GOZ 5190: Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel
Die GOZ-Position 5190 ist im Abschnitt F der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgeführt. Es handelt sich um eine prothetische Leistung, bei der ein Funktionsabdruck des Unterkiefers erstellt wird. Dies erfolgt laut Definition von GOZ 5190 mit einem individuellen Löffel.
Die Grundlagen für die Abrechnung von GOZ 5190 sind in der Gebührenordnung beschrieben. Herangezogen werden Punktwert, Punktzahl und ein Steigerungsfaktor. Den Steigerungsfaktor wählt Ihr Zahnarzt nach Aufwand. Der Punktwert beträgt laut GOZ 5,62 Cent. Die Punktzahl für GOZ 5190 ist die 540. Mit einem Steigerungsfaktor von 1 erhalten Sie eine Gebühr für GOZ 5190 von 30,37 Euro (einfacher Gebührensatz). Zahnarztpraxen nutzen oft Steigerungsfaktoren zwischen 2 und 2,3 für die Abrechnung.
Der Regelhöchstsatz (Steigerungsfaktor 2,3) bei GOZ 5190 ist gerechtfertigt, wenn der Eingriff als durchschnittlich schwierig gilt. Höhere Steigerungsfaktoren honorieren einen Mehraufwand. Für Ihre Zahnersatz-Behandlung erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan, der alle relevanten GOZ-Nummern mit den Gebühren aufführt. Eine Zweitmeinung oder einen Kostenvergleich bietet Ihnen 2te-ZahnarztMeinung, das Online-Portal rund um das Thema Zahnersatz.
GOZ 5190 – Honorar für die Funktionsabformung des Unterkiefers
Für die Herstellung eines herausnehmbaren Zahnersatzes fallen verschiedene Arbeitsschritte an. Einer davon ist die Abdrucknahme des zahnlosen oder restbezahnten Kiefers. Das zahnärztliche Honorar für die Behandlung mit GOZ 5190 ergibt sich aus allen Leistungen, die der Zahnarzt am Behandlungstag neben der Funktionsabformung durchführt. Hinzu kommen Kosten für das Abformmaterial und für die Leistungen des zahntechnischen Labors.
Die folgende Liste zeigt Ihnen die GebĂĽhren fĂĽr GOZ 5190 bei verschiedenen Steigerungsfaktoren. Ihre Kosten fĂĽr die individuelle Abformung des Unterkiefers bewegen sich in diesem Rahmen. Die Formel fĂĽr die Berechnung lautet im Fall von GOZ 5190: 540 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor.
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Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 30,37 € | 69,85 € | 106,30 € |
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Eine funktionelle Abformung des Unterkiefers nach GOZ 5190 kann mit überdurchschnittlichem Zeitaufwand oder Schwierigkeitsgrad verbunden sein. Dies wird mit Steigerungsfaktoren über 2,3 kompensiert. Ihr Zahnarzt begründet die Wahl des Steigerungsfaktors dann schriftlich. Bei Steigerungsfaktoren, die über den GOZ-Rahmen hinausgehen (ab 3,6), benötigt Ihr Zahnarzt vor der Behandlung eine schriftliche Zustimmung von Ihnen.
Neben der GOZ-Position 5190 können die Positionen GOZ 5180 und GOZ 5170 in der Abrechnung auftreten. Wird GOZ 5190 für den Unterkiefer veranschlagt, ist die digitale Abformung nach GOZ 0065 höchstens für den Oberkiefer berechnungsfähig.
Individuelle Funktionsabformung Unterkiefer – Erläuterung
Für eine optimale Adhäsion von Zahnprothesen müssen alle Besonderheiten des Kiefers erfasst werden. Um Kieferkamm und Schleimhautstruktur abzubilden, nutzt Ihr Zahnarzt Abformverfahren. Neben digitalen Methoden existieren die anatomische und die funktionelle Abformung mit einem individuellen Löffel. Ein solcher Abdrucklöffel kann beispielsweise eine bereits bestehende Prothese sein, ein angepasster Konfektionslöffel oder ein speziell angefertigter Löffel.
In diesen wird das Abformmaterial gefüllt. Im Gegensatz zur rein anatomischen Abdrucknahme erfolgt bei der Funktionsabformung die Aushärtung des Materials unter Weichteilbewegungen. So ist ein bestmöglicher Sitz des Zahnersatzes auch bei Muskelbewegungen (z. B. beim Sprechen oder Kauen) gewährleistet. Die Leistung GOZ 5190 kommt zur Anwendung bei:
- Unterkiefertotalprothese
- Unterkiefer-Deckprothese (Cover-Denture)
- Teilprothesen
- Rebasierung von Zahnersatz
- Erweiterung von Prothesen
Steigerungsfaktoren bei GOZ 5190
Steigerungsfaktoren über 2,3 bei GOZ 5190 nutzt Ihr Zahnarzt dann, wenn sich die Abformung schwieriger gestaltet oder wenn sie mehr Zeit in Anspruch nimmt. Gründe dafür sind zum Beispiel Veränderungen am Kieferkamm oder an der Schleimhaut. Stellungsanomalien oder eine Atrophie des Kiefers können die Abdrucknahme erschweren.
Ist die Beweglichkeit von Kiefer oder Muskulatur eingeschränkt, lässt sich die Funktionsabformung ebenfalls nicht leicht durchführen. Kommt es bei den Patienten zu einem Würgereiz oder zu einem übermäßigen Speichelfluss, verzögert dies oft die Abformung. Auch besondere Individualisierungsmaßnahmen für den Abdrucklöffel oder mehrphasige Abdruckverfahren sind mit einem erhöhten Zeitaufwand bei GOZ 5190 verbunden.
GOZ-Positionen neben GOZ 5190 bei der individuellen Unterkieferabformung
Für die Herstellung und Anpassung einer Zahnprothese kommen üblicherweise weitere prothetische oder diagnostische Leistungen zum Einsatz. Ihr Heil- und Kostenplan zeigt Ihnen alle veranschlagten GOZ-Positionen. Beispielsweise finden sich neben GOZ 5190 häufig folgende Gebührenziffern:
- GOZ 5170 – Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel
- GOZ 5180 – Funktionelle Abformung des Oberkiefers
- GOZ 5000 ff – sonstige prothetische Leistungen nach Abschnitt F
- GOZ 0065– Optisch-elektronische Abformung
- GOZ 8000 ff – funktionsanalytische/funktionstherapeutische Leistungen nach Abschnitt J
BEMA-Position fĂĽr GOZ 5190
Der Position GOZ 5190 entspricht die Nummer 98c im BEMA-Katalog mit der Definition: Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer.
Der Nummer ist die Bewertungszahl 76 zugeordnet.
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