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GOZ 4110: Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial (Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial)

GOZ 4110: Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial (Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial)

Inhalt der GOZ-Position 4110 ist das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial, inklusive des Einbringens von Proteinen zum Zweck der regenerativen Behandlung parodontaler Defekte. Falls notwendig, so ist auch die Materialentnahme im Aufbaugebiet Teil der Leistung. Diese befindet sich im Abschnitt E „Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums“ der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Für die Gebührenfestsetzung sind die Punktzahl 180, der Punktwert von 0,0562421 Euro und der Steigerungsfaktor relevant, den der Zahnarzt abhängig vom Aufwand der Behandlung wählt. Der Einfachsatz der Maßnahme liegt demnach bei 10,12 €. Zumeist werden jedoch 23,28 € angesetzt, da mit dem Steigerungsfaktor 2,3 ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand ausgedrückt wird. 

Ist die Behandlung besonders umfangreich oder wird erschwert, können höhere Steigerungsfaktoren berechnungsfähig werden. Im 3,5-fachen Satz beträgt die Gebühr für GOZ 4110 35,43 €.

Zahnärztliches Honorar für GOZ 4110 Auffüllen von parodontalen Knochendefekten

Eine Leistung nach GOZ 4110 darf je Zahn, Parodontium oder Implantat einmal berechnet werden. Neben anderen chirurgischen Maßnahmen, wie beispielsweise Prämolarisierungen, Wurzelspitzenresektionen oder Zystektomien darf GOZ 4110 ebenfalls berechnet werden.

In der Gebührenordnung sind je behandeltem Zahn 180 Punkte für GOZ 4110 festgesetzt. Damit können die Gesamtkosten der Maßnahme mithilfe folgender Formel berechnet werden: 0,0562421 Euro x 180 x Steigerungsfaktor. Der Einfluss der Steigerungsfaktoren auf die Gesamtkosten geht aus der folgenden Tabelle hervor.

Faktor

1-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

10,12 €

23,28 €

35,43 €

Neben den Kosten für die Behandlung nach Gebührennummer 4110 darf der Zahnarzt die Kosten des eingesetzten Knochenkollektors bzw. Knochenschabers gesondert berechnen. Nicht in der Leistung enthalten sind außerdem die Volumenvermehrung oder die Veränderung der Außenkontur des Alveolarknochens.

Medizinische Erläuterungen zu GOZ 4110 Auffüllen von parodontalen Knochendefekten

Mangelnde Mundhygiene kann auf Dauer eine Entzündung des Zahnhalteapparats verursachen, eine sogenannte Parodontitis. Schädigt diese Erkrankung den Alveolarknochen so sehr, dass sich darin Krater bilden, können diese Deformierungen durch das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten wieder beseitigt werden

Ziel der Behandlung ist es, die verloren gegangene Knochensubstanz wieder zu gewinnen. Hierfür kann eine Anregung der Knochenneubildung durch das Einbringen von Proteinen angestrebt werden. Neben regenerativen Substanzen können auch alloplastische Materialien in den Knochen eingebracht werden, um den Zahnhalteapparat wieder zu stabilisieren. Häufig erfolgt das Auffüllen des Knochens in der gleichen Sitzung wie das Einbringen einer Membran nach GOZ 4138.

Steigerungsfaktoren von GOZ 4110

Beim Auffüllen von parodontalen Knochendefekten können verschiedene Erschwernisse auftreten, die den Arbeitsaufwand steigern und deshalb über Steigerungsfaktoren in die Gebührenfestsetzung einfließen können. Dies ist beispielsweise bei Zahnengstand der Fall, der den Zugang erschwert. Auch Therapien, die an überkronten Zähnen bzw. Implantaten durchgeführt werden, erhöhen den Arbeitsaufwand. Gleiches gilt für Operationen, die in posteriorem Gebiet stattfinden.

Je nach Zustand des Parodontiums kann es nicht ausreichend sein, die betroffenen Stellen nur auszufüllen. In dem Fall werden modellierende Maßnahmen notwendig, die ihrerseits Zeit in Anspruch nehmen. Auch diesen Mehraufwand kann der Zahnarzt mit entsprechender Begründung über Steigerungsfaktoren in die Rechnung einfließen lassen.

Weitere GOZ-Positionen neben GOZ 4110

Eine isolierte Abrechnung von GOZ 4110 ist selten, da die Maßnahme mit weiteren Behandlungen in Verbindung steht. Besonders häufig finden sich neben dem Auffüllen von parodontalen Knochendefekten noch folgende Leistungen: 

  • GOZ 0080 ff.: Anästhesien
  • GOZ 0090: Intraorale Infiltrationsanästhesie
  • GOZ 0110: Anwendung eines OP-Mikroskops
  • GOZ 1020: Lokale Fluoridierung
  • GOZ 2010: Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
  • GOZ 2320: Konturieren von Rekonstruktionsrändern
  • GOZ 3050: Stillung einer übermäßigen Blutung
  • GOZ 3060: Stillung einer Blutung mithilfe mechanischer Maßnahmen
  • GOZ 3110: Entfernung der Wurzelspitze am Frontzahn
  • GOZ 3120: Entfernung der Wurzelspitze an einem Seitenzahn
  • GOZ 3190: Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
  • GOZ 4005: Index der Mundschleimhaut und/oder des Zahnhalteapparates
  • GOZ 4020: Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen
  • GOZ 4025: Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation
  • GOZ 4030: Beseitigung scharfer Zahnkanten
  • GOZ 4050: Entfernung harter und weicher Zahnbeläge an einem einwurzeligen Zahn
  • GOZ 4055: Entfernung harter und weicher Zahnbeläge an einem mehrwurzeligen Zahn
  • GOZ 4120: Verlegen eines gestielten Lappens
  • GOZ 4138: Verwendung einer Membran
  • GOZ 9140: Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes

Analoge BEMA-Position für GOZ 4110 Auffüllen von parodontalen Knochendefekten

Für die kassenärztliche Abrechnung findet sich keine analoge Position zu GOZ 4110 Auffüllen von parodontalen Knochendefekten im BEMA-Katalog.

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Weiterführende Informationen
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