GOZ 2070: Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial, zweiflächig
Die GOZ-Position 2070 ist eine zahnerhaltende Maßnahme aus dem Abschnitt C Konservierende Leistungen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Leistungsinhalt ist die Versorgung von Zahndefekten mit einer plastischen Füllung. Ziffer 2070 kommt zur Anwendung, wenn die Restauration zwei Zahnflächen betrifft. Die vollständige Definition gemäß GOZ lautet: Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, zweiflächig.
Bei der privatzahnärztlichen Abrechnung fließen drei Werte in die Gebührenfestsetzung ein: Punktwert (5,62 Cent), Punktzahl und Steigerungsfaktor. Der Position GOZ 2070 ist als Punktzahl die 242 zugewiesen. Der Einfachsatz (Steigerungsfaktor 1) für die zweiflächige plastische Zahnfüllung beträgt 13,61 Euro. Für einen durchschnittlichen Arbeitsaufwand bei der Durchführung von GOZ-Leistungen gilt jedoch der Faktor 2,3 als Standard für die Rechnungsstellung.
Ist nach der Einschätzung Ihres Zahnarztes die Behandlung nach GOZ 2070 mit einem überdurchschnittlichen Aufwand verbunden, kommen Faktoren über 2,3 zum Einsatz. Einen Angebots- und Kostenvergleich liefert Ihnen das Portal 2te-ZahnarztMeinung. Anhand Ihres Therapieplans erhalten Sie Zweitmeinungen von registrierten Zahnärzten aus Ihrer Nähe.
GOZ 2070 – Honorar für die zweiflächige Zahnfüllung
Die GOZ-Position 2070 beinhaltet mehrere Arbeitsschritte von dem Ausbohren der Kavität bis zum Einbringen des Füllungsmaterials. Die Unterfüllung oder das Anlegen von Hilfsmitteln sind Leistungsbestandteile. Oft kommen weitere Leistungen als unterstützende Begleitmaßnahmen zur Anwendung. Die Entfernung von Belägen und Maßnahmen zur Erhaltung des Zahnmarks können zum Beispiel gesondert berechnet werden und sind Teil des zahnärztlichen Honorars.
Die Kosten für GOZ 2070 erhalten Sie durch Anwendung der Formel: 0,0562421 Euro x 242 x Steigerungsfaktor. Die Steigerungsfaktoren 1 und 3,5 definieren den Kostenrahmen. Hier sehen Sie Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 13,61 € | 31,30 € | 47,64 € |
Bei geringem Aufwand für GOZ 2070 wählt Ihr Zahnarzt Steigerungsfaktoren unter 2,3. Faktoren ab 2,4 kommen bei einer erschwerten Durchführung zum Einsatz. Ihr Zahnarzt begründet den Mehraufwand in der Rechnung. Soll es zu einer Überschreitung des Höchstsatzes bei GOZ 2070 kommen, ist dies vor Behandlungsbeginn schriftlich zu vereinbaren.
Zweiflächige plastische Füllung – Erläuterungen
Die GOZ 2070 behandelt die Versorgung einer Kavität mit plastischem Füllungsmaterial. Die Ziffer 2070 kommt dann zur Anwendung, wenn sich der Zahndefekt auf zwei Zahnflächen erstreckt (z. B. mesial-okklusal). Zum Leistungsinhalt zählen die Präparation des Zahnes, das Einbringen einer Unterfüllung, das Anlegen von Matrizen oder anderen Hilfsmittel und die Restauration des Zahnes mit der Füllung.
Die FĂĽllungsmaterialien, die Konturierung der FĂĽllung und die Okklusionskontrolle sind mit der Leistung nach Ziffer 2070 abgegolten.
Zu den plastischen Füllungsmaterialien zählen beispielsweise Amalgam, Komposite oder Zement. Die Materialien passen sich beim Einbringen der Kavität an und härten dann aus. Während Amalgam und die Komposite auf Kunststoffbasis für eine dauerhafte Versorgung zur Anwendung kommen, werden zementbasierte Füllungen provisorisch genutzt.
Plastische Füllungen aus Kunststoff bieten den Vorteil, dass sie der natürlichen Zahnfarbe angeglichen werden können.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2070
Dauert die Behandlung nach GOZ 2070 länger als üblich oder ist der Eingriff überdurchschnittlich schwierig, honorieren höhere Gebührensätze den Mehraufwand. Ist der Zahndefekt schwer einsehbar oder schwer erreichbar, nimmt die Versorgung zum Beispiel mehr Zeit in Anspruch und Ihr Zahnarzt wird Steigerungsfaktoren ab 2,4 für die Abrechnung nutzen.
Auch beim Vorliegen von Wurzelkaries oder wenn neben der Ausgestaltung der Kavität eine bereits vorhandene Füllung entfernt werden muss, ist eine Erhöhung des Faktors gerechtfertigt. Zudem kann die Anwendung spezieller Verfahren bei der Kariesdiagnostik oder beim Vorbereiten des Füllungsmaterials Mehrkosten verursachen.
GOZ-Positionen neben GOZ 2070
Neben einer plastischen Füllung nach GOZ 2070 führen Zahnärzte manchmal weitere Leistungen aus. Hier sehen Sie eine Auflistung der GOZ-Positionen, die häufig neben der Ziffer 2070 in der Abrechnung zu finden sind:
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2330/2340 – Leistungen zum Erhalt der Pulpa
- GOZ 4030/4040 – Beschleifen von Zähnen oder Zahnersatz
- GOZ 2130 – Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration
- GOZ 4050/4055 – Belagentfernung
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2070
Die GOZ-Position 2070 ist mit Nummer 13 F2 b) im BEMA-Katalog vergleichbar: Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren b) zweiflächig.
Als Bewertungszahl ist hier die 39 zugeordnet.
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