GOZ 9050: Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente
Die Definition von GOZ 9050 gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) lautet wörtlich: Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase. Es handelt sich um eine implantologische Leistung, die während der Aufbauphase des Zahnersatzes zur Anwendung kommt und auch nur in dieser Phase abgerechnet werden kann. Im Abschnitt K der GOZ finden Sie die Grundlagen für die Abrechnung sowie Details zur Anwendung der Position GOZ 9050.
Bei der Herstellung bzw. dem Aufbau von Zahnimplantaten im Kiefer des Patienten kommt es vor, dass Aufbauelemente wie beispielsweise ein Zahnfleischformer (Gingivaformer) wieder entfernt werden mĂĽssen. Dies ist eine Leistung nach GOZ 9050. Die Kosten berechnen sich nach einer in der GOZ festgelegten Formel. Die Punktzahl der GOZ-Position (313 fĂĽr GOZ 9050), der Punktwert 5,62 Cent und ein Steigerungsfaktor ergeben den GebĂĽhrensatz. Mit dem Steigerungsfaktor 1 wĂĽrde die Leistung GOZ 9050 17,60 Euro kosten. Ăśblich ist eine Abrechnung mit Steigerungsfaktoren zwischen 2 und 2,3.
Ihr Zahnarzt entscheidet anhand Ihrer Untersuchungsergebnisse, welche Steigerungsfaktoren den Aufwand für die einzelnen Behandlungsleistungen kompensieren. Der Aufwand für verschiedene GOZ-Leistungen kann unterschiedlich ausfallen. Ihr Heil- und Kostenplan für die Sitzung mit GOZ 9050 zeigt Ihnen die Behandlungsplanung und Abrechnung. Als Patient steht Ihnen das Recht zu, Gegenangebote einzuholen. Auf 2te-ZahnarztMeinung wählen Sie Angebote von zahnärztlichen Behandlern aus Ihrer Region.
GOZ 9050 – Honorar für das Entfernen, Wiedereinsetzen oder Auswechseln von Aufbauelementen
Die GOZ-Position 9050 darf für eine Behandlungssitzung höchstens einmal pro Implantat berechnet werden. Für die gesamte rekonstruktive Phase darf Ihr Zahnarzt die Leistung höchstens dreimal pro Implantat in Rechnung stellen. Das zahnärztliche Honorar setzt sich aus dem Gebührensatz für GOZ 9050 und den Gebührensätzen weiterer GOZ-Positionen zusammen, die am Operationstag anfallen.
Hier stellen wir Ihnen die Kosten für GOZ 9050 vor, wie sie in der Gebührenordnung für die Steigerungsfaktoren 1 (einfacher Satz), 2,3 (Regelhöchstsatz) und 3,5 (Höchstsatz) angegeben sind. Diese Gebühren sind Beispiele und können durch die Wahl eines anderen Steigerungsfaktors variieren. Die Berechnung der Gebühren für GOZ 9050 erfolgt gemäß: 313 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor.
Gebührensätze für Ziffer 9050 laut GOZ:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 17,60 € | 40,49 € | 61,61 € |
Abrechnungen von Gebühren mit Steigerungsfaktoren über 2,3 sind von Ihrem zahnärztlichen Behandler schriftlich zu begründen. Bei besonderen Umständen, die einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bei der Ausführung von GOZ 9050 verursachen, können Sie mit Ihrem Zahnarzt Steigerungsfaktoren über 3,5 vereinbaren.
Neben der GOZ-Position 9050 sind die Gebührenziffern GOZ 9040 Implantatfreilegung und GOZ 9010 Implantatinsertion nicht berechnungsfähig.
Aufbauelemente bei zweiphasigen Implantaten entfernen, neu einsetzen und austauschen – Leistungsumfang
Aufbauelemente sind zum Beispiel Deckschrauben, Zahnfleischformer, Einheilkappen sowie Aufbauteile und Aufsätze für die Befestigung von Provisorien.
Da bei der Konstruktion eines Zahnersatzes Abformmaßnahmen für die Anpassung der Zahnprothesen nötig sind, wird Ihr Zahnarzt bereits gesetzte Aufbauelemente vorübergehend entfernen und wieder einsetzen oder gemäß der Behandlungsplanung Aufbauelemente austauschen.
Mit der Nummer GOZ 9050 berechnet der Zahnarzt diese Leistung fĂĽr ein einzelnes Aufbauelement oder fĂĽr mehrere Aufbauelemente pro Implantat.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 9050
Hohe Steigerungsfaktoren über 2,3 bei GOZ 9050 kommen zum Beispiel zum Einsatz, wenn während der rekonstruktiven Phase die Leistung GOZ 9050 mehr als dreimal pro Implantat zur Anwendung kommen muss. Die Aufwandsentschädigung kann dann über die Wahl der Gebührensätze erfolgen.
Weiterhin führen ein erhöhter Schwierigkeitsgrad des Eingriffs (z. B. Lokalisation in der Mundhöhle), ein erhöhter Zeitaufwand (Zahnarzt muss zusätzliche Maßnahmen durchführen) und Komplikationen (z. B. Stillung übermäßiger Blutungen) zu Gebührensätzen mit Steigerungsfaktoren zwischen 2,4 und 3,5.
Zusätzliche GOZ-Positionen neben GOZ 9050 bei dem Wechsel von Aufbauelementen
Kommt es zu der Anwendung von GOZ 9050 während einer Behandlungssitzung, geschieht dies meist, um Anpassungsmaßnahmen oder Einproben vorzunehmen. Dementsprechend finden sich GOZ-Positionen für Abformmaßnahmen in der Abrechnung wieder. Folgende GOZ-Nummern werden häufig neben GOZ 9050 aufgeführt:
- GOZ 5000 – Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese
- GOZ 5170 ff – anatomische oder funktionelle Abformungsmaßnahmen
- GOZ 2290 – Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers
- GOZ 2200 – Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone
- GOZ 2270 – Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung
Analoge BEMA-Position fĂĽr GOZ 9050
Der implantologischen Leistung GOZ 9050 ist keine BEMA-Nummer zugeordnet.
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