GOZ 3310: Chirurgische Wundrevision
Bei der Position GOZ 3310 handelt es sich um eine chirurgische Leistung, die Sie unter Abschnitt D in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) finden. Die Definition der Ziffer 3310 lautet: Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht), je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung). Pro Sitzung können Praxen die Wundrevision maximal zweimal pro Kiefer oder Frontzahnbereich abrechnen.
FĂĽr die Abrechnung von Ziffer 3310 nach GOZ finden Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor Anwendung. Der Punktwert liegt aktuell bei 5,62 Cent. Die Punktzahl der Position GOZ 3310 ist die 100. Der Steigerungsfaktor ist eine Bewertung des Aufwands und kann Werte zwischen 1 und 3,5 annehmen. Die Kosten fĂĽr die Wundrevision liegen bei 5,62 Euro, wenn der Faktor 1 zum Einsatz kommt. Der Regelfaktor 2,3 gilt bei einem durchschnittlichen Aufwand.
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GOZ 3310 – Honorar für die Wundrevision
Eine Wundrevision nach GOZ 3310 kann durch weitere zahnärztliche Leistungen wie beispielsweise die lokale Betäubung begleitet werden. Für jede Maßnahme, die in Ihrer Sitzung durchgeführt wird, legt die Praxis eine Gebühr fest. Die Gebühren aller Einzelleistungen liefern das Honorar für Ihre Behandlung mit GOZ 3310.
Um die Gebühr für GOZ-Position 3310 zu erhalten, rechnen Sie: 100 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor. In der Gebührenordnung sind drei Gebührensätze für die Wundrevision angegeben, die als Einfachsatz, Regelsatz und Höchstsatz bezeichnet werden:
Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 5,62 € | 12,94 € | 19,68 € |
Setzt Ihr Zahnarzt Faktoren über dem Regelhöchstsatz ein, gibt er eine nachvollziehbare Begründung für den Mehraufwand an. Ist ein Fall außergewöhnlich schwierig oder mit hohem Aufwand verbunden, kann Ihr Zahnarzt mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung schließen und Faktoren ab 3,6 anwenden.
Chirurgische Wundrevision – Erläuterungen
Bei der Wundrevision nach GOZ 3310 handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff, der auf eine Operation folgt und in einer separaten Sitzung durchgeführt wird. Berechnungsfähig ist die Leistung maximal zweimal pro Kiefer bzw. pro Frontzahnbereich. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von zwei getrennten Operationsgebieten in dem jeweiligen Kiefer- oder Frontzahnbereich.
Behandlungsmaßnahmen, die unter die Ziffer 3310 fallen, sind zum Beispiel Wundauffrischungen, das Auskratzen oder Abtragen von Gewebe, das Glätten von Knochenkanten oder -spitzen oder das Setzen einer Naht. Die chirurgische Nachbehandlung der Wunde hat zum Ziel, den Heilungsverlauf zu unterstützen.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 3310
Eine Erhöhung des Gebührensatzes durch Verwendung von Faktoren ab 2,4 ist zulässig, wenn die Ausführung der Leistung nach GOZ 3310 für die Praxis mit einem Mehraufwand verbunden ist. Sind mehrere verschiedene chirurgische Nachbehandlungsschritte in demselben Wundgebiet erforderlich, kann dies beispielsweise mit der Anhebung des Steigerungsfaktors honoriert werden.
Auch jede Verzögerung der Behandlung, eine schlechte Zugänglichkeit zum Behandlungsbereich oder das Auftreten übermäßiger Blutungen sind Ursachen für eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes bei der Wundrevision.
GOZ-Positionen neben GOZ 3310
Kommen neben der GOZ-Position 3310 in Ihrer Sitzung weitere Leistungen vor, sind die entsprechenden GOZ-Nummern in Ihrer Abrechnung aufgeführt. Folgende Positionen der GOZ treten zum Beispiel häufig in Verbindung mit der Wundrevision auf:
- GOZ 0080 ff – lokale Betäubung
- GOZ 3050 – Maßnahmen zur Stillung einer Blutung
- GOZ 3100 – Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
- GOZ 3290 – Kontrolle nach chirurgischem Eingriff
- GOZ 3300 – Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (anderes Wundgebiet)
- GOZ 4150 – Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen (anderes Behandlungsgebiet)
Rechnet Ihre Praxis die GOZ 3310 ab, schlieĂźt das eine Abrechnung der GOZ-Position 3060 aus.
BEMA-Position fĂĽr GOZ 3310
Für die GOZ 3310 finden Sie unter der Nummer 46 XN im BEMA-Verzeichnis eine ähnliche Leistung: Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbstständige Leistung in einer besonderen Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.
Als Bewertungszahl ist hier die 21 angegeben.
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