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GOZ 8060: Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten

GOZ 8060: Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten

Registriert ein Zahnarzt die Bewegungen des Unterkiefers, um damit einen voll adjustierbaren Artikulator einzustellen, rechnet er dies mit Gebührenziffer 8060 ab. Sie befindet sich in Abschnitt J der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Darin sind funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen beschrieben.

Für die Abrechnung der Leistung ist die Punktzahl 750 relevant. Im Einfachsatz können damit 42,18 € für die Leistung abgerechnet werden. Allerdings rechnet der Zahnarzt bei einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand mit dem Steigerungsfaktor 2,3 ab. Somit erhöht sich der Rechnungsbetrag für GOZ 8060 auf 97,02 €.

Im Falle eines Mehraufwands dürfen Steigerungsfaktoren bis 3,5 abgerechnet werden. Dies ist beispielsweise bei einer fehlenden Front- bzw. Eckzahnführung der Fall oder bei anatomischen Besonderheiten. In diesem Fall dürfen bis zu 147,64 € für die Leistung in Rechnung gestellt werden.

Zahnärztliches Honorar für GOZ 8060

Die GebĂĽhrenfestsetzung der GOZ-Position basiert auf dem Punktwert von 5,62 Cent, dem Steigerungsfaktor und der Punktzahl 750. Alle drei Faktoren flieĂźen in die Berechnung der Gesamtkosten ein. Sie wird mithilfe der folgenden Formel durchgefĂĽhrt: 0,0562421 Euro x 750 x Steigerungsfaktor.

An der folgenden Tabelle ist unschwer zu erkennen, welch großen Einfluss der Steigerungssatz auf die Gesamtkosten hat. Darin sind die Gesamtkosten vom Einfachsatz bis hin zum zulässigen Höchstsatz abgebildet.

Faktor

1-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

42,18 €

97,02 €

147,64 €

Neben den Leistungen, die bereits von GOZ 8060 abgedeckt sind, fallen meist noch Material- und Laborkosten an. Diese sind in der Gebührenziffer nicht enthalten und werden separat aufgeführt. Grundsätzlich darf die Gebührenziffer je Sitzung nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Muss der Zahnarzt für den Patienten eine individuelle Frontzahnführung im Artikulator gestalten, so darf auch diese Leistung gesondert in Rechnung gestellt werden. Muss eine Bissschablone angefertigt werden, um die Bewegungen des Unterkiefers registrieren zu können, so ist auch dieser Arbeitsaufwand gesondert zu honorieren.

GOZ 8060 voll adjustierbarer Artikulator Erläuterungen

Um Fehlfunktionen der Kiefergelenke diagnostizieren zu können, greift der Zahnarzt oftmals auf ein Artikulator genanntes Simulationsmodell zurück. Damit die Kieferbewegungen des Patienten auf dieses Modell übertragen werden können, müssen sie zunächst registriert werden. Bei GOZ 8060 kommt hierfür ein voll adjustierbarer Artikulator zum Einsatz. Dies bedeutet, dass alle Bereiche individuell eingestellt werden.

Nach dem Anlegen des Artikulators wird der Patient gebeten, seinen Unterkiefer bewusst zu bewegen. Diese Werte nimmt der Zahnarzt auf, um sie anschließend im Modell abbilden zu können. Auf diese Weise können Fehlfunktionen im Modell erkannt und verschiedene Ansätze für die Behandlung erörtert werden.

Steigerungssätze von GOZ-Position 8060

Die GOZ nennt verschiedene Szenarien, in denen höhere Sätze für GOZ 8060 in Rechnung gestellt werden dürfen. Rücksicht ist beispielsweise bei jeglichen anatomischen Besonderheiten geboten. Dies verzögert oftmals die Behandlung und berechtigt deshalb zur Abrechnung eines höheren Honorars. Gleiches gilt, wenn eine Dysfunktion des Kiefergelenks vorliegt oder ein Stützzonenverlust eingetreten ist.

Beim Anlegen des Artikulators kann es außerdem zu Gefühlen der Platzangst kommen, welche die Behandlung mancher Patienten verzögern. Auch eine fehlende Front- und Eckzahnführung macht Steigerungssätze zwischen 2,4 und 3,5 berechnungsfähig. Gleiches gilt, wenn die Unterkieferbewegungen mehrfach registriert werden müssen. Um Sätze abrechnen zu können, die höher als 3,5 sind, muss jedoch eine spezielle Vereinbarung zwischen Arzt und Patient getroffen werden.

GOZ-Positionen neben der GebĂĽhrenziffer 8060

In den wenigsten Fällen werden Leistungen nach GOZ 8060 separat in Rechnung gestellt. Zumeist kommen sie in Begleitung von weiteren berechnungsfähigen Gebührenziffern, wie zum Beispiel den folgenden:

  •  GOZ 2150: EinlagefĂĽllung, einflächig
  • GOZ 2160: EinlagefĂĽllung, zweiflächig
  • GOZ 2170: EinlagefĂĽllung, mehr als zweiflächig
  • GOZ 5000 ff.: Prothetische Leistungen
  • GOZ 6000 ff.: Kieferorthopädische Leistungen
  • GOZ 8000 ff.: FAL/FTL
  • § 6 Abs. 1 GOZ: Kondylenpositionsanalyse

BEMA-Position fĂĽr GOZ 8060 voll adjustierbarer Artikulator

Die oben genannten Bestimmungen gehen aus der GOZ hervor, welche fĂĽr die Behandlung von Privatpatienten von Relevanz ist. Handelt es sich hingegen um einen Kassenpatienten, wird nach dem BEMA-Katalog abgerechnet. Allerdings gibt es dort keine Leistung, die analog zu GOZ 8060 aufgebaut ist und als gleichwertig bezeichnet werden kann.

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