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GOZ 5310: Defektprothese

GOZ 5310: Vollständige Unterfütterung bei einer Defektprothese einschließlich funktioneller Randgestaltung

Die Nummer GOZ 5310 ist im Abschnitt F Prothetische Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden. Sie behandelt die Wiederherstellung der Funktion einer abnehmbaren Prothese durch vollständige Unterfütterung. Berechnungsfähig ist die Position GOZ 5310, wenn die Unterfütterungsmaßnahmen mit Funktionsrandgestaltung an einer Defektprothese stattfinden.

Die Kosten für die Durchführung von GOZ 5310 ergeben sich aus den Berechnungsvorgaben der GOZ. Ein gesetzlich festgelegter Punktwert (5,62 Cent), die Punktzahl der Leistung und ein Steigerungsfaktor fließen in die Rechnung ein. Als Punktzahl ist der Ziffer 5310 die 730 zugewiesen. Bei einem Steigerungsfaktor von 1 beläuft sich die Gebühr für die vollständige Unterfütterung einer Defektprothese auf 41,06 Euro. Für die Abrechnung wird jedoch häufig der Regelhöchstsatz mit dem Faktor 2,3 angesetzt.

Welcher Steigerungsfaktor bzw. Gebührensatz Anwendung findet, hängt von der Zahnarztpraxis ab. Auf 2te-ZahnarztMeinung haben Sie die Möglichkeit, Kosten für Zahnersatz-Behandlungen zu vergleichen. Anhand Ihres Heil- und Kostenplans für Ihre Behandlung mit GOZ 5310 erhalten Sie Kostenvorschläge von registrierten Praxen aus Ihrer Nähe.

GOZ 5310 – Honorar für die Unterfütterung einer Defektprothese inklusive Funktionsrand

Für die Wiederherstellung der Funktion einer Defektprothese durch Unterfütterung kommen am Behandlungstag oft weitere Maßnahmen zum Einsatz. Funktionsanalytische Leistungen, zusätzliche Abformmaßnahmen oder Behandlungen an Zähnen oder Zahnfleisch sind zum Beispiel häufige Begleitleistungen. Das Honorar für die Zahnersatz-Behandlung mit GOZ 5310 ist die Summe der Kosten aller durchgeführten Positionen. Zudem entstehen Kosten für Materialaufwand und Labor.

Die Gebühr für die Einzelleistung GOZ 5310 errechnet sich nach: 5,62 Cent x 730 x Steigerungsfaktor. Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz laut GOZ ergeben sich durch Einsetzen der Faktoren 1, 2,3 und 3,5:

 

Faktor1-facher Satz2,3-facher Satz3,5-facher Satz
Kosten41,06 €94,43 €143,70 €

 

Ist die Durchführung von GOZ 5310 mit einem überdurchschnittlichen Aufwand verbunden, rechtfertigt das eine Anwendung von Steigerungsfaktoren über 2,3. Der Mehraufwand ist schriftlich zu begründen. Mit Faktoren ab 3,6wird der Kostenrahmen der GOZ überschritten. Gebühren über dem Höchstsatz sind zulässig, wenn sie vor der Behandlung schriftlich vereinbart werden.

Die Nummer 5310 ist nur im Rahmen von Wiederherstellungsmaßnahmen an einer abnehmbaren Prothese berechnungsfähig. Neben Reparatur- und Erweiterungsmaßnahmen an Prothesen nach GOZ 5250 und GOZ 5260 darf Ihr Zahnarzt Ziffer 5310 dann abrechnen, wenn die Leistungen zeitlich getrennt voneinander stattfinden.

Unterfütterung einer Defektprothese – Leistungsbeschreibung

Bei einer Defektprothese handelt es sich um einen herausnehmbaren Zahnersatz in Kombination mit einer Kiefer-, Gaumen- oder Gesichtsprothese. Bei angeborenen Fehlbildungen oder bei Defekten im Kiefer- und Gesichtsbereich durch Unfälle oder Tumore sorgen Defektprothesen fĂĽr die Wiederherstellung von Ă„sthetik und Funktion. Wenn eine zufriedenstellende chirurgische Versorgung nicht möglich ist, verschlieĂźen die individuell angepassten, kunststoffbasierten Platten den Weichteil- oder Knochendefekt. 

Der Zahnersatz ist über einen Verbindungsmechanismus mit dem Prothesenkörper verbunden. Ist es mit der Zeit zu Veränderungen an den Strukturen gekommen, die als Prothesenlager fungieren, kann eine Neuanpassung der Prothese nötig werden. Bei einer vollständigen Unterfütterung nach GOZ 5310 wird die gesamte Prothesenbasis neugestaltet.

FĂĽr eine UnterfĂĽtterung stehen direkte oder indirekte Verfahren zur VerfĂĽgung. Bei dem direkten Verfahren trägt Ihr Zahnarzt selbsthärtenden Prothesenkunststoff auf die Basis der Prothese auf. FĂĽr die UnterfĂĽtterung mit funktioneller Randgestaltung kommen jedoch in der Regel indirekte Verfahren zur Anwendung. 

Mit einer Funktionsabformung stellt Ihr Zahnarzt sicher, dass der Prothesenrand optimal angepasst wird. Bewegungen der Strukturen beim Sprechen, Kauen oder Schlucken dürfen den Halt der Prothese nicht beeinträchtigen. Mit dem gewonnenen Funktionsabdruck erfolgt die Unterfütterung der Prothese dann im Labor.

Steigerungsfaktoren bei GOZ 5310

Kommt es bei GOZ 5310 zu einem Mehraufwand, erfolgt die Kostenberechnung mit Steigerungsfaktoren ab 2,4. Zeitfaktor oder Schwierigkeitsgrad können zum Beispiel erhöht sein, wenn die Abformung aufgrund von Unverträglichkeiten Probleme bereitet, ungĂĽnstige Kiefer- oder Schleimhautverhältnisse vorliegen oder das Restgebiss eine starke Abnutzung erfahren hat. 

Anpassung und Eingliederung der Prothese sind damit aufwendiger und können zusätzliche Arbeitsschritte erforderlich machen. Auch die Anwendung weichbleibender Unterfütterungsmaterialien führt häufig zu einem erhöhten Gebührensatz bei GOZ 5310.

GOZ-Positionen neben GOZ 5310

Hier sehen Sie, welche GOZ-Positionen neben GOZ 5310 in der Abrechnung vorkommen können. Welche Leistungen relevant sind, hängt von Ihrer individuellen Zahnersatz-Behandlung ab. Ein Heil- und Kostenplan liefert eine Übersicht zum Behandlungsablauf.

  • GOZ 3000 ff – Zahnentfernungen
  • GOZ 4020 – lokale Schleimhautbehandlungen
  • GOZ 4030/4040 – Einschleifen von Zähnen oder Zahnersatz
  • GOZ 5170/5180/5190 – Abformungen mit individuellem Löffel
  • GOZ 5250/5260 – Reparaturen oder Erweiterungen an abnehmbaren Prothesen (zeitlich getrennt zu Ziffer 5310)
  • GOZ 8000 ff – Funktionsanalytik nach Abschnitt J

BEMA-Position fĂĽr GOZ 5310

FĂĽr die GOZ-Position 5310 kann als entsprechende Leistung die Nummer 103b im BEMA-Katalog angesehen werden: Resektionsprothesen: b) ErgänzungsmaĂźnahmen im Anschluss an Leistungen nach Buchstabe a). 

Die Nummer ist mit der Bewertungszahl 80 versehen.

GOZ-Nummern
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