GOZ 3130: Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes
Die GOZ-Position 3130 beschreibt die Teilsektion an einem mehrwurzeligen Zahn. Es handelt sich um eine chirurgische Maßnahme, die in Abschnitt D der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) aufgelistet ist. Berechnungsfähig ist die Leistung, wenn eine Hemisektion durchgeführt und der abgetrennte Zahnteil entfernt wird.
Für die Festsetzung der Gebühr für GOZ 3130 gelten die Vorgaben der GOZ. Punktwert, Punktzahl und ein Steigerungsfaktor sind für die Berechnung relevant. Der gesetzlich festgelegte Punktwert liegt bei 5,62 Cent. Als Punktzahl für die Hemisektion mit Teilextraktion gilt die 280. Der Steigerungsfaktor orientiert sich an dem Aufwand, den der individuelle Fall verursacht. Ein Faktor von 1 liefert eine Gebühr von 15,75 Euro. Üblich ist die Verwendung des Regelhöchstsatzes mit dem Faktor 2,3.
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GOZ 3130 – Honorar für die Hemisektion
Chirurgische Maßnahmen werden von weiteren zahnärztlichen Maßnahmen begleitet. Neben den Kosten für die Hemisektion nach GOZ 3130 fallen Gebühren für andere Positionen an. Die lokale Betäubung, eine Blutungsstillung oder spezielle Wundversorgungsleistungen kommen häufig hinzu. Das endgültige Honorar ergibt sich als Summe aller Maßnahmen einer Sitzung.
Möchten Sie die Gebühr für GOZ-Nummer 3130 selbst berechnen, nutzen Sie folgende Formel: 280 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Durch Einsetzen der in der GOZ vorgegebenen Steigerungsfaktoren erhalten Sie den einfachen Satz, den Regelsatz und den Höchstsatz für die Hemisektion und Teilextraktion:
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Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 15,75 € | 36,22 € | 55,12 € |
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Liegt der Durchführungsaufwand über dem Durchschnitt für Position GOZ 3130, fällt eine Gebühr über dem Regelhöchstsatz an. Der Zahnarzt dokumentiert den verwendeten Faktor und gibt einen nachvollziehbaren Grund für die Wahl an. Faktoren über 3,5 bei der Hemisektion sind nur dann zulässig, wenn Sie dies mit Ihrem Zahnarzt vor der Behandlung schriftlich beschließen.
Bei ambulanter Durchführung der Leistung nach GOZ 3130 berechnet die Praxis zusätzlich einen Operationskostenzuschlag. Für die Hemisektion gilt der Zuschlag nach GOZ 0500 mit einer Gebühr von 22,50 Euro.
Hemisektion mit Teilextraktion – Erläuterungen
Bei der Hemisektion nach GOZ 3130 handelt es sich um die Teilung eines Zahnes. Bei mehrwurzeligen Zähnen trennt der Zahnarzt zum Beispiel einen Zahnteil mit einer einzelnen Zahnwurzel ab, weil es zu einer Schädigung in diesem Bereich gekommen ist. Der Bruch einer Wurzel, Entzündungen oder Kariesbefall sind mögliche Gründe für Hemisektionen. Der geschädigte Teil wird entfernt (Teilextraktion), während der noch gesunde Teil des Zahns im Kiefer verbleibt.
Die gesunden Teilzähne können beispielsweise als Verankerungszähne für Zahnprothesen dienen. Im Leistungsumfang der GOZ-Nummer 3130 sind die Zahnteilung und Zahnteilentfernung sowie die primäre Wundversorgung enthalten. Wurzelbehandlungen oder Aufbaumaßnahmen am verbleibenden Zahnteil werden gesondert in Rechnung gestellt.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 3130
Bei einer Hemisektion und Teilextraktion nach GOZ 3130 finden bei einem Mehraufwand Steigerungsfaktoren ab 2,4 für die Kostenberechnung Anwendung. Mögliche Ursachen für einen hohen Aufwand sind übermäßige Blutungen durch eine Blutungsneigung sowie Eingriffe in entzündlich verändertem Gewebe oder in Gefäß- und Nervennähe.
Ist der Knochen sehr hart, die Zahnwurzel stark verkrümmt oder muss der Zahnarzt zusätzlich Granulationsgewebe entfernen, honoriert eine Gebührensatzerhöhung den Mehraufwand. Auch Verzögerungen im Behandlungsablauf durch häufige Unterbrechungen bedingen oft eine Anhebung des Steigerungsfaktors.
GOZ-Positionen neben GOZ 3130
In der folgenden Liste sehen Sie weitere GOZ-Positionen, die im Rahmen einer Operation nach GOZ 3130 häufig durchgeführt werden und in der Abrechnung neben der Hemisektion auftreten können:
- GOZ 0010 – Eingehende Untersuchung
- GOZ 0080 ff – Schmerzausschaltung
- GOZ 2050 – Zahnrestauration
- GOZ 2180 ff – Aufbauleistungen
- GOZ 3050/3060 – Maßnahmen zur Stillung von übermäßigen Blutungen
- GOZ 3030 – Zahnentfernung durch Osteotomie
- GOZ 3190/3200 – Operation von Zysten durch Zystektomie
- GOZ 3090 – Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
- GOZ 4110 – Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial
- GOZ 4138 – Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes
- GOZ 4136 – Osteoplastik durch Kronenverlängerung
- GOZ 9090 – Knochengewinnung
- GOZ 9140 – Intraorale Entnahme von Knochen
BEMA-Position fĂĽr GOZ 3130
FĂĽr die GOZ-Position 3130 ist die analoge Leistung im BEMA-Katalog unter Nummer 47 b Hem zu finden: Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes.
Die Bewertungszahl der Nummer ist mit 72 angegeben.
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