
GOZ 2180: „Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial“
Die Position GOZ 2180 beschreibt eine zahnärztliche Leistung, bei der zerstörte Zahnhartsubstanz durch plastisches Füllmaterial ersetzt wird. Gleichzeitig wird durch die Ausarbeitung der Aufbaufüllung die Grundlage für die Aufnahme einer Krone geschaffen. Die Definition der GOZ 2180 findet sich im Abschnitt „Konservierende Leistungen“ der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Leistung ist einmal pro Zahn berechnungsfähig.
Für die Abrechnung der Nummer 2180 nach GOZ spielen Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor eine Rolle. Der Punktwert dient als Berechnungsgrundlage und liegt aktuell bei 0,0562421 Euro. Als Punktzahl ist der Leistung die 150 zugewiesen. Der niedrigste Gebührensatz für die plastische Aufbaufüllung liegt bei 8,44 Euro (Verwendung des Steigerungsfaktors 1). Um die Kosten für einen durchschnittlichen Material- und Zeitaufwand zu kompensieren, nutzen Praxen in der Regel mindestens den Faktor 2,3 (Regelhöchstsatz).
Da die Kosten für Zahnbehandlungen variabel ausfallen können, ist ein Kostenvergleich sinnvoll. Die Einschätzung des Aufwands für eine Füllungsleistung nach GOZ 2180 hängt von Behandler und den vorliegenden Untersuchungsergebnissen ab. Auf 2te-ZahnarztMeinung erhalten Sie Angebote von zahnärztlichen Praxen aus Ihrem Umkreis. Es handelt sich um Honorarvorschläge, die anhand eines bestehenden Heil- und Kostenplans erstellt werden.
GOZ 2180 – Honorar für die plastische Aufbaufüllung
Um eine Aufbaufüllung zu legen, kommt die Position GOZ 2180 zur Anwendung. Zusätzlich führt der Zahnarzt weitere Leistungen aus, die zur Vorbereitung der Behandlung dienen oder unterstützend eine Rolle spielen. Für jede GOZ-Position wird ein Gebührensatz errechnet. Die Summe der Gebühren liefert das Honorar für die Sitzung mit GOZ 2180zur Kronenvorbereitung.
Um die Kosten für die Einzelposition 2180 zu erhalten, multiplizieren Sie Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor: 0,0562421 Euro x 150 x Steigerungsfaktor. In der GOZ sind die Gebühren für die Faktoren 1, 2,3 und 3,5 angegeben:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 8,44 € | 19,40 € | 29,53 € |
Ihr Zahnarzt darf andere Faktoren wählen. Überschreitungen des Regelhöchstsatzes (Steigerungsfaktoren ab 2,4) sind immer zu begründen. Zudem lassen sich von der GOZ abweichende Honorarvereinbarungen treffen: Für Steigerungsfaktoren über 3,5 schließen Patient und Zahnarzt einen gesonderten Behandlungsvertrag.
Eine Abrechnung der Nummer 2180 neben den Positionen GOZ 2150 bis 2170 und neben der Position GOZ 2190 ist nicht zulässig.
Plastische Füllung zur Aufnahme einer Krone – Erläuterung
Für eine Aufbaufüllung kommen als plastische Materialien zum Beispiel Phosphatzemente, Glasionomerzemente oder Komposite zum Einsatz. Soll außerdem eine adhäsive Verankerung stattfinden, ist zusätzlich die GOZ-Position 2197 berechnungsfähig. Wird in die Aufbaufüllung ein konfektionierter Stift zur Kronenaufnahme eingearbeitet, lassen sich Nummer 2180 und 2195 nebeneinander abrechnen. Zum Leistungsumfang der Position GOZ 2180 zählen die Präparation des Zahns mit Entfernung der zerstörten Zahnsubstanz und Ausgestaltung der Kavität, das Einbringen des plastischen Füllmaterials sowie die Modellierung der Füllung zur Aufnahme einer Krone. Die zeitnahe Nachkontrolle mit Korrektur sind außerdem Leistungsbestandteil.
Mit der plastischen Aufbaufüllung nach GOZ 2180 soll der exkavierte Zahn versiegelt und stabilisiert werden. Zudem sorgt das Füllmaterial als Ersatz für die Zahnhartsubstanz dafür, dass ausreichend Retentionsgewebe für die anschließende Kronenversorgung zur Verfügung steht.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2180
Wird die Leistung nach GOZ 2180 mit Faktoren ab 2,4 abgerechnet, ist die Ausführung einzelner Schritte mit einem Mehraufwand verbunden. Ein Mehraufwand ist zum Beispiel durch eine Verzögerung oder durch Komplikationen bei der Durchführung bedingt. Eine Erschwernis bei der Behandlung liegt beispielsweise vor, wenn es sich um einen großvolumigen Aufbau handelt, eine Präparation bis unter den Zahnfleischsaum erfolgen muss oder wenn es durch eine erhöhte Blutungsneigung zu übermäßigen Papillenblutungen kommt. Die Anwendung aufwendiger Verfahren und die Nutzung spezieller Instrumente rechtfertigen ebenso die Gebührensatzerhöhung bei Nummer 2180.