GOZ 2380: Amputation und endgĂĽltige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa
Position GOZ 2380 behandelt die Entfernung von Zahnmarkgewebe aus einem Milchzahn. Die Definition der Ziffer 2380 finden Sie in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter Konservierende Leistungen (Abschnitt C). Die Ziffer ist nicht für bleibende Zähne, sondern ausschließlich für Milchzähne berechnungsfähig.
Für die Abrechnung der Position 2380 nach GOZ sind die Angaben neben der Leistungsbeschreibung entscheidend. Durch Multiplikation von Punktwert (5,62 Cent gemäß aktueller GOZ), Punktzahl und Steigerungsfaktor ergibt sich die Gebühr. Die Punktzahl für Ziffer 2380 ist die 160. Ist der Steigerungsfaktor 1 (Einfachsatz), betragen die Kosten für die Pulpaamputation 9,00 Euro. Ist die Durchführung der Leistung mit einem durchschnittlichen Aufwand verbunden, nutzen Praxen für die Abrechnung aber in der Regel den Faktor 2,3.
Da die Schwierigkeit einer Zahnbehandlung von verschiedenen Zahnärzten oft unterschiedlich bewertet wird, ist ein Vergleich von Angeboten eine Option, um Kosten zu sparen. Mit einem schriftlichen Heil- und Kostenplan haben Sie die Möglichkeit, auf unserem Online-Portal 2te ZahnarztMeinung Einschätzungen anderer Praxen einzuholen. Der Service steht nach erfolgreicher Registrierung zur Verfügung.
GOZ 2380 – Honorar für die Milchzahnpulpaamputation
Neben der Amputation der Milchzahnpulpa nach GOZ 2380 führt der Zahnarzt weitere Leistungen aus, um die Behandlung vorzubereiten oder zu komplettieren. Dazu zählen zum Beispiel das Aufbohren des Zahnes oder die spätere Füllungsleistung. Die Gebühren aller Positionen bilden das Zahnarzthonorar für die Sitzung mit GOZ 2380.
Für GOZ-Position 2380 berechnen Zahnarztpraxen unterschiedliche Gebührensätze. Die Gebührenordnung gibt den Kostenrahmen vor. Die niedrigste Gebühr ist der Einfachsatz (Faktor 1). Die höchste Gebühr wird als Höchstsatz (Faktor 3,5) bezeichnet. Faktor 2,3 liefert den Regelsatz. Durch Einsetzen der Faktoren in die Formel 160 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor ergeben sich die Kosten, wie in der GOZ aufgeführt :
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 9,00 € | 20,70 € | 31,50 € |
Die Anwendung von Faktoren ab 2,4 ist zu begründen. Der Zahnarzt erläutert schriftlich, warum die Durchführung mit einem überdurchschnittlich hohen Aufwand verbunden ist. Möchte Ihr Zahnarzt mit Faktoren über 3,5 abrechnen, ist eine abweichende Vereinbarung nötig.
Amputation avitaler Milchzahnpulpa – Erläuterungen
Um das Zahnmark aus dem Kronenbereich eines Milchzahnes zu entfernen, muss zunächst ein Zugang geschaffen werden (Trepanation). Der Zahnarzt bohrt den Zahn auf, identifiziert erkranktes Pulpagewebe und löst es heraus. Im Anschluss erfolgt eine medikamentöse Abdeckung des Wurzelkanaleingangs, um ein Voranschreiten der Entzündung oder ein Einwandern von Bakterien zu verhindern.
Das Entfernen der Kronenpulpa und die Versorgung der Wurzelpulpa sind Leistungsbestandteile von GOZ 2380. Die Trepanation sowie das Legen einer Füllung sind zusätzlich berechnungsfähig. Die abschließende Versorgung des Milchzahns lässt sich auch mit einer konfektionierten Kinderkrone realisieren.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 2380
Zu einem hohen Aufwand bei GOZ 2380 kommt es dann, wenn das Aufbohren und die Kariesentfernung mehr Zeit erfordern als üblich. Große Kavitäten oder die Versorgung mehrerer Wurzelkanäle sind zum Beispiel häufige Gründe für eine Faktorenerhöhung.
Auch wenn der Behandlungsablauf von Unterbrechungen geprägt ist, weil Kinder noch nicht so lange still sitzen können oder die Mundöffnung zu gering ist, kann die Verzögerung eine Steigerung des Gebührensatzes bei der Pulpaamputation bedingen.
GOZ-Positionen neben GOZ 2380
Bei einer Behandlung mit Position GOZ 2380 fallen oft weitere Leistungen an. Zunächst legt der Zahnarzt eine Lokalanästhesie. Daraufhin wird das Behandlungsfeld vorbereitet und der Zugang zum Zahnmark geschaffen. Im Anschluss an die Durchführung von GOZ 2380 kommt eine Füllungsleistung zum Einsatz. Hier sehen Sie, welche GOZ-Nummern neben Ziffer 2380 eine Rolle spielen können:
- GOZ 0080 ff – Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
- GOZ 0070 – Vitalitätsprüfung eines Zahnes
- GOZ 2030 – Anlegen von Spanngummi
- GOZ 2060 ff – Füllungsleistungen
- GOZ 2197 – Adhäsive Befestigung
- GOZ 2250 – Eingliederung einer konfektionierten Krone
- GOZ 2020 – Verwenden einer Orientierungsschablone
- GOZ 2180 – Versorgung mit einer plastischen Aufbaufüllung für eine Krone
- GOZ 2390 – Trepanation eines Zahnes
BEMA-Position fĂĽr GOZ 2380
Eine ähnliche Leistung zu GOZ-Position 2380 findet sich unter Nummer 27 im BEMA-Verzeichnis: Pulpotomie.
Die Bewertungszahl ist die 29.
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