GOZ 2120: Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, mehr als dreiflächig
Die Position GOZ 2120 finden Sie im Abschnitt C Konservierende Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie behandelt eine Kompositfüllung, die mehr als drei Zahnflächen betrifft. Für die Abrechnung der Position muss eine adhäsive Restaurationstechnik zur Anwendung kommen. Die Definition von GOZ 2120 laut Gebührenordnung lautet: Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), mehr als dreiflächig, gegebenenfalls einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, gegebenenfalls einschließlich Verwendung von Inserts.
Die Abrechnung der Leistung nach Nummer 2120 erfolgt nach den Vorgaben der privaten Gebührenordnung. Die Multiplikation von Punktwert (5,62 Cent), Punktzahl und Steigerungsfaktor liefert die Gebühr für die mehr als dreiflächige Kompositfüllung. Als Punktzahl ist für die Position GOZ 2120 die 770 angegeben. Den Steigerungsfaktor bestimmt der Zahnarzt. Beträgt der Faktor 1, dann liegen die Kosten für die Restauration mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik bei 43,31 Euro. Für Zahnarztpraxen gilt ein Faktor von 2,3 als Standard.
Der Gebührensatz für GOZ 2120 hängt von der gewählten Praxis sowie von dem Schwierigkeitsgrad des individuellen Falls ab. Mit unserem Portal 2te-ZahnarztMeinung erstellen Sie schnell einen Kostenvergleich. Für Ihre Zahnbehandlung mit GOZ 2120 finden Sie auf der Plattform passende Angebote von Zahnarztpraxen in Ihrer Nähe.
GOZ 2120 – Honorar für die mehr als dreiflächige Kompositfüllung
Die GOZ-Nummer 2120 behandelt eine Füllungsleistung, die mehrere Arbeitsschritte umfasst. Zusätzlich finden unterstützend weitere zahnärztliche Leistungen Anwendung, die aus diagnostischen oder vorbereitenden Maßnahmen bestehen. Für jede durchgeführte GOZ-Position wird eine Gebühr berechnet. Das Honorar für den Behandlungstag mit GOZ 2120 ist die Summe dieser Gebühren.
Die folgende Liste zeigt drei verschiedene Sätze für die GOZ-Position 2120. Die Kosten ergeben sich aus der Formel: 0,0562421 Euro x 770 x Steigerungsfaktor.
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 43,31 € | 99,60 € | 151,57 € |
Sehen Sie in Ihrer Abrechnung Faktoren über 2,3 für die Position GOZ 2120, ist die Durchführung der Leistung für den Zahnarzt mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Faktoren ab 2,4 sind immer schriftlich zu begründen. Möchte Ihr Zahnarzt den Höchstsatz der GOZ überschreiten, muss er dies mit Ihnen vor Behandlungsbeginn vereinbaren.
Mehr als dreiflächige Kompositfüllung in Adhäsivtechnik – Erläuterungen
Zahnfüllungen können aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Häufige Ursachen sind Karies oder der Verlust einer früher gesetzten Füllung. Für die Restauration eines Zahnes existieren verschiedene Methoden. Eine ist das Einbringen von Füllungsmaterial nach der Adhäsivtechnik. Durch eine spezielle Vorbereitung der Kavität mit einem Haftvermittler (Adhäsiv) entsteht eine feste Verbindung zwischen der Kompositfüllung und der Zahnsubstanz.
Die Verfestigung erfolgt durch Lichtaushärtung. Bei der fakultativen Mehrschichttechnik bringt der Zahnarzt die Füllung schichtweise ein. Die Aushärtung erfolgt nach jeder Schicht, um einen möglichst dichten Füllungsgrad zu erreichen. Inserts sind konfektionierte Füllkörper, die ebenfalls zum Einsatz kommen können, um bei großen Kavitäten eine Polymerisationsschrumpfung zu verhindern.
Um Position 2120 anzuwenden, muss eine Kavität vorliegen, die sich auf mehr als drei Zahnflächen erstreckt. Angesetzt werden kann die Nummer 2120 für den Front- und Seitenzahnbereich. Die Abrechnung erfolgt pro Kavität. Bevor die Kompositfüllung in den Zahn eingebracht wird, führt der Zahnarzt eine Präparation aus. Diese beinhaltet die Entfernung erkrankter Zahnsubstanz bzw. die Entfernung des ursprünglichen Füllmaterials sowie die Ausgestaltung der Kavität.
Im Leistungsumfang von GOZ 2120 enthalten sind neben Präparation und Kompositfüllung die Ausarbeitung der Füllungsoberfläche sowie die Füllungspolitur, wenn sie in derselben Sitzung stattfindet. Die verwendeten Materialien sind mit Position 2120 abgegolten.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2120
Zu einer Erschwernis oder zu einem erhöhten Zeitaufwand bei GOZ 2120 kommt es, wenn eine alte Füllung entfernt werden muss, wenn Mehrschichttechnik und Mehrfarbentechnik zur Anwendung kommen oder wenn spezielle Präparationsinstrumente genutzt werden (z. B. Lasereinsatz).
Zudem existieren viele weitere Gründe, warum bei der Nummer 2120 Steigerungsfaktoren über 2,3 von den Zahnärzten gewählt werden. Diese können durch die verschiedenen Verfahrensschritte bedingt sein, aber auch durch den Patienten und die individuellen Gegebenheiten von Mundhöhle, Kiefer und Schleimhaut.
GOZ-Positionen neben Position 2120
Begleitleistungen neben GOZ 2120 sind zum Beispiel weitere konservierende Leistungen, aber auch diagnostische Maßnahmen. Hier sehen Sie GOZ-Nummern, die häufig neben Position GOZ 2120 abgerechnet werden:
- GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung
- GOZ 0080 ff – Anästhesieleistungen
- GOZ 0070 – Vitalitätsprüfung eines Zahnes
- GOZ 1020 – Lokale Fluoridierung
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2330/2340 – Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa
- GOZ 4030/4040 – Schleifmaßnahmen an Zähnen oder Zahnersatz
BEMA-Position für GOZ 2120
Für die GOZ-Position 2120 findet sich eine ähnliche Leistung im BEMA-Verzeichnis unter Nummer 13: 13 h) mehr als dreiflächige Kompositfüllung im Seitenzahnbereich.
Der Position ist die Bewertungszahl 100 zugewiesen.
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