GOZ 9160: Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien
Die GOZ-Position 9160 beschreibt einen zahnärztlich-chirurgischen Arbeitsschritt, bei dem Materialien, die zum Beispiel im Rahmen einer Augmentation eingebracht wurden, wieder entfernt werden. Die implantologische Leistung ist im Abschnitt K der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) definiert. Die Beschreibung lautet: Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (z. B. Barrieren – einschließlich Fixierung –, Osteosynthesematerial), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.
Wie oben erwähnt ist eine Abrechnung von GOZ 9160 je Kieferhälfte bzw. je Frontzahnbereich zulässig. Für alle GOZ-Positionen erfolgt die Berechnung der Gebühr mit drei Werten: dem Punktwert (5,62 Cent laut GOZ), der Punktzahl und dem vom Zahnarzt gewählten Steigerungsfaktor. Die Punktzahl für GOZ 9160 beträgt 330. Wählt Ihr Zahnarzt den Steigerungsfaktor 1, ergeben sich Kosten für die Materialentfernung von 18,56 Euro. Üblich ist eine Berechnung mit Faktoren zwischen 2 und 2,3.
Durch die Wahl der Steigerungsfaktoren variieren die Gebührensätze privatzahnärztlicher Leistungen. Voruntersuchungen und bildgebende Verfahren liefern die Grundlage für die Einschätzung des Arbeitsaufwandes. Kosten vergleichen können Sie bei 2te-ZahnarztMeinung. Auf unserem Online-Portal laden Sie Ihren Heil- und Kostenplan hoch und wählen das günstigste Angebot.
GOZ 9160 – Honorar für die Materialentfernung
Um unter der Schleimhaut liegendes Material gemäß GOZ 9160 zu entfernen, wird Ihr Zahnarzt zunächst vorbereitende Schritte durchführen. Dazu gehört beispielsweise die Schmerzausschaltung im Operationsgebiet. Auch weitere implantologische Leistungen können je nach Behandlungsplan in derselben Sitzung zur Anwendung kommen. Das zahnärztliche Honorar resultiert aus allen veranschlagten GOZ-Nummern.
Hier finden Sie die Gebührensätze für die Einzelleistung GOZ 9160. Die Liste zeigt Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz, wie sie in der GOZ beispielhaft genannt sind. Je nach Steigerungsfaktor treten in der Abrechnung aber auch andere Gebühren auf. Ihr Zahnarzt berechnet die Kosten für Position GOZ 9160 nach: 330 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor.
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Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 18,56 € | 42,69 € | 64,96 € |
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Berechnen Zahnärzte die Gebühr mit Steigerungsfaktoren ab 2,4, ist die Angabe der Gründe für den Mehraufwand erforderlich. Soll die GOZ-Position 9160 mit Steigerungsfaktoren über 3,5 abgerechnet werden, ist außerdem eine schriftliche Vereinbarung vor der Behandlung zu schließen.
Für die ambulante Durchführung in der Zahnarztpraxis ist der OP-Zuschlag 0500 neben GOZ 9160 berechnungsfähig. GOZ 9160 ist dann die am höchsten bewertete Leistung am Behandlungstag. Die Gebühr für den OP-Zuschlag nach GOZ 0500 beträgt 22,50 Euro.
Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien – Erläuterung und Leistungsumfang
Ist bei einer Zahnersatzbehandlung ein Knochenaufbau nötig, erfolgt dies mit Knochenersatzmaterial oder mit Eigenknochen. Die Knochenimplantation erfolgt in dem Bereich, wo später das Zahnimplantat fest mit dem Kieferknochen verwachsen soll.
Damit das Knochenersatzmaterial, der abgeschabte Eigenknochen bzw. die entnommenen Knochenblöcke an Ort und Stelle verbleiben, setzt Ihr Zahnarzt Membranbarrieren oder nutzt Fixierungen wie Schrauben, Platten oder Titannetze. Nach dem Wundverschluss sitzen diese unter der Schleimhaut.
Sobald das Knochenmaterial mit dem Kiefer verwachsen ist, erfolgt die Materialentfernung nach GOZ 9160 in drei Schritten:
- Eröffnen der Schleimhaut und Freilegen der Materialien
- Entfernung der Barrieren oder Osteosynthesematerialien
- Wundversorgung (primärer Wundverschluss)
Steigerungsfaktoren bei GOZ 9160
Steigerungsfaktoren zwischen 2,4 und 3,5 finden Anwendung, wenn der Eingriff nach GOZ 9160 als besonders aufwendig gilt. Dies ist der Fall, wenn die Operation überdurchschnittlich viel Zeit benötigt oder der Schwierigkeitsgrad höher ist. Komplikationen während des Eingriffs (z. B. starke Blutungen) können beispielsweise zu Verzögerungen im Ablauf führen.
Liegt das Operationsfeld in einem schwer zu erreichenden oder schwer einsehbaren Bereich, erhöht das den Schwierigkeitsgrad. Die Entfernung der Materialien kann durch Verwachsungen mit dem Gewebe problematisch sein. Ein Wundverschluss nimmt mehr Zeit in Anspruch, wenn die Schleimhaut Besonderheiten aufweist oder zunächst verlagert werden muss.
Berechnungsfähige GOZ-Positionen neben GOZ 9160
Die GOZ-Position 9160 ist neben weiteren implantologischen Leistungen berechnungsfähig. Alle veranschlagten Leistungen sollten in Ihrem Heil- und Kostenplan aufgeführt sein. Folgende GOZ-Nummern finden sich häufig im Zusammenhang mit der Materialentfernung nach Ziffer 9160:
- GOZ 0080 ff – Leistungen der Schmerzausschaltung
- GOZ 3100 – Plastische Deckung
- GOZ 3240 – Vestibulumplastik und Mundbodenplastik
- GOZ 3050 – Stillung einer übermäßigen Blutung
- GOZ 9000 ff – implantologische Leistungen nach Abschnitt K
- GOZ 0120 – Zuschlag für die Anwendung eines Lasers
BEMA-Position fĂĽr GOZ 9160
FĂĽr die Leistung GOZ 9160 findet sich keine analoge Leistung im BEMA-Katalog.
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