GOZ 3140: Reimplantation eines Zahnes
Die GOZ-Nummer 3140 behandelt das Wiedereinsetzen eines Zahnes. Die Leistung zählt zu den chirurgischen Maßnahmen und findet sich in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Abschnitt D. Die vollständige Leistungsbeschreibung lautet dort: Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation.
GOZ-Positionen wie die Nummer 3140 werden nach festen Gebührensätzen abgerechnet. Als Grundlage für die Berechnung gelten der Punktwert (5,62 Cent) und die Punktzahl der Leistung. Für Position GOZ 3140 lautet die Punktzahl 5050. Als dritter Faktor für die Kostenfestsetzung wählt der Zahnarzt einen Steigerungsfaktor, der ein Maß für den Aufwand darstellt. Bei minimalem Aufwand (Faktor 1) kostet die Reimplantation eines Zahnes 30,93 Euro. Für einen durchschnittlichen Aufwand setzt die Praxis in der Regel den Faktor 2,3 ein.
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GOZ 3140 – Honorar für die Zahnreimplantation
Bei der Reimplantation eines Zahnes nach GOZ 3140 finden während der Sitzung weitere zahnärztliche Maßnahmen Anwendung. Neben einer Schmerzausschaltung kommen eventuell noch kieferorthopädische Leistungen zum Einsatz. Die Gebühren aller angewendeten GOZ-Nummern liefern das Zahnarzthonorar für Ihre Behandlung mit GOZ 3140.
Hier sehen Sie, wie die Einzelgebühr für GOZ 3140 berechnet wird: 550 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. In der GOZ finden Sie drei Gebührensätze für die Reimplantation vorgegeben:
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Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 30,93 € | 71,15 € | 108,27 € |
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Wählt Ihr Zahnarzt andere Steigerungsfaktoren, ist er bei Faktoren über 2,3 verpflichtet, eine Begründung für die Wahl beizufügen. Der Mehraufwand, der bei der Durchführung der Position GOZ 3140 entstanden ist, soll erklärt werden. Mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt sind auch Gebührensätze über dem Höchstsatz der GOZ (Faktoren über 3,5) zulässig.
Ist die GOZ-Nummer 3140 am Behandlungstag die chirurgische Position mit der höchsten Punktzahl, veranschlagt die Praxis in der Regel einen Operationskostenzuschlag bei ambulanter Durchführung. Für die Reimplantation gilt der OP-Zuschlag GOZ 0510. Die Kosten betragen 42,18 Euro.
Zahnreimplantation mit einfacher Fixation – Erläuterungen
Die Position GOZ 3140 kommt häufig dann zur Anwendung, wenn es durch einen Unfall zu einem Zahnverlust gekommen ist. Der Zahnarzt reinigt die Wunde und den Zahn und setzt den ausgeschlagenen Zahn wieder zurück in das Zahnfach (Reimplantation). Eine einfache Fixation ist im Leistungsumfang enthalten. Dabei handelt es sich um eine temporäre Befestigung im Rahmen der Notfallversorgung.
Eine weitergehende Stabilisierung durch eine Schiene oder mittels Adhäsivtechnik werden über gesonderte GOZ-Nummern abgerechnet. Ist der Zahn durch ein Trauma gelockert, aber noch im Zahnfach vorhanden, kann vor der Reimplantation eine Zahnentfernung durch den Zahnarzt nötig sein, die ebenfalls gesondert abgerechnet wird.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 3140
Die Zahnreimplantation ist in manchen Fällen mit einem höheren Aufwand verbunden. Um den Mehraufwand zu honorieren, verwendet die Praxis Faktoren, die den Regelhöchstsatz überschreiten. Ursachen für eine Behandlungserschwernis sind zum Beispiel starke Traumatisierungen des Gewebes, das Anwenden von Maßnahmen zur Vitalerhaltung sowie Operationen in unmittelbarer Nähe von Gefäßen, Nerven oder der Kieferhöhle.
Zudem können Verzögerungen der Behandlung durch starke Blutungen oder das Auftreten von einer Kreislaufschwäche bei den Patienten zu Gebührensatzerhöhungen bei GOZ 3140 führen. Je nach Fall kommen viele weitere Gründe für die Erhöhung des Faktors infrage.
GOZ-Positionen neben GOZ 3140
In Ihrer Abrechnung finden Sie alle durchgeführten GOZ-Positionen, die Ihre Behandlung nach GOZ 3140 begleiten. Typische GOZ-Nummern, die in Verbindung mit der Zahnreimplantation häufig vorkommen sind:
- GOZ 0080 ff – Lokalanästhesie/Schmerzausschaltung
- GOZ 3000 ff – Zahnextraktionen
- GOZ 3050/3060 – Maßnahmen zur Stillung übermäßiger Blutungen
- GOZ 2410 – Wurzelkanalaufbereitung
- GOZ 2440 – Wurzelkanalfüllung
- GOZ 4050/4055 – Zahnbelagentfernung
- GOZ 6000 ff – kieferorthopädische Maßnahmen
- GOZ 4110 – Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial
- GOZ 7070 – Semipermanente Schiene
- GOZ 3090 – Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
- GOZ 9090 – Knochengewinnung
- GOZ 9140 – Intraorale Entnahme von Knochen
BEMA-Position fĂĽr GOZ 3140
Für die Position GOZ 3140 finden Sie die Nummer 55 RI im BEMA-Katalog als vergleichbare Leistung: Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen.
Als Bewertungszahl ist die 72 vorgegeben.
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