GOZ 2090: Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial, dreiflächig
Die Position GOZ 2090 beschreibt die Versorgung eines Zahndefekts mit einer plastischen Füllung. Die Definition der Ziffer 2090 findet sich in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Konservierende Leistungen (Abschnitt C) und lautet: Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, dreiflächig. Berechnungsfähig ist die Leistung nach GOZ 2090 pro Kavität.
Für die Kostenfestsetzung nach GOZ finden drei Faktoren Anwendung. Dabei handelt es sich um Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor. Der Punktwert ist gesetzlich festgelegt und beträgt 5,62 Cent. Die Punktzahl für Ziffer 2090 ist die 297. Den Steigerungsfaktor setzt der Zahnarzt fest. Bei einem Faktor von 1 kostet die dreiflächige plastische Füllung 16,70 Euro. Zahnarztpraxen rechnen üblicherweise nach dem Regelhöchstsatz (Faktor 2,3) ab, womit ein durchschnittlicher Aufwand honoriert wird.
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GOZ 2090 – Honorar für die dreiflächige plastische Zahnfüllung
Die GOZ-Nummer 2090 setzt sich aus mehreren Einzelschritten zusammen. Von der Vorbereitung des Zahns bis zur Konturierung der Füllung sind bereits viele zahnärztliche Leistungen abgedeckt. Manche Fälle erfordern jedoch zusätzliche Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen sowie Trockenlegungs- oder Einschleifmaßnahmen. Das Honorar für die Behandlung mit GOZ 2090 ergibt sich aus den Gebühren aller durchgeführten Leistungen.
Mit der Formel 0,0562421 Euro x 297 x Steigerungsfaktor erhalten Sie die Gebühr für GOZ 2090. Die Gebührenordnung gibt Faktoren von 1 (Einfachsatz) bis 3,5 (Höchstsatz) vor. Das liefert den folgenden Kostenrahmen für die dreiflächige Füllung mit plastischem Füllungsmaterial:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 16,70 € | 38,42 € | 58,46 € |
Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand bestimmen den Steigerungsfaktor. Für die Überschreitung des Regelsatzes (Faktoren ab 2,4) besteht eine Begründungspflicht. Der Mehraufwand soll plausibel dargelegt werden. Möchte Ihr Zahnarzt die Leistung GOZ 2090 mit Faktoren über 3,5 abrechnen, muss er dies mit Ihnen vor der Behandlung vereinbaren.
Dreiflächige Zahnfüllung nach GOZ 2090 – Erläuterungen
Die Position GOZ 2090 behandelt die Zahnfüllung mit plastischem Füllungsmaterial. Kunststoff-, Zement- oder Amalgamfüllungen kommen zum Einsatz. Die Restauration erfolgt ohne Adhäsiv (Haftvermittler). Der Zahnarzt bringt das Material in formbarem Zustand direkt in die präparierte Kavität ein, wo sich die Füllung dem Hohlraum anpasst und aushärtet. Das genutzte Material sowie die Verwendung von Matrizen oder Keilen sind mit der Position abgegolten. Leistungsbestandteile sind außerdem eine Unterfüllung und die abschließende Ausarbeitung der Zahnfüllung mit Okklusionskontrolle.
Zahndefekte, die zum Beispiel durch Karies entstanden sind, können sich über mehrere Zahnflächen erstrecken. GOZ-Position 2090 ist berechnungsfähig, wenn sich die zu füllende Kavität über drei Zahnflächen ausdehnt. Mit der Präparation entfernt der Zahnarzt die erkrankte Zahnsubstanz und gestaltet den Hohlraum, der das Füllungsmaterial aufnehmen soll. Kommt es in einer Sitzung zur Restauration mehrerer dreiflächiger Kavitäten, erfolgt die Abrechnung der Ziffer 2090 für jede Kavität.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2090
Ein zusätzlicher Aufwand bei der Durchführung von GOZ 2090 entsteht zum Beispiel, wenn sich der Zahndefekt bis unter das Zahnfleisch ausdehnt, Wurzelkaries vorliegt, eine bestehende Füllung zunächst entfernt werden muss oder wenn spezielle Verfahren zur Kariesdiagnostik zum Einsatz kommen.
Auch eine zeitintensive Ausgestaltung und Konturierung der Füllung bedeutet einen Mehraufwand bei GOZ 2090. Durch die Erhöhung des Steigerungsfaktors werden Verzögerungen und zusätzliche Arbeitsschritte honoriert.
GOZ-Positionen neben GOZ 2090
Ihre Behandlungssitzung mit GOZ 2090 beinhaltet in der Regel weitere zahnärztliche Maßnahmen. Welche GOZ-Positionen neben GOZ 2090 häufig zur Anwendung kommen, sehen Sie hier:
- GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2330/2340 – Maßnahmen zur Erhaltung des Zahnmarks
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 4030/4040 – Einschleifmaßnahmen
- GOZ 0080 ff – Leistungen zur Schmerzausschaltung
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2090
Die GOZ-Position 2090 findet sich in der Nummer 13 F3 c) im BEMA-Verzeichnis wieder. Die Beschreibung lautet: Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren c) dreiflächig.
Der Position ist die Bewertungszahl 49 zugeordnet.
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