GOZ 5230: Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese – Unterkiefer
Bei GOZ 5230 geht es um die Versorgung des zahnlosen Unterkiefers mit einer Vollprothese. Die Definition für 5230 findet sich im Abschnitt F Prothetische Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Auch für eine Deckprothese über Implantataufbauten im Unterkiefer ist die Position GOZ 5230 berechnungsfähig.
Kommt es zu einer Gebührenabrechnung nach GOZ für die Zahnersatz-Behandlung, ist ein Kostenrahmen vorgegeben. Herangezogen für die Berechnung werden der festgesetzte Punktwert (5,62 Cent), die Punktzahl sowie ein Steigerungsfaktor. Die Punktzahl für die Vollprothese des Unterkiefers ist die 2.200. Wählt Ihr Zahnarzt den Steigerungsfaktor 1, betragen die Kosten für GOZ 5230 123,73 Euro. Der Standardfaktor für die privatzahnärztliche Abrechnung liegt jedoch bei 2,3 (Regelhöchstsatz).
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GOZ 5230 – Honorar für die Totalprothese des Unterkiefers
Die GOZ 5230 umfasst eine Reihe von Arbeitsschritten vom Ausmessen des Unterkiefers bis zum Einsetzen der Vollprothese. Für eine optimale Anpassung der Totalprothese sind jedoch oft über den Leistungsumfang hinausgehende Planungsmaßnahmen nötig. Alle am Behandlungstag durchgeführten Leistungen ergeben zusammen mit GOZ 5230 das zahnärztliche Honorar.
Der Kostenrahmen für die Totalprothese des Unterkiefers laut GOZ ist in der folgenden Liste dargestellt. Die Kosten für Ziffer 5230 errechnen sich nach der Formel: 2.200 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor. Damit ergeben sich für Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz folgende Gebühren:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 123,73 € | 284,59 € | 433,06 € |
Übersteigen die Kosten den 2,3-fachen Satz, erklärt Ihr Zahnarzt den Mehraufwand für GOZ 5230 schriftlich. Soll die Gebühr über dem Höchstsatz liegen (Faktoren ab 3,6), ist darüber eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Diese muss vor Behandlungsbeginn von Ihnen und Ihrem Zahnarzt unterschrieben sein.
Totalprothese oder Deckprothese Unterkiefer – Erläuterungen
Berechnungsfähig ist die Position GOZ 5230 für die Versorgung eines zahnlosen Unterkiefers. Eine Gebissprothese wird erstellt, die auf dem Kieferkamm aufliegt und diesem durch Saugwirkung anhaftet. Die Totalprothese besteht aus einer Kunststoff- oder Metallbasis, die exakt den Kiefer- und Schleimhautstrukturen angepasst ist.
Auf der Basis sind die Ersatzzähne befestigt. Sitzen im Unterkiefer Implantate, dann gelten diese nicht als Zähne. Die Position GOZ 5230 darf in dem Fall für eine Deckprothese (im Umfang einer Totalprothese) über der Implantatkonstruktion veranschlagt werden.
Folgende Arbeitsschritte sind im Leistungsumfang der Ziffer 5230 enthalten:
- anatomische Abformung des gesamten Kiefers
- Kieferrelationsbestimmung
- Einproben sowie festes EinfĂĽgen der Vollprothese bzw. Deckprothese in den Unterkiefer
- Nachkontrolle mit Korrektur
Steigerungsfaktoren bei GOZ 5230
Zu einem Mehraufwand bei GOZ-Position 5230 kann es aus verschiedenen Gründen kommen. Höhere Gebührenfaktoren werden angesetzt, wenn Zeitaufwand oder Schwierigkeitsgrad über dem Durchschnitt liegen. Ist beispielsweise der Kieferkamm atrophiert oder liegen ungünstige Schleimhautverhältnisse oder ein hoher Mundboden vor, ist das Herstellen einer Vollprothese mit guter Haftwirkung erschwert.
Durch Kieferfehlstellungen oder einen reduzierten Speichelfluss kann sich die Behandlung ebenfalls komplizierter darstellen. Sind Abformung oder Einprobe deutlich zeitaufwendiger als ĂĽblich, kompensiert Ihr Zahnarzt auch das mit der Anpassung des Steigerungsfaktors.
GOZ-Positionen neben GOZ 5230
Ihr Heil- und Kostenplan zeigt Ihnen alle Positionen für Ihre individuelle Zahnersatz-Behandlung. Die Leistung GOZ 5230 erfordert häufig zusätzliche Abformmaßnahmen oder Leistungen aus Abschnitt J, um einen optimalen Sitz der Totalprothese zu erreichen. Beispiele für GOZ-Positionen neben Nummer 5230 sehen Sie hier:
- GOZ 0050/0060 – zusätzliche Diagnose- und Planungsmaßnahmen
- GOZ 5170 ff – zusätzliche individuelle Abformmaßnahmen (beide Kiefer)
- GOZ 8000 ff – Leistungen der Funktionsanalytik
- GOZ 5030 – Wurzelkappen mit Stift (bei Versorgung über Implantat)
- GOZ 5080 – Verbindungselemente (bei Versorgung über Implantat)
- GOZ 5040 – Doppelkronen (bei Versorgung über Implantat)
- GOZ 5070 – Prothesenspannen (bei Versorgung über Implantat)
BEMA-Position fĂĽr GOZ 5230
FĂĽr die GebĂĽhrenziffer 5320 gilt die Nummer 97b im BEMA-Katalog als analoge Leistung: Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer.
Als Bewertungszahl ist die 290 angegeben.
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