Positionen 2050 bis 2130 nicht berechnungsfähig.
Vollkrone in Tangentialpräparation – Erläuterungen
Die Vollkrone ĂĽberkappt den Zahnstumpf bis zum Zahnfleischsaum. Vollkronen kommen zum Einsatz, wenn die Zerstörung natĂĽrlicher Zahnsubstanz so weit fortgeschritten ist, dass eine FĂĽllung fĂĽr die Restauration nicht mehr ausreicht. Um eine Krone am Zahn zu befestigen, existieren verschiedene Methoden.Â
Bei der Tangentialpräparation wird der Zahnstumpf nur leicht beschliffen. Die Art der Präparation eignet sich vor allem für dünnwandige Kronen (z. B. Metallkronen). Zur Verankerung ist das Einzementieren im Leistungsumfang enthalten. Soll eine adhäsive Befestigung erfolgen, ist die Position GOZ 2197 zusätzlich berechnungsfähig.
Kommt die Vollkrone auf einem Implantat zum Einsatz, gilt ebenfalls die Position GOZ 2200. Die Verschraubung der Krone mit dem Implantat ist Leistungsbestandteil. Müssen am Implantataufbau für die Aufnahme der Krone Veränderungen vorgenommen werden, erfolgt dies in der Regel in einem Zahnlabor und wird gesondert in Rechnung gestellt.
Die GOZ 2200 besteht aus mehreren Teilschritten. Hier sehen Sie den Leistungsinhalt im Ăśberblick:
- Präparieren von Zahn oder Implantat
- Relationsbestimmung und Abformung
- Einproben und provisorisches Eingliedern
- festes Einsetzen der Vollkrone
- Nachkontrolle (falls nötig mit Korrektur)
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2200
Bei der Ausführung von Position GOZ 2200 liegt ein erhöhter Aufwand vor, wenn Zahnfehlstellungen oder Bissanomalien die Versorgung mit einer Krone behindern. Abformung, Präparation oder Einprobe können sich dadurch überdurchschnittlich schwierig darstellen.
Ist für die Kronenversorgung die Anpassung eines vorhandenen Zahnersatzes nötig, führt auch dies zu einer Steigerung des Gebührensatzes. Ebenso rechtfertigen individuelle Farbabstimmungen die Faktorenerhöhung bei GOZ 2200.
GOZ-Positionen neben GOZ 2200
Neben der Nummer 2200 finden Sie weitere GOZ-Positionen in Ihrer Abrechnung. Solche Begleitleistungen können je nach Fall variieren. Hier sind einige GOZ-Nummern aufgeführt, die in Verbindung mit der Vollkrone in Tangentialpräparation auftreten können:
- GOZ 0065 – Optisch-elektronische Abformung
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
- GOZ 2260/2270 – Versorgung mit Provisorien
- GOZ 5170 – Abformung mit individuellem Löffel
- GOZ 9050/9060 – Entfernen, Wiedereinsetzen, Auswechseln von Aufbauelementen
- GOZ 2290 – Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2200
Die GOZ-Position 2200 ist im BEMA-Katalog mit der Nummer 20 a vertreten: Versorgung eines Einzelzahnes durch a) eine metallische Vollkrone.
Die Position ist mit der Bewertungszahl 148 versehen.
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