GOZ 2010: Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Die Position GOZ 2010 Behandlung überempfindlicher Zahnflächen finden Sie im Abschnitt C der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Die Versiegelung nach GOZ 2010 zählt zu den konservierenden Leistungen und ist je Kiefer berechnungsfähig.
Für die Kostenabrechnung nach GOZ spielen der Punktwert, die Punktzahl der Position und ein vom Zahnarzt gewählter Steigerungsfaktor eine Rolle. Der Punktwert ist in der GOZ festgelegt und beträgt 5,62 Cent. Die Punktzahl der Ziffer 2010 ist die 50. Für den Einfachsatz (Steigerungsfaktor 1) ergibt sich eine Gebühr für die Behandlung überempfindlicher Zähne von 2,81 Euro. Bei einem durchschnittlichen Aufwand werden die Kosten jedoch mit dem Faktor 2,3 berechnet.
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GOZ 2010 – Honorar für die Versiegelung überempfindlicher Zähne
Die Versorgung überempfindlicher Zähne nach GOZ 2010 kann mit weiteren zahnärztlichen Leistungen verknüpft sein. Häufig handelt es sich um Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Zähne wie die professionelle Zahnreinigung oder das Entfernen von Belägen. Das Honorar für den Zahnarzt nach GOZ ist die Gesamtheit der Gebühren aller Leistungen des Behandlungstags.
Die Gebühr für die Einzelleistung GOZ 2010 berechnet die Praxis folgendermaßen: 0,0562421 Euro x 50 x Steigerungsfaktor. Durch das Einsetzen der Faktoren 1 und 3,5 definiert sich der Kostenrahmen für die Behandlung überempfindlicher Zähne. Mit dem Faktor 2,3 ergibt sich der Regelhöchstsatz, der oft als Standardfaktor für die Kostenberechnung dient:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 2,81 € | 6,47 € | 9,84 € |
Möchte ihr Zahnarzt Steigerungsfaktoren ab 2,4 verwenden, ist der zusätzliche Behandlungsaufwand schriftlich zu erklären. Treffen Sie mit Ihrer Praxis eine Vereinbarung darüber, dann sind auch Faktoren ab 3,6 zulässig, die den Höchstsatz der GOZ überschreiten.
Überempfindliche Zahnflächen – Erläuterungen
Die Versorgung überempfindlicher Zähne ist sowohl für Milch- als auch für bleibende Zähne durchführbar. Berechnungsfähig ist die Nummer 2010 je Kiefer. Mit der Maßnahme wird eine erhöhte Sensibilität der Zahnflächen bekämpft. Es existieren verschiedene Gründe, warum es an Zähnen zu Überempfindlichkeiten kommen kann.
Dazu zählen zum Beispiel zahnärztliche Behandlungen wie Einschleifmaßnahmen oder das Anätzen vor Versiegelungen sowie parodontale Erkrankungen, die zu freiliegenden Zahnhälsen führen. Auch das Zähneknirschen oder säurehaltige Nahrungsmittel können die Zahnsubstanz angreifen und eine Schmerzempfindlichkeit hervorrufen.
Behandelt werden überempfindliche Zahnflächen, indem Ihr Zahnarzt Gele, Lacke oder Salzlösungen aufträgt. Ebenso kann ein Dental-Laser zur Bekämpfung von Hypersensibilitäten zur Anwendung kommen. Das Auftragen von Versiegelungssubstanzen im Rahmen der Fluoridierung oder Remineralisierung sorgt für den Verschluss von Dentinkanälchen, in denen der Schmerz entsteht. Die Trockenlegung der zu behandelnden Zahnbereiche für eine optimale Haftung der Materialien ist in der Leistung nach GOZ 2010 enthalten.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2010
Erhöhte Gebührensätze bei GOZ 2010 mit Steigerungsfaktoren ab 2,4 sind bei einem überdurchschnittlichen Behandlungsaufwand gerechtfertigt. Gründe sind zum Beispiel eine erschwerte Retentionsgewinnung, aufwendige Trockenlegungsmaßnahmen oder die Versiegelung einer hohen Anzahl an Zahnflächen.
Für einen erhöhten Schwierigkeitsgrad, für Zeitverzögerungen sowie für besondere Umstände bei der Behandlung wird Ihr Zahnarzt Steigerungsfaktoren über 2,3 bei der Versorgung überempfindlicher Zähne ansetzen.
GOZ-Positionen neben GOZ 2010
Neben der Therapie nach GOZ 2010 finden sich oft weitere GOZ-Positionen in der Abrechnung wieder. Zahnärztliche Leistungen, die in Verbindung mit der Versorgung überempfindlicher Zahnflächen auftreten können, sind beispielsweise:
- GOZ 1040 – Professionelle Zahnreinigung
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 4050/4055 – Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
- GOZ 1020 – Lokale Fluoridierung
- GOZ 1030 – Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung
- GOZ 1000 – Erstellung eines Mundhygienestatus
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2010
Die GOZ-Position 2010 ist mit der Nummer 10 üZ im BEMA-Katalog vergleichbar: Behandlung überempfindlicher Zähne, je Sitzung.
Als Bewertungszahl ist die 6 angegeben.
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