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GOZ 5010: Pfeilerzahn in Hohlkehl- und Stufenpräparation

GOZ 5010: Versorgung eines Lückengebisses – Vollkrone als Brücken- oder Prothesenanker (Hohlkehl- und Stufenpräparation)

Die Gebührenziffer GOZ 5010 definiert die Versorgung von Pfeilerzähnen mit einer Vollkrone oder Einlagefüllung im Rahmen einer Zahnersatz-Behandlung. Die GOZ 5010 zählt zu den prothetischen Leistungen aus Abschnitt F der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), wo der Leistungsumfang sowie die Grundlage für die Abrechnung beschrieben sind. Laut Definition kommt die Position zur Anwendung, wenn der Zahnarzt den Pfeilerzahn mit der Hohlkehl- oder Stufenpräparation auf den Brücken- oder Prothesenanker vorbereitet.

Für privatzahnärztliche Leistungen gilt ein bestimmter Gebührenrahmen, der in der GOZ definiert ist. Die Kosten für GOZ 5010 ergeben sich aus dem Punktwert, der Punktzahl der GOZ-Position und einem vom Zahnarzt gewählten Steigerungsfaktor. Der Ziffer 5010 ist die Punktzahl 1483 zugewiesen. Der einfache Gebührensatz – Ihr Zahnarzt rechnet mit dem Steigerungsfaktor 1 – beträgt 83,41 Euro. Üblicherweise nutzen Praxen für die Abrechnung von GOZ 5010aber mindestens den Regelhöchstsatz mit dem Steigerungsfaktor 2,3.

Durch unterschiedliche Einschätzung von Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand können Gebühren für zahnärztliche Leistungen variieren. Auf unserem Online-Portal 2te-ZahnarztMeinung haben Sie die Möglichkeit, Kostenvergleiche für Ihre Zahnersatz-Behandlung mit GOZ 5010 einzuholen. Durch das Einstellen Ihres Heil- und Kostenplans erhalten Sie eine Zweitmeinung von zahnärztlichen Behandlern aus Ihrer Region.

GOZ 5010 – Honorar für die Vollkrone oder Einlagefüllung als Brücken- oder Prothesenanker

Mit der Position GOZ 5010 sind mehrere Arbeitsschritte von der Präparation des Pfeilerzahnes bis zum Befestigen der Ankerkrone beglichen. Häufig kommen am Behandlungstag weitere Leistungen zum Einsatz wie zum Beispiel zusätzliche Abformmaßnahmen oder das Einbringen von Provisorien. Die Kosten für die entsprechenden Positionen sowie die Materialkosten ergeben zusammen mit der Gebühr für GOZ 5010 das zahnärztliche Honorar.

Die Berechnung der Kosten für GOZ 5010 erfolgt nach der Formel: 1483 x Steigerungsfaktor x 5,62 Cent (Punktwert, durch GOZ vorgegeben). Dadurch erhalten Sie einen Kostenrahmen für die Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung als Brücken- oder Prothesenanker pro Pfeilerzahn von:

 

Faktor

1-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

83,41 €

191,84 €

291,92 €

 

Bei Gebühren über dem 2,3-fachen Satz gibt Ihr Zahnarzt eine schriftliche Begründung für den Mehraufwand an. Gebühren für GOZ 5010, die den Höchstsatz und damit den Kostenrahmen der GOZ überschreiten, sind dann zulässig, wenn Sie mit Ihrem Zahnarzt darüber eine Vereinbarung getroffen haben.

Vollkrone oder Einlagefüllung als Brücken- oder Prothesenanker – Erläuterungen

Damit bei der Versorgung eines Lückengebisses Brücke oder Teilprothese Halt finden, muss eine Verankerungsmöglichkeit geschaffen werden. Üblicherweise stellen die unmittelbar neben der Lücke befindlichen Zähne die Ankerzähne dar. Der Zahnarzt bearbeitet die Zähne durch Einschleifmaßnahmen und das Abtragen von Zahnsubstanz, bevor eine Teilkrone, Vollkrone oder Einlagefüllung als Brücken- oder Prothesenanker befestigt werden kann. Für diese sogenannte Präparation existieren verschiedene Methoden. Ihr Zahnarzt wählt die Methode nach den Gegebenheiten in der Mundhöhle sowie nach Art der Krone, die verwendet werden soll. Position GOZ 5010 taucht in der Abrechnung auf, wenn die Hohlkehlpräparation oder die Stufenpräparation erfolgt ist.

Bei beiden Präparationsarten nach GOZ 5010 wird der Pfeilerzahn großzügig beschliffen. Es entsteht eine deutliche Stufe am Zahnstumpf, die sich kantig (Stufenpräparation) oder leicht abgerundet (Hohlkehlpräparation) darstellt. Bei Keramikvollkronen mit hohen Randstärken, ist die Präparation nach 5010 die Methode der Wahl.

Die GOZ 5010 ist nur für die Pfeilerzähne direkt neben der Zahnlücke berechnungsfähig. Werden weitere Zähne der Zahnreihe mit Kronen für Halte- oder Stützelemente versehen, erfolgt die Abrechnung nach GOZ 2200ff. Für die Ankerkronenversorgung auf einem Implantat ist die GOZ 5000, 5030 oder 5040 anzusetzen.

GOZ 5010 beinhaltet folgende Arbeitsschritte:

  • Vorbereiten (Präparation) des Pfeilerzahnes
  • Relationsbestimmung, AbformmaĂźnahmen und Einproben
  • provisorisches Eingliedern
  • festes Einbringen der Vollkrone bzw. EinlagefĂĽllung
  • Nachkontrolle und Korrektur

Steigerungsfaktoren bei GOZ 5010

Steigerungsfaktoren ĂĽber dem Regelhöchstsatz bei GOZ 5010 kommen zur Anwendung, wenn der Eingriff sehr zeitaufwendig ist oder ĂĽberdurchschnittlich schwierig. Dies kann durch jeden der nach GOZ 5010 definierten Arbeitsschritte begrĂĽndet sein. 

Beispiele wären eine erschwerte Präparation des Ankerzahnes, Probleme bei der Abformung, zusätzliche Anpassungsmaßnahmen bei Stellungsanomalien der Zähne oder ein zusätzlicher Zeit- oder Arbeitsaufwand bei der Einbringung und Fixierung der Krone.

GOZ-Positionen neben GOZ 5010 bei der Versorgung des LĂĽckengebisses

GOZ 5010 stellt eine Teilleistung bei der Versorgung des Lückengebisses dar. Zu der vollständigen Zahnersatz-Behandlung mit Brücke oder Teilprothese gehören auch das Herstellen, Anpassen und Einbringen der Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege. Welche GOZ-Positionen neben GOZ 5010 für Ihre Zahnersatz-Behandlung relevant sind, zeigt Ihr Heil- und Kostenplan. Häufig finden sich:

  • GOZ 5080 – Verbindungselement fĂĽr zusammengesetzte BrĂĽcke oder Prothese
  • GOZ 5070 – Verbindung von Kronen oder EinlagefĂĽllungen
  • GOZ 2200 ff – Voll- oder Teilkronenversorgung
  • GOZ 5120/5140 – Provisorische BrĂĽcke oder Prothese
  • GOZ 5170 ff – zusätzliche individuelle AbformungsmaĂźnahmen
  • GOZ 0065 – Optisch-elektronische Abformung
  • GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
  • GOZ 1020 – Lokale Fluoridierung
  • GOZ 8000 ff – Leistungen der Funktionsanalytik bzw. -therapie

BEMA-Position fĂĽr GOZ 5010

Für die Position GOZ 5010 ist die BEMA-Nummer 91 eine ähnliche Leistung: Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, – je Pfeilerzahn .

GOZ-Nummern
WeiterfĂĽhrende Informationen
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