GOZ 2270: Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung
Bei der GOZ-Position 2270 handelt es sich um eine konservierende Leistung aus Abschnitt C der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Beschreibung der Ziffer lautet: Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung.
Die Abrechnung der Nummer 2270 erfolgt durch Multiplikation der drei Faktoren: Punktzahl, Punktwert und Steigerungsfaktor. Die Punktzahl für die Nummer 2270 ist die 270. Der gesetzlich festgelegte Punktwert beträgt gemäß der aktuellen GOZ 5,62 Cent. Mit dem Steigerungsfaktor bewerten Zahnärzte die individuelle Schwierigkeit der Leistung. Mit dem Faktor 1 ergibt sich der Einfachsatz mit einer Gebühr für das Provisorium von 15,19 Euro. Üblich ist die Berechnung der Kosten mit einem Standardfaktor von 2,3.
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GOZ 2270 – Honorar für das Provisorium im direkten Verfahren
Die Leistung nach GOZ-Position 2270 dient der temporären Versorgung eines beschliffenen Zahnes oder eines Implantats. In einer Behandlungssitzung mit Nummer 2270 führt der Zahnarzt weitere Maßnahmen durch, die zum Beispiel mit der Präparation des Zahnes oder mit der Abformung in Verbindung stehen. Die Gebühren aller Positionen ergeben das Zahnarzthonorar.
Die Gebühr für die Einzelposition 2270 erhalten Sie mit folgender Rechnung: 270 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Der Kostenrahmen für das Sofortprovisorium mit Abformung ist durch die Faktoren 1 und 3,5 vorgegeben. Der Faktor 2,3 wird als Regelhöchstsatz bezeichnet. Die Gebühren für die drei Faktoren sind in der GOZ aufgeführt:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 15,19 € | 34,93 € | 53,15 € |
Ihr Zahnarzt kann andere Faktoren verwenden. Gebühren, die den Regelhöchstsatz überschreiten (Faktoren ab 2,4), sind dann gerechtfertigt, wenn die Durchführung der Position 2270 mit einer Erschwernis verbunden ist. Der Grund für den Mehraufwand ist anzugeben. Eine Überschreitung des Höchstsatzes (Faktoren ab 3,5) ist dann möglich, wenn Zahnarzt und Patient darüber eine abweichende schriftliche Vereinbarung treffen.
Sofortprovisorium mit Abformung – Erläuterungen
Durch die provisorische Versorgung nach GOZ 2270 wird die Kaufunktion sichergestellt, bis der dauerhafte Zahnersatz eingegliedert wird. Der präparierte Zahn oder das Implantat sind durch die provisorische Kunststoffüberkronung vor Kaudruckbelastungen oder vor bakteriellem Befall geschützt.
Ein Provisorium nach Ziffer 2270 wird anhand eines zuvor genommenen Abdrucks gefertigt (Abformung). Das Ausarbeiten des Provisoriums erfolgt dann direkt im Mund des Patienten. Der Leistungsumfang der Position GOZ 2270 enthält die Herstellung und Anpassung der provisorischen Versorgung, nötige Korrekturen sowie das mehrfache Entfernen und Wiedereingliedern.
Kommt es zu einer Beschädigung des Provisoriums und ist eine Neuanfertigung nötig, darf die Praxis die Position 2270 wiederholt berechnen.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2270
Gebührensätze über dem Regelhöchstsatz bei GOZ 2270 erfordern eine schriftliche Begründung. Der Zahnarzt erläutert die Ursachen für die Erschwernis oder den erhöhten Zeitaufwand. Häufige Gründe für einen Mehraufwand sind Anomalien der Zahnstellung, eine erschwerte Retention der provisorischen Krone oder ein mehrfaches Entfernen und Wiederbefestigen.
Auch die Verwendung von konfektionierten Formteilen kann eine Faktorenerhöhung bei GOZ 2270auslösen. In manchen Fällen kommt es durch die Anpassung des Sofortprovisoriums an einen bestehenden Zahnersatz zu Verzögerungen im Behandlungsablauf. Liegen Zeitaufwand oder Schwierigkeit über dem Durchschnitt für die Behandlung, finden Faktoren ab 2,4 Anwendung.
GOZ-Positionen neben GOZ 2270
Neben dem Sofortprovisorium nach GOZ-Position 2270 führt der Zahnarzt weitere Behandlungsmaßnahmen durch. Dazu zählen zum Beispiel die endodontischen Leistungen, Aufbaufüllungen oder die individuelle Abformung. In einem schriftlichen Heil- und Kostenplan sehen Sie die für Ihren Fall relevanten Positionen. Mögliche GOZ-Nummern neben GOZ 2270 sind:
- GOZ 0080 ff – Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
- GOZ 2180 ff – Aufbaufüllungen
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2260/2270 – Provisorium im direkten Verfahren
- GOZ 2290 – Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers
- GOZ 2330/2340 – indirekte oder direkte Überkappungen (Pulpaerhaltung)
- GOZ 5170 – Abformung mit individuellem Löffel
- GOZ 2150 ff – Einlagefüllungen
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2270
Für Position GOZ 2270 existiert mit der Nummer 19 eine ähnliche Leistung im BEMA-Verzeichnis: Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied.
Die Bewertungszahl fĂĽr die Nummer ist die 19.
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