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GOZ 5300: Prothesen-Randgestaltung im Unterkiefer

GOZ 5300: „Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung“ – Unterkiefer

Die Position GOZ 5300 behandelt eine zahnärztliche Maßnahme zur Wiederherstellung der Funktion einer herausnehmbaren Unterkieferprothese. Die vollständige Unterfütterung gleicht Unregelmäßigkeiten zwischen Prothesenlager und -basis aus. Die Herstellung erfolgt mit Funktionsrand. Die Definition von GOZ 5300 und die Grundlagen für die Abrechnung der Leistung finden Sie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) im Abschnitt F „Prothetische Leistungen“.

Für die Abrechnung der Position 5300 nach GOZ gelten feste Gebührensätze. Zur Berechnung der Kosten benötigen Sie den Punktwert (durch die GOZ festgelegt), die Punktzahl der Leistung und den von Ihrem Zahnarzt gewählten Steigerungsfaktor. Die Punktzahl für GOZ 5300 ist die 540. Als Punktwert gelten 0,0562421 Euro. Mit dem Steigerungsfaktor 1 betragen die Kosten für Unterkieferprothesenunterfütterung inklusive funktioneller Randgestaltung 30,37 Euro. Zahnarztpraxen rechnen aber in der Regel mit einem Standardfaktor von 2,3.

Durch die Wahl des Steigerungsfaktors kompensieren Praxen einen möglichen Mehraufwand, der zum Beispiel durch einen hohen Zeitaufwand oder durch einen erhöhten Schwierigkeitsgrad entsteht. Möchten Sie einen Kostenvergleich für Ihre Zahnersatz-Behandlung mit GOZ 5300 durchführen, bietet Ihnen unsere Online-Plattform 2te-ZahnarztMeinung die Möglichkeit. Anhand Ihres Behandlungsplans liefern registrierte Praxen Kostenvorschläge.

1.

GOZ 5300 – Honorar für die vollständige Prothesenunterfütterung im Unterkiefer

Für die Funktionswiederherstellung einer abnehmbaren Unterkieferprothese können neben der Position GOZ 5300 weitere Leistungen anfallen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Reparaturen an Prothesen, Behandlungen am Zahnfleisch oder um Schleifmaßnahmen an Pfeilerzähnen oder Zahnersatz. Die Summe der Gebühren aller Leistungen ergibt das zahnärztliche Honorar für die Behandlung mit GOZ 5300.

In der folgenden Liste sehen Sie beispielhaft die Kosten für die Ziffer 5300 laut GOZ. Grundlage sind die drei Steigerungsfaktoren 1, 2,3 und 3,5, durch die der Kostenrahmen vorgegeben wird. Ihre Gebühr für die vollständige Unterfütterung einschließlich Funktionsrand wird sich in diesem Rahmen bewegen. Die Berechnung erfolgt mit der Formel: 0,0562421 Euro x 540 x Steigerungsfaktor.

Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz für die Position GOZ 5300:

Faktor1-facher Satz2,3-facher Satz3,5-facher Satz
Kosten30,37 €69,85 €106,30 €

Der Faktor 2,3 gilt als Standardfaktor. Faktoren ab 2,4 sind von den zahnärztlichen Behandlern schriftlich zu begründen. Steigerungsfaktoren ab 3,6, durch die der Höchstsatz überschritten wird, müssen vor der Behandlung schriftlich vereinbart werden.

Als Besonderheit bei der Abrechnung von Position 5300 gilt: Eine Abrechnung neben den Positionen GOZ 5250 und GOZ 5260 ist nur möglich, wenn Reparatur und Unterfütterung zeitversetzt stattfinden.

2.

Vollständige Unterfütterung inklusive Funktionsrand im Unterkiefer – Leistungsbeschreibung

Das längere Tragen einer Zahnprothese kann zur Veränderung der darunterliegenden Strukturen führen. Der Kieferkamm erfährt zum Beispiel eine Rückbildung, wenn sich der Kaudruck durch den Zahnersatz anders verteilt als vor dem Zahnverlust. Zudem sind weitere Zahnextraktionen oder operative Eingriffe an Zahnfleisch oder Kiefer mögliche Ursachen für Passungenauigkeiten zwischen Prothesenbasis und Prothesenlager. Um die Prothese wieder dem Unterkiefer anzupassen, erfolgt die Unterfütterung nach GOZ 5300. Ihr Zahnarzt hat die Wahl zwischen einem direkten und einem indirekten Verfahren. Üblicherweise erfolgt zunächst eine Abformung des Kiefers und die Korrektur der Prothese wird anhand des Modells im Labor durchgeführt (indirektes Verfahren). Trägt Ihr Zahnarzt Prothesenkunststoff auf die Basis der Unterkieferprothese auf, der dann nach dem Einsetzen aushärtet, erfolgt die Anpassung im direkten Verfahren. Die vollständige Unterfütterung umfasst die Neugestaltung der gesamten Prothesenbasis.

Für den Funktionsrand ist eine Kieferabformung unter natürlichen Belastungen wie Kauen, Sprechen oder Lachen nötig. Bewegungen der Strukturen (z. B. des Mundbodens) werden damit berücksichtigt. Die funktionelle Randgestaltung nach GOZ 5300 verbessert die Haftung der Prothese. Zur Durchführung von Funktionsabformungen nutzt Ihr Zahnarzt in der Regel weichbleibende Materialien (z. B. Silikon).

3.

Steigerungsfaktoren bei GOZ 5300

Ein Mehraufwand bei GOZ 5300 führt zur Anwendung von Steigerungsfaktoren ab 2,4. Ein erhöhter Aufwand entsteht unter anderem durch starke Zeitverzögerungen bei der Durchführung der Leistung. Gründe sind zum Beispiel Probleme bei der Abformung durch einen hohen Mundboden, eine zu geringe Mundöffnung oder durch eine Reaktion der Patienten auf die Abformmaterialien (z. B. Würgereiz). Außerdem kann die Anpassung und Eingliederung der Prothese Schwierigkeiten bereiten, zum Beispiel bei einer ungünstigen Stellung oder Verteilung der Restzähne sowie bei Mundtrockenheit oder stark zurückgebildetem Kieferkamm.

4.

GOZ-Positionen neben GOZ 5300

Welche GOZ-Nummern neben der Position GOZ 5300 Anwendung finden, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Erhalten Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan für Ihre Zahnersatz-Behandlung, sind alle relevanten Leistungen darin aufgeführt. Häufig finden sich folgende GOZ-Positionen im Rahmen der vollständigen Unterfütterung einer herausnehmbaren Unterkieferprothese:

  • GOZ 4030/4040 – EinschleifmaĂźnahmen an Zähnen oder Zahnersatz
  • GOZ 5170/5190 – individuelle AbformmaĂźnahmen
  • GOZ 5250/5260 – Reparatur- oder ErweiterungsmaĂźnahmen an abnehmbaren Prothesen (als zeitlich versetzte Leistungen)
  • GOZ 8000ff – Leistungen der Funktionsanalytik
  • GOZ 3000ff – Zahnextraktionen
  • GOZ 4020 – Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen (Druckstellenbehandlung)
5.

BEMA-Position fĂĽr GOZ 5300

Der GOZ-Position 5300 entspricht die Nummer 100f im BEMA-Katalog: „Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese f) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer“. Die zugewiesene Bewertungszahl ist die 81.

GOZ-Nummern
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