2te-ZahnarztMeinung Logo
Mo – Do 9:00 – 17:00 Uhr, Fr 9:00 – 12:00 Uhr
GOZ 3310: Chirurgische Wundrevision

GOZ 3310: Chirurgische Wundrevision

Bei der Position GOZ 3310 handelt es sich um eine chirurgische Leistung, die Sie unter Abschnitt D in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) finden. Die Definition der Ziffer 3310 lautet: Chirurgische Wundrevision (z. B. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht), je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung). Pro Sitzung können Praxen die Wundrevision maximal zweimal pro Kiefer oder Frontzahnbereich abrechnen.

FĂĽr die Abrechnung von Ziffer 3310 nach GOZ finden Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor Anwendung. Der Punktwert liegt aktuell bei 5,62 Cent. Die Punktzahl der Position GOZ 3310 ist die 100. Der Steigerungsfaktor ist eine Bewertung des Aufwands und kann Werte zwischen 1 und 3,5 annehmen. Die Kosten fĂĽr die Wundrevision liegen bei 5,62 Euro, wenn der Faktor 1 zum Einsatz kommt. Der Regelfaktor 2,3 gilt bei einem durchschnittlichen Aufwand.

Auf der Online-Plattform 2te-ZahnarztMeinung präsentieren Sie Ihren Heil- und Kostenplan für Ihre Behandlung mit GOZ 3310 und erhalten Angebote von Praxen aus Ihrer Region. Durch den Gebührenvergleich finden Sie schnell eine günstige Praxis für Ihre zahnärztliche Therapie.

GOZ 3310 – Honorar für die Wundrevision

Eine Wundrevision nach GOZ 3310 kann durch weitere zahnärztliche Leistungen wie beispielsweise die lokale Betäubung begleitet werden. Für jede Maßnahme, die in Ihrer Sitzung durchgeführt wird, legt die Praxis eine Gebühr fest. Die Gebühren aller Einzelleistungen liefern das Honorar für Ihre Behandlung mit GOZ 3310.

Um die Gebühr für GOZ-Position 3310 zu erhalten, rechnen Sie: 100 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor. In der Gebührenordnung sind drei Gebührensätze für die Wundrevision angegeben, die als Einfachsatz, Regelsatz und Höchstsatz bezeichnet werden:

 

Faktor

1-facher GOZ-Satz

2,3-facher GOZ-Satz

3,5-facher GOZ-Satz

Kosten

5,62 €

12,94 €

19,68 €

 

Setzt Ihr Zahnarzt Faktoren über dem Regelhöchstsatz ein, gibt er eine nachvollziehbare Begründung für den Mehraufwand an. Ist ein Fall außergewöhnlich schwierig oder mit hohem Aufwand verbunden, kann Ihr Zahnarzt mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung schließen und Faktoren ab 3,6 anwenden.

Chirurgische Wundrevision – Erläuterungen

Bei der Wundrevision nach GOZ 3310 handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff, der auf eine Operation folgt und in einer separaten Sitzung durchgefĂĽhrt wird. Berechnungsfähig ist die Leistung maximal zweimal pro Kiefer bzw. pro Frontzahnbereich. Voraussetzung dafĂĽr ist das Vorhandensein von zwei getrennten Operationsgebieten in dem jeweiligen Kiefer- oder Frontzahnbereich. 

Behandlungsmaßnahmen, die unter die Ziffer 3310 fallen, sind zum Beispiel Wundauffrischungen, das Auskratzen oder Abtragen von Gewebe, das Glätten von Knochenkanten oder -spitzen oder das Setzen einer Naht. Die chirurgische Nachbehandlung der Wunde hat zum Ziel, den Heilungsverlauf zu unterstützen.

Steigerungsfaktoren bei GOZ 3310

Eine Erhöhung des GebĂĽhrensatzes durch Verwendung von Faktoren ab 2,4 ist zulässig, wenn die AusfĂĽhrung der Leistung nach GOZ 3310 fĂĽr die Praxis mit einem Mehraufwand verbunden ist. Sind mehrere verschiedene chirurgische Nachbehandlungsschritte in demselben Wundgebiet erforderlich, kann dies beispielsweise mit der Anhebung des Steigerungsfaktors honoriert werden. 

Auch jede Verzögerung der Behandlung, eine schlechte Zugänglichkeit zum Behandlungsbereich oder das Auftreten übermäßiger Blutungen sind Ursachen für eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes bei der Wundrevision.

GOZ-Positionen neben GOZ 3310

Kommen neben der GOZ-Position 3310 in Ihrer Sitzung weitere Leistungen vor, sind die entsprechenden GOZ-Nummern in Ihrer Abrechnung aufgeführt. Folgende Positionen der GOZ treten zum Beispiel häufig in Verbindung mit der Wundrevision auf:

  • GOZ 0080 ff – lokale Betäubung
  • GOZ 3050 – MaĂźnahmen zur Stillung einer Blutung
  • GOZ 3100 – Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
  • GOZ 3290 – Kontrolle nach chirurgischem Eingriff
  • GOZ 3300 – Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (anderes Wundgebiet)
  • GOZ 4150 – Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen MaĂźnahmen (anderes Behandlungsgebiet)

Rechnet Ihre Praxis die GOZ 3310 ab, schlieĂźt das eine Abrechnung der GOZ-Position 3060 aus.

BEMA-Position fĂĽr GOZ 3310

FĂĽr die GOZ 3310 finden Sie unter der Nummer 46 XN im BEMA-Verzeichnis eine ähnliche Leistung: Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbstständige Leistung in einer besonderen Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. 

Als Bewertungszahl ist hier die 21 angegeben.

GOZ-Nummern
WeiterfĂĽhrende Informationen
Sinnvolle Tipps, um beim Zahnersatz wirklich Geld zu sparen

Es ist garnicht so schwierig, um beim Zahnersatz viel Geld sparen. Wir sagen Ihnen, welche Wege wirklich zum Erfolg fĂĽhren und was Sie lieber nicht tun sollten. 5 Tipps aus dem Internet sind sinnlos und unser 4 eigenen Tipps sind...

Zahnarzt finden - hierauf sollten Patienten achten

Welcher Zahnarzt passt am besten zu Ihnen? Suchen Sie einen Familienzahnarzt oder eher einen Implantologen? Einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin? Jung oder alt? Wir helfen Ihnen bei ihrer Zahnarztsuche und zeigen Ihnen, worauf Sie...

ZDF WISO fĂĽhrt Zahnauktion durch

Für einen WISO Beitrag hat das ZDF einen unserer Auktionszahnärzte besucht, um zu überprüfen, ob man bei Zahnersatz und Implantaten wirklich so viel Geld durch eine Zahnauktion sparen kann. Die WISO Reporterin führte einen...

Das schönste Lächeln der Welt

Willkommen bei unserer exklusiven Abstimmung für das schönste Lächeln der Welt!

In diesem spannenden Wettbewerb treten zwei bezaubernde Lächeln gegeneinander an, und Sie haben die Macht zu entscheiden, welches Lächeln als das strahlendste und charmanteste hervorgeht.


Jetzt abstimmen: Helene Fischer oder Andreas Gabalier? - Juli 2024

Klicken Sie auf das Bild unten, um Ihre Stimme abzugeben.