GOZ 1020: Lokale Flouridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel
Bei GOZ-Position 1020 handelt es sich um eine Maßnahme aus Teil B Prophylaktische Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Gegenstand der Leistung ist die Applikation von flouridhaltigen Medikamenten, welche in Form von Gelen oder Lacken auf die Oberfläche der Zähne aufgetragen werden.
In der Gebührenordnung sind für die GOZ-Position 1020 50 Punkte festgelegt. Im Einfachsatz beträgt die Gebühr der Maßnahme deshalb 2,81 €. Ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand wird jedoch durch den Steigerungsfaktor 2,3 ausgedrückt. In dem Fall erhöht sich die Gebühr auf 6,47 €.
Nimmt der behandelnde Zahnarzt einen überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand wahr, so kann er mit Steigerungsfaktoren bis 3,5 abrechnen. In diesem Fall erhöhen sich die Kosten der Behandlung auf 9,84 €.
Zahnärztliches Honorar für GOZ 1020 Lokale Flouridierung
Eine Leistung nach GOZ 1020 darf einmal pro Sitzung abgerechnet werden. Die Anzahl der behandelten Zähne hat dabei keinen Einfluss auf die Abrechnung. Da der Flouridierung der Zähne eine besondere präventive Bedeutung zukommt, kann die Leistung pro Patient bis zu viermal pro Jahr berechnet werden.
In der Gebührenordnung für Zahnärzte ist die Maßnahme mit 50 Punkten bewertet. Wer die berechnungsfähigen Gebühren bestimmen möchte, kann deshalb die Formel anwenden: 0,0562421 Euro x 50 x Steigerungsfaktor. Wie sich die Gebühr unter dem Einfluss verschieden hoher Steigerungsfaktoren entwickelt, zeigt diese Tabelle.
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 2,81 € | 6,47 € | 9,84 € |
Damit die Voraussetzungen für die Abrechnung erfüllt sind, muss die Behandlung nicht vom Zahnarzt selbst durchgeführt werden. Auch geschultes Fachpersonal kann diese ausführen. Kommt lediglich eine Mundspülung mit einer flouridhaltigen Lösung zum Einsatz, so sind die Voraussetzungen für die Berechnung der Gebührennummer 1020 nicht erfüllt. Die Lacke oder Gele, die bei der Touchierung der Zähne zum Einsatz kommen, sind nicht gesondert berechnungsfähig.
GOZ 1020 Lokale Flouridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz Erläuterungen
Nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen verhindert die ausreichende Versorgung des Körpers mit Flouriden die Bildung von Karies. Flouridhaltige Medikamente bilden auf der Zahnoberfläche eine schützende Schicht, die das Eindringen schädlicher Bakterien verhindert. Dies stellt nicht nur eine wirksame Prävention von Karies dar, sondern schützt die Zähne außerdem gegen Säure.
Bei der GOZ-Position 1020 Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung kommt ein Lack oder Gel zum Einsatz, das auf die Zähne aufgetragen wird. Die dadurch intendierte Schmelzhärtung dient der Vorbeugung gegen Karies bzw. der Behandlung von Initialkaries. Maßnahmen zur Behandlung von Karies, die über die Touchieren der Zähne hinausgehen, sind nicht Gegenstand der Leistung und können gesondert abgerechnet werden.
Steigerungsfaktoren von GOZ 1020
Bei der lokalen Flouridierung der Zähne kann ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entstehen. Diesen kann der Zahnarzt durch die Berechnung von Steigerungsfaktoren geltend machen. Eine stichhaltige Begründung für Steigerungsfaktoren bis 3,5 ist bei Patienten gegeben, bei denen besonders viele Zähne flouridiert werden müssen. Dies kann den Zeitaufwand deutlich erhöhen.
Falls bei der Applikation der Medikamente zusätzliche Hilfsmittel notwendig werden, wie zum Beispiel Einmallöffel, führt dies ebenfalls zur Berechnung von Steigerungsfaktoren. Dies ist dann der Fall, wenn die üblichen Schwämmchen und Pinsel nicht ausreichen, um die Gele oder Lacke aufzutragen.
GOZ-Positionen neben GOZ 1020 Lokale Flouridierung
Um den Arbeitsaufwand in angemessener Weise zu honorieren, kann der Zahnarzt weitere Leistungen in Rechnung stellen, die häufig in Kombination mit GOZ 1020 auftreten. Besonders häufig ist dies bei den folgenden Positionen zu beobachten:
- GOZ 1030: Medikamentenschiene
- GOZ 2000: Fissuren-, Glattflächenversiegelung
- GOZ 2010: Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
- GOZ 2040: Absolute Trockenlegung
- GOZ 4050: Belagentfernung
- GOZ 6110: Versiegelung nach Entfernung von Klebebrackets
- GOZ 6130: Versiegelung nach Entfernung von Bändern
- GOĂ„ 5000 ff.: BissflĂĽgelaufnahmen zum Kariesmonitoring
- GOZ § 6 Abs. 1: Kariesinfiltrationsbehandlung
BEMA-Position fĂĽr GOZ 1020 Lokale Flouridierung
Bei der kassenärztlichen Abrechnung gibt es Analog zur GOZ Gebührennummer 1020 die Position IP 4 aus dem BEMA-Position. Die Leistung umfasst dort die lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel o. ä. einschließlich der Beseitigung von weichen Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne.
Hierfür ist die Bewertungszahl 12 festgesetzt. Daraus ergibt sich typischerweise ein Honorar von 14,04 €, welches der Zahnarzt direkt über die Krankenkasse abrechnen kann.
Das schönste Lächeln der Welt
Willkommen bei unserer exklusiven Abstimmung für das schönste Lächeln der Welt!
In diesem spannenden Wettbewerb treten zwei bezaubernde Lächeln gegeneinander an, und Sie haben die Macht zu entscheiden, welches Lächeln als das strahlendste und charmanteste hervorgeht.
Klicken Sie auf das Bild unten, um Ihre Stimme abzugeben.