GOZ 2100: Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), dreiflächig
Die GOZ 2100 beschreibt die Versorgung eines Zahnes mit einer Kompositfüllung nach der Adhäsivtechnik. Es handelt sich um eine konservierende Leistung, die im Abschnitt C der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) zu finden ist. Die Position ist berechnungsfähig, wenn die zu restaurierende Kavität sich über drei Zahnflächen erstreckt. Die Definition von Nummer 2100 gemäß GOZ lautet: Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), dreiflächig, gegebenenfalls einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, gegebenenfalls einschließlich Verwendung von Inserts.
Der Position 2100 ist in der GOZ die Punktzahl 642 zugewiesen. Die Zahl findet als Faktor bei der Kostenberechnung Anwendung, zusammen mit dem Punktwert (5,62 Cent) und einem Steigerungsfaktor. Der Steigerungsfaktor ist variabel und wird von den Zahnärzten gewählt. Entscheidend für die Höhe des Gebührensatzes sind Zeit- und Arbeitsaufwand bei der Durchführung der Leistung. Ein Steigerungsfaktor von 1 ergibt eine Gebühr für GOZ 2100 von 36,11 Euro. Üblich ist jedoch die Verwendung des Regelsatzes in der Rechnungsstellung (Steigerungsfaktor 2,3).
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GOZ 2100 – Honorar für die dreiflächige Kompositfüllung in Adhäsivtechnik
Das Honorar für die Behandlungssitzung mit GOZ 2100 ist die Summe der Gebühren aller Einzelleistungen. Nummer 2100 ist eine Komplexleistung, die mehrere Arbeitsschritte abdeckt. Oft sind jedoch Begleitleistungen oder unterstützende Maßnahmen nötig, um die Qualität der Präparation oder der Zahnrestauration zu optimieren.
Die Gebühr für die Position GOZ 2100 liefert die Formel: 642 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Einfachsatz (Faktor 1), Regelhöchstsatz (2,3) und Höchstsatz (3,5) für Nummer 2100 sind in der GOZ aufgelistet:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 36,11 € | 83,05 € | 126,38 € |
Steigerungsfaktoren über dem Standardsatz (Faktoren ab 2,4) wählt der Zahnarzt, wenn die Zahnbehandlung mit GOZ 2100 mehr Zeit kostet als üblich oder wenn sie sich als überdurchschnittlich schwierig gestaltet. Der erhöhte Aufwand ist schriftlich zu begründen. Gebührensätze, die den Kostenrahmen der GOZ überschreiten sollen, erfordern zudem einen gesonderten Vertrag zwischen Zahnarzt und Patient.
Dreiflächige adhäsive Restauration mit Kompositmaterial – Erläuterungen
Die Zerstörung von Zahnsubstanz durch Karies ist ein häufiger Grund, warum es zu der Präparation einer Kavität und der Restauration mit Füllungsmaterial kommt. Durch das Ausbohren des Zahnes wird das geschädigte Zahnmaterial entfernt. Um den Zahn zu erhalten und das Zahnmark zu schützen, verschließt der Zahnarzt die Kavität mit einer Füllung.
Die Position GOZ 2100 gibt die Verwendung einer Kunststofffüllung aus Kompositmaterial vor, die adhäsiv befestigt werden soll. Bei der Adhäsivtechnik sorgt ein Haftvermittler für eine feste Verbindung zwischen aufgerauter Zahnsubstanz und dem Füllungsmaterial. Berechnungsfähig ist die Nummer 2100 dann, wenn die Kavität drei Zahnflächen umfasst (z. B. Kaufläche und zwei Seitenflächen).
Bei großvolumigen Kavitäten kommen zudem häufig die Mehrschichttechnik und die Verwendung von Inserts zum Einsatz. Bei der Mehrschichttechnik bringt der Zahnarzt die Kompositfüllung schrittweise in den Zahn ein. Auffüllungs- und Aushärtungsschritte wechseln sich ab. Bei den Inserts dagegen handelt es sich um vorgefertigte Füllkörper aus Kunststoff.
Beide Techniken dienen der Verhinderung einer Schrumpfung des Füllungsmaterials bei der Aushärtung. Die GOZ-Position 2100 ist für den Front- und Seitenzahnbereich berechnungsfähig. Die Konturierung der Füllungsoberfläche sowie die abschließende Politur sind Leistungsbestandteile.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2100
Steigerungsfaktoren über 2,3 bei GOZ 2100 finden bei einem Mehraufwand Anwendung. Sowohl verfahrensbedingte als auch patientenbedingte Gründe können zu einer Erschwernis oder zu einem erhöhten Zeitaufwand führen. Allgemein-, Kiefer- oder Muskelerkrankungen der Patienten sorgen in manchen Fällen für eine Verzögerung.
Ein starker Kariesbefall, die Verwendung der Mehrschichttechnik oder von Inserts, eine aufwendige Farbanpassung oder die Anwendung spezieller Verfahren bei der Kariesdiagnostik oder Präparation sind weitere Ursachen für die Erhöhung des Gebührensatzes bei GOZ 2100.
GOZ-Positionen neben GOZ 2100
Die Gebührenziffer 2100 beschreibt eine Restaurationsmaßnahme, die häufig zusammen mit weiteren Leistungen durchgeführt wird. Unterstützende Leistungen sind zum Beispiel Lokalanästhesien, die Trockenlegung des Behandlungsgebiets oder weitere konservierende Maßnahmen. Zusätzlich zu GOZ 2100 sehen Sie daher oft folgende GOZ-Nummern in der Abrechnung:
- GOZ 0080 ff – Leistungen zur Schmerzausschaltung
- GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung
- GOZ 0070 – Vitalitätsprüfung eines Zahnes
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2330/2340 – Pulpaerhaltungsmaßnahmen
- GOZ 1020 – Lokale Fluoridierung
- GOZ 4030/4040 – Einschleifmaßnahmen
- GOZ 4136 – Osteoplastik auch Kronenverlängerung
- GOZ 2440 – Füllung eines Wurzelkanals
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2100
Die GOZ-Position 2100 ist im BEMA-Verzeichnis mit der Nummer 13 g vergleichbar: g) dreiflächige Kompositfüllung im Seitenzahnbereich.
Bewertet ist die Nummer mit der Zahl 84.
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