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GOZ 5200: Teilprothese

GOZ 5200: „Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese“

Die Nummer GOZ 5200 gehört zu den prothetischen Leistungen und steht in Abschnitt F der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Position behandelt eine Art der Teilprothese (herausnehmbarer Zahnersatz) für die Versorgung eines Lückengebisses. Zur Anwendung kommt eine Teilprothese aus Kunststoff mit Halteelementen aus Draht.

Die Abrechnung von GOZ 5200 erfolgt nach den Bestimmungen der GebĂĽhrenordnung. Zur Kostenberechnung nutzen Zahnarztpraxen einen vorgegeben Punktwert (aktuell 0,0562421 Euro), die Punktzahl der GOZ-Position sowie einen individuellen Steigerungsfaktor. Die Punktzahl fĂĽr GOZ 5200 ist die 700. Entscheidet Ihr Zahnarzt sich fĂĽr den Steigerungsfaktor 1, kostet die Leistung nach GOZ 5200 39,37 Euro. In der Regel bildet jedoch der Faktor 2,3 die Basis fĂĽr die Abrechnung.

Da sich bei jedem Patienten die Zahnersatz-Behandlung anders präsentieren kann, bieten Steigerungsfaktoren die Option, die Gebühr für GOZ 5200 den individuellen Umständen sowie einem möglichen Mehraufwand anzupassen. Suchen Sie einen Kostenvergleich, hilft Ihnen unser Portal 2te-ZahnarztMeinung weiter. Auf Grundlage Ihres Heil- und Kostenplans erhalten Sie Angebote von Zahnarztpraxen aus Ihrer Stadt.

1.

GOZ 5200 – Honorar für die Teilprothese mit einfachen Halteelementen

Die GOZ 5200 ist eine Teilleistung im Rahmen einer Zahnersatz-Behandlung. Am Behandlungstag führt Ihr Zahnarzt üblicherweise weitere Leistungen aus. Diese sind entweder Teil der prothetischen Leistungen oder gehören zu anderen Abschnitten der GOZ. Das zahnärztliche Honorar für die Versorgung mit einer Teilprothese ergibt sich aus allen ausgeführten Positionen.

Nachfolgend sehen Sie die Kosten fĂĽr GOZ 5200, wie sie laut GebĂĽhrenordnung festgelegt sind. Berechnet wird mit: 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor x 700. Damit erhalten Sie den Kostenrahmen von

Faktor1-facher Satz2,3-facher Satz3,5-facher Satz
Kosten39,37 €90,55 €137,79 €

Faktoren über 2,3 sind zulässig, wenn die Behandlung einen Mehraufwand verursacht. Ihr Zahnarzt begründet die Wahl des Steigerungsfaktors auf der Rechnung. Sollen für GOZ 5200 Gebühren veranschlagt werden, die den Rahmen der GOZ überschreiten (Faktoren über 3,5), vereinbart Ihr Zahnarzt dies mit Ihnen vor der Behandlung.

2.

Teilprothese nach GOZ 5200 – Erläuterung

Die vollständige Leistung nach GOZ 5200 umfasst die anatomische Abformung des Kiefers, Bissnahme und Einproben sowie das Einbringen der Prothese. Auch eine zeitnahe Nachkontrolle und – falls nötig – eine Korrektur sind im Leistungsumfang enthalten. Ist ein Einschleifen der Auflagen für die Halteelemente erforderlich, ist dieser Arbeitsschritt ebenfalls mit Position 5200 abgegolten.

Eine Teilprothese nach 5200 sitzt auf der Schleimhaut im Bereich der Zahnlücke auf und ist mit „einfachen, gebogenen Haftelementen“ (in der Regel Drahtklammern) am Restgebiss verankert. Wie die Teilprothese gestaltet sein muss bzw. wie viele Klammern für den optimalen Halt erforderlich sind, ist individuell unterschiedlich. Der Zahnarzt entscheidet anhand des Lückengebisses. Eine Teilprothese nach GOZ 5200 kommt als Interims- oder Aufbauprothese oder als Übergangslösung vor einer Totalprothese zum Einsatz.

3.

Steigerungsfaktoren bei GOZ 5200

Ein Mehraufwand bei GOZ 5200 fällt zum Beispiel dann an, wenn aufgrund des Lückengebisses ein zeitaufwendiges Ausmessen und Planen der Prothese nötig ist oder wenn aufgrund der Verteilung oder Gestalt der Restzähne die Verankerung erschwert ist. Auch Erkrankungen oder sonstige Besonderheiten bei den Patienten (z. B. ein übermäßiger Speichelfluss, Kieferfehlstellungen oder eine zu enge Mundöffnung) können die Behandlung verzögern. Zudem sorgen ein atrophierter Alveolarkamm oder ungünstige Schleimhautverhältnisse nicht selten für Schwierigkeiten bei der Anpassung von Prothesen. Die Gründe für hohe Steigerungsfaktoren bei GOZ 5200 sind patienten- und befundabhängig.

4.

GOZ-Positionen neben GOZ 5200

Befundabhängig ist außerdem, welche GOZ-Positionen neben GOZ 5200 in Ihrem Heil- und Kostenplan auftauchen. Häufig kommt es im Rahmen der Behandlung zu weiteren prothetischen Leistungen oder Einschleifmaßnahmen. Die folgende Liste nennt Beispiele:

  • GOZ 4030/4040 – Beschleifen von Zähnen
  • GOZ 5170ff – zusätzliche individuelle AbformmaĂźnahmen
  • GOZ 5070 – Prothesenspanne, je Spanne bzw. Freiendsattel
  • GOZ 0010/0050/0060 – Untersuchungs-, Diagnose- und Planungsleistungen
  • GOZ 8000ff – Leistungen nach Abschnitt J – Funktionsanalytik
  • GOZ 0040– „Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans“
5.

BEMA-Position fĂĽr GOZ 5200

Für die Gebührenziffer 5200 ist im BEMA-Katalog die Nummer 96 eine analoge Position: „Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen“. Die Bewertungszahl variiert je nach Anzahl der Fehlzähne.

GOZ-Nummern
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