GOZ 2210: Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation)
Die Position GOZ 2210 beschreibt die Versorgung eines Zahnes mit einer Vollkrone. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Zahn in einer Hohlkehl- oder Stufenpräparation auf die Aufnahme der Krone vorbereitet wird. Die Definition von GOZ 2210 sowie die Angaben für die Abrechnung finden sich im Abschnitt C Konservierende Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Nummer 2210 ist pro Zahn berechnungsfähig.
Die Gebühr für GOZ 2210 ergibt sich aus dem in der GOZ festgesetzten Punktwert (5,62 Cent, der Punktzahl der Leistung und dem Steigerungsfaktor). Die Punktzahl stellt eine Aufwandsbewertung dar und beträgt für die Vollkrone in Hohlkehl- oder Stufenpräparation 1678. Der Steigerungsfaktor ist eine Variable zwischen 1 und 3,5. Viele Praxen rechnen mit einem Faktor von 2,3, wenn der individuelle Fall keine überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verursacht. Mit Steigerungsfaktor 1 (Einfachsatz) liegen die Kosten für GOZ 2210 bei 94,37 Euro.
Die Einschätzung des Schwierigkeitsgrads kann dazu führen, dass die Kosten einer Zahnbehandlung mit GOZ 2210 variieren. Für den Kostenvergleich nutzen Patienten unser Portal 2te-ZahnarztMeinung. Anhand eines Behandlungsplans erhalten Sie Gegenangebote von erfahrenen Praktikern.
GOZ 2210 – Honorar für die Vollkrone in Hohlkehl- oder Stufenpräparation
Die GOZ 2210 ist eine komplexe zahnärztliche Versorgung. Die Leistung besteht aus mehreren Teilschritten. Neben den Arbeitsschritten der Nummer 2210 führt der Zahnarzt weitere Leistungen aus. Diese dienen zum Beispiel der Vorbereitung auf die Behandlung (z. B. Trockenlegung des Behandlungsfeldes). Auch unterstützende Begleitleistungen (z. B. die individuelle Abformung) kommen oft zur Anwendung. Das Zahnarzthonorar für die Sitzung mit Nummer 2210 ergibt sich aus den Gebühren aller veranschlagten GOZ-Positionen.
Die GebĂĽhr fĂĽr GOZ 2210 errechnet sich durch Multiplikation von Punktwert, Punktzahl und Steigerungsfaktor: 0,0562421 Euro x 1678 x Steigerungsfaktor. In der GebĂĽhrenordnung sind die Kosten fĂĽr die Faktoren 1, 2,3 und 3,5 aufgefĂĽhrt. Damit ergibt sich der GebĂĽhrenrahmen von:
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Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 94,37 € | 217,06 € | 330,31 € |
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Wählen Zahnärzte für die Leistung GOZ 2210 Faktoren ab 2,4, müssen sie den Grund für die Erschwernis schriftlich angeben. Prinzipiell ist auch eine Überschreitung des Höchstsatzes (Faktoren ab 3,5) möglich. Ist Ihr individueller Fall für Ihren Behandler mit besonderen Umständen verbunden, treffen Sie eine gesonderte Vereinbarung für die Honorierung der Leistung.
Bei der Nummer 2210 ist außerdem zu beachten, dass sie nicht neben den Positionen GOZ 2050 bis GOZ 2120berechnungsfähig ist. Eine Vollkronenversorgung auf einem Implantat wird immer nach GOZ 2200 abgerechnet.
Vollkrone in Hohlkehl- oder Stufenpräparation – Erläuterungen
Bei der Präparationsart für einen Zahn, der mit einer Vollkrone nach GOZ 2210 versorgt werden soll, kommt häufig die Hohlkehlpräparation zum Einsatz. Der Zahn wird dabei im Bereich des Zahnhalses zirkulär präpariert (beschliffen). Dies kann oberhalb oder unterhalb des Zahnfleischsaumes stattfinden.
Bei der Hohlkehlpräparation kommt es nur zu einem geringen Zahnsubstanzverlust. Außerdem ist sie mit allen Vollkronenarten vereinbar. Die Krone findet ausreichend Halt und lässt sich anliegend am Zahn gestalten. Die Stufenpräparation dagegen nutzen Zahnärzte zum Beispiel dann, wenn Vollkronen zur Anwendung kommen sollen, die dickere Materialstärken aufweisen und mehr Platz benötigen (z. B. Keramikkronen). Bei dieser Art der Präparation geht mehr Zahnsubstanz verloren. In den Zahn wird eine deutliche Kante geschliffen, die zur Retention der Krone dient.
Die GOZ-Position 2210 ist eine Mehrschrittleistung. Hier sehen Sie Ablauf und Umfang der Ziffer 2210:
- Präparieren (Beschleifen) des Zahnes
- Bissnahme und Abformungen
- Einproben sowie provisorische Eingliederungen
- festes Einbringen (Einzementieren) der Vollkrone
- zeitnahe Nachkontrolle mit eventuellen Korrekturen
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2210
Steigerungsfaktoren über 2,3 bei GOZ 2210 sind gerechtfertigt, wenn der Fall besondere Schwierigkeiten bereitet oder der Behandlungsablauf verzögert wird. Der Mehraufwand kann durch unterschiedliche Ursachen bedingt sein.
Häufig sind Bissanomalien oder Zahnfehlstellungen der Grund, warum die Prozedur länger dauert.
Weiterhin sind ein hoher Präparationsaufwand, wiederholte Einproben oder zusätzliche Maßnahmen zur individuellen Farbabstimmung für Faktorenerhöhungen bei GOZ 2210 verantwortlich.
GOZ-Positionen neben GOZ 2210
Erhalten Sie für Ihre Zahnbehandlung einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, sehen Sie alle zahnärztlichen Leistungen, die in Ihrem Fall eine Rolle spielen, dort aufgelistet. GOZ-Positionen, die häufig in Verbindung mit der Vollkrone in Hohlkehl- oder Stufenpräparation auftreten, sind:
- GOZ 2030 – Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 0065 – Optisch-elektronische Abformung
- GOZ 5170 – Abformung mit individuellem Löffel
- GOZ 0070 – Vitalitätsprüfung eines Zahnes
- GOZ 0080 ff – Anästhesieleistungen
- GOZ 2040 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
- GOZ 2260/2270 – Versorgung mit Provisorien
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2210
Eine ähnliche Leistung zu GOZ-Position 2210 ist in der Nummer 20 im BEMA-Katalog enthalten: Versorgung eines Einzelzahnes durch b) eine vestibulär verblendete Verblendkrone.
Hier gilt eine Bewertungszahl von 158.
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