GOZ 4070: Parodontalchirurgische Therapie an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat
Bei der GOZ-Nummer 4070 Parodontalchirurgische Therapie handelt es sich um eine Leistung aus Abschnitt E Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Inhalt der Leistung ist die Entfernung von Konkrementen bei einem geschlossenen Vorgehen.
Der GOZ-Position 4070 ist die Punktzahl 100 zugeordnet. Im Einfachsatz kostet die Parodontalchirurgische Therapie eines einwurzeligen Zahns dadurch 5,62 Cent. Üblich ist jedoch die Abrechnung mit Steigerungsfaktor 2,3, da dieser einen durchschnittlichen Arbeitsaufwand ausdrückt. Dies erhöht die Kosten auf 12,94 € je Zahn bzw. Implantat.
Ein besonderer Umfang der Konkremente oder ein besonders festes Anhaften derselben erhöht neben weiteren Einflüssen den Arbeitsaufwand. Somit ist die Berechnung von Steigerungsfaktoren bis 3,5 möglich, was zu Kosten von bis zu 19,68 € führt.
Zahnärztliches Honorar für Parodontalchirurgische Therapie
Die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich kann einmal pro Zahn bzw. pro Implantat berechnet werden. FĂĽr die GebĂĽhrenfestsetzung sind neben der Punktzahl 100 auch der Punktwert von 0,0562421 Euro und der Steigerungsfaktor relevant.
Die Berechnung der Gebühr für GOZ 4070 ist mithilfe folgender Formel möglich: 5,62 Cent x 100 x Steigerungsfaktor. Die Auswirkung verschiedener Steigerungsfaktoren zeigt folgende Tabelle.
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 5,62 € | 12,94 € | 19,68 € |
Parodontalchirurgische Therapie Erläuterungen
Bei mangelhafter Mundhygiene kann sich aus weichem Plaque ein harter Zahnbelag bilden. Durch die Einlagerung verschiedener Mineralien kann sich im Laufe der Zeit Zahnstein bilden. Ablagerungen, die sich unterhalb des Zahnfleischrands auf den Zahnwurzeln befinden, werden Konkremente genannt. Sie erleichtern die schnelle Ausbreitung von Bakterien und können dadurch erhebliche Entzündungen auslösen.
Bei der Entfernung der Konkremente durch paradontalchirurgische Therapie säubert der Zahnarzt unter lokaler Betäubung die nur schwer erreichbaren Zahnfleischtaschen. Beim sogenannten geschlossenen Vorgehen muss das Zahnfleisch hierfür nicht aufgeklappt werden, sodass die schützende Zahnfleischmanschette erhalten bleibt. Bei der Entfernung können Scaler und Küretten als Handinstrumente eingesetzt werden.
Zum Abschluss der Behandlung wird die Zahnoberfläche geglättet. Auf diese Weise können Bakterien künftig schwerer anhaften. Je nach dem, wie viele Zähne einer Behandlung bedürfen, kann die Parodontalchirurgische Therapie zur Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung auf mehrere Sitzungen verteilt werden.
Steigerungsfaktoren von GOZ 4070
Unter verschiedenen Voraussetzungen kann dem Zahnarzt ein zusätzlicher Aufwand bei einer Behandlung nach GOZ 4070 entstehen. Eine Begründung für die Berechnung von Steigerungsfaktoren ist ein besonderer Umfang der Konkremente oder deren besonders festes anhaften. Auch bei einer starken Schmerzempfindlichkeit des Patienten kann sich die Behandlung in die Länge ziehen.
Neigt die Gingiva des Patienten zu starken Blutungen, muss die Behandlung gegebenenfalls unterbrochen werden, was den Zeitaufwand ebenfalls erhöht. Gleiches gilt für schwer zu erreichende Konkremente, zum Beispiel aufgrund von Fehlstellungen der Zähne. Auch an Oberflächeneinziehungen sind Konkremente oft schwer zu entfernen, was bei GOZ 4070 zu zusätzlichen Kosten führen kann.
Gleiches gilt, wenn der gesundheitliche Zustand bereits Zahnlockerungen zur Folge hatte. In diesem Fall ist ein besonders vorsichtiges Entfernen der Konkremente wichtig, das dementsprechend mehr Zeit in Anspruch nimmt.
GOZ-Positionen neben GOZ 4070 Parodontalchirurgische Therapie
GOZ 4070 steht auf Abrechnungen meist nicht für sich alleine, sondern wird von weiteren Gebührenziffern umrahmt. Besonders häufig findet eine gemeinsame Abrechnung mit den folgenden Positionen statt:
- GOZ 0080 ff.: Anästhesien
- GOZ 1000: Mundhygienestatus
- GOZ 1010: Kontrolle des Ăśbungserfolgs Mundhygienestatus
- GOZ 1020: Lokale Flouridierung
- GOZ 2000: Versiegelung von Fissuren
- GOZ 2130: Politur von FĂĽllungen
- GOZ 2320: Konturieren von Rekonstruktionsrändern
- GOZ 4005: Index der Mundschleimhaut und/oder des Zahnhalteapparates
- GOZ 4020: Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen
- GOZ 4025: Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation
- GOZ 4030: Beseitigung scharfer Zahnkanten
- GOZ 4050: Entfernung harter und weicher Zahnbeläge an einem einwurzeligen Zahn
- GOZ 4055: Entfernung harter und weicher Zahnbeläge an einem mehrwurzeligen Zahn
- GOZ 4060: Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbelägeoder professioneller Zahnreinigung
- GOZ § 6 Abs. 1: Zusätzliche Reinigung der Zunge und der Wangenschleimhaut im Sinne einer Full-Mouth-Desinfektion
Analoge BEMA-Position
Eine vergleichbare Position für die Abrechnung von Kassenpatienten ist im BEMA-Katalog unter der Bezeichnung Antiinfektiöse Therapie (AIT) im Kapitel 4 Systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen zu finden.
Der MaĂźnahme ist bei einem einwurzeligen Zahn die Bewertungszahl 14 zugeordnet.
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Zahnarzt und Krankenkasse.
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