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GOZ 2150: Einflächiges Inlay

GOZ 2150: „Einlagefüllung, einflächig“

Die Position GOZ 2150 behandelt das einflächige Inlay (Einlagefüllung). Die Leistung zählt zu den konservierenden Leistungen und findet sich im Abschnitt C der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Position GOZ 2150 ist berechnungsfähig, wenn die Füllung eine Zahnfläche betrifft. Bei der Versorgung mehrerer einflächiger Kavitäten kann die Leistung auch mehrfach pro Zahn abgerechnet werden.

Die Kosten für die einflächige Einlagefüllung nach GOZ 2150 sind durch die GOZ definiert. Aus Punktwert (0,0562421 Euro), Punktzahl der Leistung und einem Steigerungsfaktor errechnet sich die Gebühr für Position 2150. In der GOZ findet sich als Punktzahl für Nummer 2150 die 1141. Mit dem Faktor 1 ergibt sich der einfache Gebührensatz, der 64,17 Euro beträgt. Mit dem Faktor 2,3 (Regelhöchstsatz) wird üblicherweise jedoch ein durchschnittlicher Aufwand honoriert.

Um bei einer Behandlung mit GOZ 2150 Geld zu sparen, hilft ein Kostenvergleich. Über unser Portal 2te-ZahnarztMeinung erhalten Sie auf Anfrage Zweitmeinungen von registrierten Zahnarztpraxen. Die Kosteneinschätzungerfolgt anhand Ihres schriftlichen Heil- und Kostenplans.

GOZ 2150 – Honorar für die einflächige Einlagefüllung

Die Leistung nach GOZ 2150 besteht aus mehreren Teilschritten. Um die Einlagefüllung zu setzen, müssen Zahn und Inlay zunächst vorbereitet werden. Dabei fallen oft weitere zahnärztliche Leistungen an wie zusätzliche Präparations- oder Abformmaßnahmen. Für jede GOZ-Position wird eine Gebühr errechnet. Die Gesamtheit der Gebühren ergibt das Honorar für den Behandlungstag mit GOZ 2150.

Die Steigerungsfaktoren 1 und 3,5 definieren den Gebührenrahmen für GOZ 2150. In der Gebührenordnung werden standardmäßig drei Gebührensätze genannt. Die Kosten ergeben sich aus der Formel: 0,0562421 Euro x 1141 x Steigerungsfaktor.

Faktor1-facher Satz2,3-facher Satz3,5-facher Satz
Kosten64,17 €147,60 €224,60 €

Gebührensätze, die sich durch Verwendung von Faktoren ab 2,4 ergeben, erfordern eine Begründung. Der Zahnarzt muss schriftlich den Mehraufwand erklären. Bei besonders schwierigen Fällen ist auch eine Überschreitung des GOZ-Gebührenrahmens möglich. Dazu schließen Sie mit Ihrem Zahnarzt einen gesonderten Behandlungsvertrag.

Einige GOZ-Nummern sind neben der Leistung nach Ziffer 2150 nicht berechnungsfähig. Dazu gehören die Positionen GOZ 2180, GOZ 2190 und GOZ 2195 (Aufbauten für eine Kronenversorgung).

Einflächige Einlagefüllung – Erläuterungen

Einlagefüllungen oder Inlays sind stabile, laborgefertigte Füllungen, die aus Kunststoff, Keramik oder Metall bestehen können. Sie kommen zum Einsatz, wenn die Füllung einem hohen Kaudruck standhalten muss und plastische Füllungen oder adhäsive Kompositfüllungen nicht ausreichen. Bei der einflächigen Einlagefüllung nach GOZ 2150 handelt es sich um ein Inlay, das eine Kavität an einer einzelnen Zahnfläche (z. B. Kaufläche des Zahnes) schließt. Im Leistungsumfangsind folgende Teilschritte enthalten:

  • Präparieren des Zahnes und Gestaltung der einflächigen Kavität
  • Relationsbestimmung und Abformungen
  • Einproben und provisorisches Eingliedern
  • festes Eingliedern des Inlays
  • Nachkontrolle und Korrekturen

Steigerungsfaktoren bei GOZ 2150

Bei GOZ 2150 finden Steigerungsfaktoren ab 2,4 Anwendung, wenn die Ausführung der Leistung mehr Zeit kostet als üblich oder überdurchschnittlich schwierig ist. Verschiedene Ursachen kommen dafür infrage. Eine sehr tiefe Präparation kann zum Beispiel viel Zeit in Anspruch nehmen. Spezielle Methoden zur Farbbestimmung oder eine direkte Modellierung des Inlays sind weitere Gründe für die Faktorenerhöhung. Zudem können auch anatomische Besonderheiten von Kiefer und Mundhöhle oder Erkrankungen des Patienten zu einer Behandlungserschwernis oder einer Verzögerung bei GOZ 2150 führen.

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GOZ-Nummern
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