GOZ 2250: Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde
Die GOZ-Position 2250 behandelt die Versorgung eines Zahnes mit einer konfektionierten Krone. Die Ziffer zählt zu den konservierenden Leistungen. Beschreibung sowie Angaben zur Abrechnung finden sich in der GOZ(Gebührenordnung für Zahnärzte) im Abschnitt C. Position 2250 ist für Milchzähne und für bleibende Zähne berechnungsfähig.
Die Kosten für die konfektionierte Krone nach GOZ 2250 ergeben sich aus drei Faktoren: Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor. Laut aktueller Gebührenordnung beträgt der Punktwert 5,62 Cent. Die Leistungsbeschreibung der GOZ-Position liefert die Punktzahl. Für Ziffer 2250 findet sich die 210. Mit dem Steigerungsfaktor bewertet der Zahnarzt die Schwierigkeit der Durchführung. Kommt der Faktor 1 zum Einsatz, beläuft sich die Gebühr für GOZ 2250auf 11,81 Euro (Einfachsatz). Der Faktor 2,3 gilt jedoch als Regelsatz.
Steigt der Schwierigkeitsgrad an oder verursacht die Leistung einen hohen Aufwand, erhöhen sich die Faktoren entsprechend. Je nach Praxis fällt die Bewertung des Aufwands unterschiedlich aus. Möchten Sie Kosten für eine Zahnbehandlung mit GOZ 2250 vergleichen, bietet Ihnen die Plattform 2te-ZahnarztMeinung die Möglichkeit. Sie erhalten Angebote von Zahnärzten aus Ihrer Region und finden schnell eine geeignete Praxis.
GOZ 2250 – Honorar für die konfektionierte Krone
Um einen Zahn mit einer konfektionierten Krone nach GOZ 2250 zu versorgen, müssen zunächst vorbereitende Maßnahmen stattfinden. Zahnärztliche Leistungen, die bei der Kronenversorgung eine Rolle spielen, sind zum Beispiel Präparationsmaßnahmen, das Legen einer Aufbaufüllung oder Behandlungen der Pulpa. Die Gebühren der durchgeführten Positionen ergeben das Zahnarzthonorar. Die Kosten für die konfektionierte Krone sind neben der Leistungsgebühr gesondert berechnungsfähig.
Die Einzelgebühr für GOZ 2250 ergibt sich durch Multiplikation: 0,0562421 Euro x 210 x Steigerungsfaktor. Mit den Faktoren für Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz erhalten Sie den Kostenrahmen gemäß Gebührenordnung:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 11,81 € | 27,16 € | 41,34 € |
Ihr Zahnarzt wählt den Faktor nach Aufwand. Finden Steigerungsfaktoren über 2,3 Anwendung, besteht eine Begründungspflicht. Sie erhalten eine nachvollziehbare Erklärung für die Faktorenerhöhung. Bei hohem Schwierigkeitsgrad lassen sich zudem Faktoren über 3,5 vereinbaren. Ihr Zahnarzt schließt mit Ihnen einen abweichenden Behandlungsvertrag.
Konfektionierte Krone – Erläuterungen
Die konfektionierte Krone nach GOZ 2250 kommt laut Definition in der pädiatrischen Zahnheilkunde zum Einsatz. Mit einer Konfektionskrone werden beispielsweise Milchzähne versorgt, wenn es zu einem hohen Substanzverlust am Zahn gekommen ist. Zudem ist die Leistung für bleibende Zähne berechnungsfähig, solange der Kiefer sich noch im Wachstum befindet.
Die Konfektionskrone für Kinder und Jugendliche dient der Stabilisierung des Zahns, soll weiteren Substanzverlust verhindern und Zahnverkippungen bzw. -wanderungen entgegenwirken. Mögliche Gründe, die eine Durchführung von Position GOZ 2250 nötig machen, sind zum Beispiel Karieserkrankungen, eine unvollständige Zahnausbildung oder ein unfallbedingter Zahnschaden.
Zum Leistungsinhalt der GOZ-Nummer 2250 zählen Auswahl, Einproben sowie festes Eingliedern der Krone. Vorbereitende Maßnahmen und Begleitmaßnahmen werden gesondert in Rechnung gestellt. Konfektionierte Kinderkronen sind in unterschiedlichen Größen und Materialien erhältlich.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2250
Faktorenerhöhungen bei GOZ 2250 finden statt, wenn für den Behandler ein Mehraufwand entsteht. Der Faktor 2,3 entspricht einem durchschnittlichen Aufwand. Faktoren ab 2,4 sind begründungspflichtig und kommen zum Einsatz, wenn zum Beispiel eine Behandlungsverzögerung vorliegt, weil die Kinder sich gegen eine Behandlung wehren oder noch zu unruhig sind.
Weitere Ursachen für die Gebührensatzerhöhung bei GOZ 2250 sind umfangreiche Präparationsmaßnahmen, eine erschwerte Retention der Krone sowie ungünstige Platzverhältnisse durch eine enge Zahnstellung oder durch vorhandene kieferorthopädische Hilfsmittel.
GOZ-Positionen neben GOZ 2250
Begleitleistungen, die neben GOZ 2250 in der Abrechnung vorkommen können, sehen Sie in der folgenden Liste. Welche Leistungen für den individuellen Fall relevant sind, hängt unter anderem von der Ursache für die Kronenversorgung ab. Ein schriftlicher Heil- und Kostenplan führt alle vom Behandler geplanten GOZ-Nummern auf.
- GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung
- GOZ 0080 ff – Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
- GOZ 0070 – Vitalitätsprüfung eines Zahnes
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2330/2340 – Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Zahnpulpa
- GOZ 2180 – plastische Aufbaufüllung
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
- GOZ 4030/4040 – Entfernung scharfer Zahnkanten oder grober Vorkontakte
- GOZ 2380 – Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2250
Für die Leistung nach GOZ-Position 2250 findet sich im BEMA-Verzeichnis die Nummer 14: Konfektionierte Krone (im Seitenzahnbereich in der Regel aus Metall) einschließlich Material- und Laboratoriumskosten in der pädiatrischen Zahnheilkunde.
Der Nummer ist die Bewertungszahl 50 zugewiesen.
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