GOZ 2110: Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial, mehr als dreiflächig
Die Definition von GOZ 2110 lautet: Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, mehr als dreiflächig. Sie findet sich in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) im Abschnitt C: Konservierende Leistungen. Leistungsinhalt ist eine plastische Zahnfüllung, die mindestens vier Zahnflächen umfasst.
Die Kosten für die Leistung nach GOZ 2110 ergeben sich durch Multiplikation von Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor. Die GOZ gibt den Punktwert vor (aktuell: 5,62 Cent). Die Punktzahl der Leistung ist die 319. Der Steigerungsfaktor wird nach Aufwand gewählt. Mit dem Faktor 1 beträgt die Gebühr für die mindestens vierflächige Zahnfüllung 17,94 Euro. Für Zahnarztpraxen ist es jedoch üblich, den Regelhöchstsatz (Faktor 2,3) zu veranschlagen.
Aufwandseinschätzungen und Kostenvorschläge für Ihre Zahnbehandlung mit GOZ 2110 erhalten Sie auf 2te-ZahnarztMeinung. Sie finden Praxen aus Ihrer Region, die Ihnen anhand eines bestehenden Heil- und Kostenplans Zweitmeinungen liefern. Unser Online-Portal bietet Patienten die Möglichkeit, schnell einen Kostenvergleich durchzuführen.
GOZ 2110 – Honorar für die mindestens vierflächige plastische Zahnfüllung
Bei einer Behandlung nach GOZ 2110 führt Ihr Zahnarzt mehrere Teilschritte aus. Zusätzlich kommen Begleitleistungen zur Anwendung, die die Füllungsversorgung unterstützen. Die Gebühren aller genutzten GOZ-Positionen liefert das zahnärztliche Honorar für den Behandlungstag.
Um die Gebühr für die Einzelleistung GOZ 2110 zu berechnen, setzen Sie den genutzten Steigerungsfaktor in folgende Formel ein: Steigerungsfaktor x 0,0562421 Euro x 319. Hier sehen Sie die Kosten für die mindestens vierflächige Zahnfüllung, wie sie sich für die drei Faktoren 1, 2,3 und 3,5 ergeben:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 17,94 € | 41,26 € | 62,79 € |
Wählt Ihr Zahnarzt Steigerungsfaktoren über 2,3 für die Position GOZ 2110, muss er die Wahl schriftlich begründen. Die Begründung soll eine nachvollziehbare Erklärung für den Mehraufwand sein. Faktoren über 3,5 erfordern ebenfalls eine Begründung sowie zusätzlich einen gesonderten Vertrag zwischen Zahnarzt und Patient.
Mindestens vierflächige plastische Zahnfüllung – Erläuterungen
Bei einer plastischen Zahnfüllung wird das Füllungsmaterial direkt in den Zahn eingebracht. Das formbare Material passt sich der Kavität an und härtet aus. Als Substanzen für die plastische Füllung kommen Zement, Amalgam oder Komposite zum Einsatz. Vor der Füllung muss der Zahn vorbereitet werden.
Liegt beispielsweise eine Schädigung aufgrund von Karies vor, entfernt Ihr Zahnarzt die erkrankten Zahnteile und gestaltet den Hohlraum für die Aufnahme der Füllungssubstanz aus. Eventuell ist zuvor eine Unterfüllung nötig, um das Zahnmark abzuschirmen. Um Position GOZ 2110 abrechnen zu können, muss die präparierte Kavität mehr als drei Zahnflächen betreffen (z. B. Kaufläche des Zahnes und drei Seitenflächen).
Neben Präparation, Unterfüllung und Füllung sind das Anlegen von Hilfsmitteln zur Formung der Füllung sowie die Konturierung mit Okklusionskontrolle Leistungsbestandteile. Das Füllungsmaterial ist ebenfalls mit Abrechnung der Position GOZ 2110 abgegolten.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2110
Steigerungsfaktoren ab 2,4 bei GOZ 2110 finden zum Beispiel dann Anwendung, wenn eine Behandlungserschwernis vorliegt.
Auch ein überdurchschnittlich hoher Zeitaufwand führt zur Erhöhung des Gebührensatzes. Mögliche Gründe sind eine aufwendige Präparation und Kariesentfernung, Verwendung spezieller Instrumente (z. B. Laser) sowie eine komplexe Füllungsvorbereitung oder -ausgestaltung.
Neben verfahrensbedingten Ursachen fĂĽhren manchmal auch patientenbedingte GrĂĽnde wie Erkrankungen von Kiefer oder Muskulatur zu einer Erschwernis bei der Behandlung.
GOZ-Positionen neben GOZ 2110
Erhalten Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, sehen Sie alle veranschlagten GOZ-Positionen dort aufgelistet. Neben der Position 2110 finden sich häufig folgende GOZ-Nummern als Begleitleistungen:
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2130 – Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung
- GOZ 2330/2340 – Pulpaerhaltungsmaßnahmen
- GOZ 0080 ff – Anästhesieleistungen
- GOZ 4030/4040 – Einschleifmaßnahmen
- GOZ 4050/4055 – Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2110
Die GOZ-Position 2110 ist im BEMA-Verzeichnis in der Nummer 13 d enthalten.
Die Beschreibung lautet: Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren d) mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekante.
Als Bewertungszahl gilt die 58.
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