GOZ 5220: Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese – Oberkiefer
Bei GOZ 5220 geht es um die Versorgung des zahnlosen Oberkiefers mit einer Totalprothese. Die Position ist dem Abschnitt F Prothetische Leistungen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) zugeordnet. Dort ist die Gebührenziffer folgendermaßen definiert: Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Oberkiefer.
Die Gebühren für GOZ-Positionen errechnen sich nach einem festgelegten Schema. Die GOZ enthält die Berechnungsgrundlage, die sich aus dem Punktwert (aktuell: 5,62 Cent), der leistungsspezifischen Punktzahl und einem Steigerungsfaktor zwischen 1 und 3,5 zusammensetzt. Die Totalprothese im Oberkiefer besitzt die Punktzahl 1850. Mit dem Steigerungsfaktor 1 betragen die Kosten für GOZ 5220 104, 05 Euro. In vielen Zahnarztpraxen dient jedoch der Faktor 2,3 als Basis für die Abrechnung.
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GOZ 5220 – Honorar für die Oberkiefervollprothese
Die Position GOZ 5220 gibt mehrere Arbeitsschritte vor. FĂĽr die Herstellung einer Oberkiefervollprothese fĂĽhrt Ihr Zahnarzt aber verschiedene weitere Leistungen durch. Einen groĂźen Anteil machen die Mess- und Planungsleistungen aus, damit sich die Prothese optimal dem Kiefer und Gaumen anfĂĽgt. Aus allen Leistungen, die am Behandlungstag neben GOZ 5220 zum Einsatz kommen, ergibt sich das Honorar fĂĽr die Versorgung des zahnlosen Oberkiefers.
Der Kostenrahmen für die Leistung nach GOZ 5220 ist in der Gebührenordnung beschrieben. Mit der Formel 1850 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor ergeben sich die Gebühren vom einfachen Satz bis zum Höchstsatz:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 104,05 € | 239,31 € | 364,17 € |
Ist die Leistung nach GOZ 5220 mit einem durchschnittlichen Aufwand verbunden, gilt üblicherweise der Faktor 2,3 für die Gebührenberechnung. Bei einem Mehraufwand wählt Ihr Zahnarzt Faktoren zwischen 2,4 und 3,5 und begründet diese. Sollen die Kosten aufgrund außergewöhnlicher Umstände den Höchstsatz (Faktor 3,5) überschreiten, ist dies vor der Behandlung schriftlich festzuhalten.
Totalprothese im Oberkiefer – Leistungsbeschreibung
Die Voraussetzung für die Anwendung von GOZ-Position 5220 ist ein zahnloser Oberkiefer. Restzähne dürfen nicht vorhanden sein. Ist der Oberkiefer mit Implantaten versorgt worden, kann eine Deckprothese im Umfang einer Vollprothese jedoch die GOZ 5220 für die Versorgung über dem Implantataufbau auslösen. Mit der Vollprothese als Zahnersatz sollen Kaufunktion, Sprechvermögen und Ästhetik wiederhergestellt werden.
Die Basis der Prothese besteht laut Definition von GOZ 5220 aus Kunststoff oder Metall. Sie liegt dem Kieferkamm und dem Gaumen an. Die Haftwirkung wird durch Passgenauigkeit und durch die Speichelschicht zwischen Prothese und Schleimhaut erzielt. Bei Deckprothesen über einem Implantat dienen zudem Verbindungselemente oder Kronen als zusätzliche Verankerungsmöglichkeiten.
Der Leistungsumfang bei GOZ 5220 besteht aus der anatomischen Kieferabformung, der Bissnahme, den Einproben sowie aus dem festen EinfĂĽgen der Prothese. WeichteilunterstĂĽtzungsmaĂźnahmen sind mit der Position beglichen. Weiterhin sind Nachkontrolle und Korrektur enthalten.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 5220
Die Herstellung einer herausnehmbaren Totalprothese für den Oberkiefer nach GOZ 5220 kann für den zahnärztlichen Behandler aus verschiedenen Gründen mit einem Mehraufwand verbunden sein.
Die Abdrucknahme des Kiefers ist erschwert, wenn die Mundöffnung bei Patienten nur eingeschränkt möglich ist, die Abformmaterialien einen Würgereiz auslösen oder anatomische Besonderheiten zusätzliche Maßnahmen erfordern.
Müssen Einproben mehrfach erfolgen oder Implantataufbauten miteinbezogen werden, ist das mit einer Zeitverzögerung verbunden. Zeitfaktor, Materialverbrauch, Schwierigkeitsgrad oder besondere Umstände während der Behandlung sind Ursachen für einen Mehraufwand. Ihr Zahnarzt kompensiert dies mit der Wahl von Steigerungsfaktoren ab 2,4.
GOZ-Positionen neben GOZ 5220
Neben der Position GOZ 5220 finden sich im Heil- und Kostenplan für die Zahnersatz-Behandlung weitere zahnärztliche Leistungen. In Verbindung mit der Oberkiefervollprothese kommen in der Regel weitere Planungs- und Abformmaßnahmen zum Einsatz. Die folgende Liste nennt Beispiele:
- GOZ 5170 ff – individuelle Abformung, Funktionsabformung
- GOZ 8000 ff – Leistungen der Funktionsanalytik
- GOZ 5030 – Wurzelkappe mit Stift (bei Deckprothese über Implantat)
- GOZ 5040 – Teleskop- oder Konuskronen (bei Deckprothese über Implantat)
- GOZ 5070 – Prothesenspanne (bei Deckprothese über Implantat)
- GOZ 5080 – Verbindungselemente (bei Deckprothese über Implantat)
- GOZ 0050 bzw. 0060 – Diagnose- und Planungsmaßnahmen
BEMA-Position fĂĽr GOZ 5220
Der GOZ-Position 5220 entspricht die Nummer 97a im BEMA-Katalog: Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer.
Die Bewertungszahl ist die 250.
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