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GOZ 5320: Obturator bei Defekten des Gaumens

GOZ 5320: Eingliederung eines Obturators

Die Definition der Position GOZ 5320 Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens findet sich im Abschnitt F der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es handelt sich um eine prothetische Versorgung, die als Einzelleistung oder in Verbindung mit einem Zahnersatz zur Anwendung kommt.

Die Kosten für den Obturator nach GOZ 5320 ergeben sich durch Multiplikation von Punktwert (gemäß GOZ: 5,62 Cent), Punktzahl und Steigerungsfaktor. Während die Punktzahl festgelegt ist (2200 im Fall von Ziffer 5320), ist der Steigerungsfaktor variabel. Wählt der Zahnarzt den Faktor 1, beträgt die Gebühr für die Gaumenprothese 123,73 Euro. In der Regel rechnen Praxen aber mit dem Standardfaktor 2,3.

Für einen Kostenvergleich Ihre Zahnersatz-Behandlung betreffend, steht Ihnen unser Online-Portal 2te-ZahnarztMeinung zur Verfügung. Anhand Ihres Heil- und Kostenplans mit der Leistung nach GOZ 5320 erhalten Sie Kostenvorschläge von zahnärztlichen Behandlern in Ihrer Region.

GOZ 5320 – Honorar für den Obturator zum Verschluss eines Gaumendefekts

Bei dem Verschluss von Gaumendefekten durch einen Obturator fallen weitere Leistungen an. Dazu zählen zum Beispiel die Defektabformung oder die Anpassung eines Zahnersatzes. Das Honorar für den Behandlungstag mit GOZ-Position 5320 setzt sich aus der Gesamtheit der Gebühren aller Leistungen zusammen.

Die GOZ liefert den Gebührenrahmen für die Leistung nach Ziffer 5320. Aufgeführt sind Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz. Die Kostenberechnung erfolgt mit der Formel: 2200 x 5,62 Cent x Steigerungsfaktor. Damit ergeben sich folgende Gebühren:

 

Faktor1-facher Satz2,3-facher Satz3,5-facher Satz
Kosten123,73 €284,59 €433,06 €

 

Der 2,3-fache Satz wird auch als Regelhöchstsatz bezeichnet. Berechnet Ihr Zahnarzt einen höheren Gebührensatz für die Position 5320, liegt der Aufwand für die Eingliederung des Obturators über dem Durchschnitt. Faktoren ab 2,4 sind schriftlich zu begründen. Steigerungsfaktoren ab 3,6 müssen zudem schriftlich vereinbart werden.

Eingliedern eines Obturators – Erläuterungen

Bei einem Obturator handelt es sich um eine Defektprothese, die zum Beispiel zum Verschluss einer Gaumenspalte oder nach Kieferresektionen eingesetzt wird. Sie sorgt fĂĽr die Abdeckung unphysiologischer Verbindungen zwischen Körperhöhlen wie der Mundhöhle und dem Nasenraum. FĂĽr Patienten ist durch das Eingliedern eines Obturators nach Unfällen, Tumor- oder Zystenoperationen das Kauen, Schlucken und Sprechen wieder ungehindert möglich. 

Die Defektprothese besteht aus einer individuell angepassten Kunststoffplatte, die über Verbindungselemente auch einen Zahnersatz tragen kann. Hergestellt wird sie, indem nach der chirurgischen Entfernung der Kieferteile eine Defektabformung erfolgt. Anhand des Abdrucks fertigt das Zahnlabor dann die Prothese. Maßnahmen zur Weichteilstützung sowie die Nachkontrolle sind mit der GOZ-Position 5320 beglichen. Die Anpassung und das Einfügen von Zahnprothesen sind eigenständige Leistungen.

Steigerungsfaktoren bei GOZ 5320

Ist die Behandlung nach GOZ 5320 sehr zeitaufwendig oder ist der Schwierigkeitsgrad erhöht, liegt fĂĽr den Zahnarzt ein Mehraufwand vor. Die Praxis kompensiert das durch Erhöhung der Steigerungsfaktoren. Faktoren ab 2,4 kommen zum Beispiel bei groĂźflächigen Defekten zum Einsatz. 

Andere Gründe für einen erhöhten Gebührensatz sind Knochenatrophien, ein zu flacher Gaumen, Probleme bei der Abformung oder zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen bei der Eingliederung. Da jeder Fall andere Herausforderungen stellt, wird der Aufwand individuell bewertet.

GOZ-Positionen neben GOZ 5320

Erhalten Sie einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, sehen Sie alle Leistungen fĂĽr Ihre Behandlung mit GOZ 5320 aufgelistet. Neben dem EinfĂĽgen des Obturators finden sich oft folgende GOZ-Nummern in der Abrechnung:

  • GOZ 0030 – schriftlicher Heil- und Kostenplan
  • GOZ 0050/0060 – Kieferabformungen fĂĽr Diagnose oder Planung
  • GOZ 5170 ff – individuelle AbformmaĂźnahmen
  • GOZ 3000 ff – zahnärztlich-chirurgische MaĂźnahmen
  • GOZ 4030/4040 – EinschleifmaĂźnahmen an Zähnen oder Zahnersatz
  • GOZ 5200 ff – prothetische Leistungen zum Einbringen von Zahnprothesen
  • GOZ 5080 – Verbindungselemente fĂĽr Zahnersatz
  • GOZ 8000 ff – Leistungen der Funktionsanalytik nach Abschnitt J

BEMA-Position fĂĽr GOZ 5320

Die GOZ-Position 5320 ist im BEMA-Katalog mit der Nummer 102 vertreten: Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens. 

Als Bewertungszahl gilt die 240.

GOZ-Nummern
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