GOZ 3110: Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn
Die GOZ-Position 3110 ist eine chirurgische Leistung aus dem Abschnitt D der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ). Es handelt sich um die Entfernung einer Zahnwurzelspitze im Frontzahnbereich.
GOZ-Nummern werden nach bestimmten Gebührensätzen abgerechnet. Die Vorgaben für die Berechnung der Kosten sind in der Gebührenordnung beschrieben. Der Punktwert (5,62 Cent) ist ein konstanter Faktor, ebenso wie die der Leistung zugeordnete Punktzahl. Für die Wurzelspitzenresektion am Frontzahn beträgt sie 460. Der Steigerungsfaktor ist eine Variable, die der Behandler festlegt. Verursacht die Durchführung kaum Aufwand, betragen die Kosten für GOZ 3110 25,87 Euro (Faktor 1). Für einen Aufwand, der für die Maßnahme als Durchschnitt gilt, verwenden Praxen üblicherweise den Regelfaktor 2,3.
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GOZ 3110 – Honorar für eine Wurzelspitzenresektion am Frontzahn
In einer Behandlungssitzung mit GOZ 3110 fĂĽhrt der Zahnarzt neben der Wurzelspitzenresektion weitere MaĂźnahmen durch. In Ihrer Abrechnung sind die Leistungen mit Steigerungsfaktor und GebĂĽhr aufgelistet. Die GebĂĽhren aller genutzten Positionen summieren sich zu dem Honorar fĂĽr die Behandlung.
Die Kostenermittlung für die GOZ-Nummer 3110 erfolgt mit: 460 x 0,0562421 Euro x Steigerungsfaktor. Die GOZ gibt die Gebühren für drei Faktoren vor. Für den Einfachsatz, Regelsatz und Höchstsatz erhalten Sie:
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Faktor | 1-facher GOZ-Satz | 2,3-facher GOZ-Satz | 3,5-facher GOZ-Satz |
Kosten | 25,87 € | 59,50 € | 90,55 € |
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Ab dem Regelsatz und Steigerungsfaktoren ab 2,4 wird von einem erhöhten Aufwand bei GOZ 3110 ausgegangen. Die Dokumentation des Faktors muss mit einer Erklärung für den Mehraufwand versehen sein. Patient und Zahnarzt können zudem gemeinsam die Verwendung von Faktoren über 3,5 beschließen. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung anzufertigen, die über die besonderen Umstände bei der Wurzelspitzenresektion aufklärt und von beiden Parteien vor der Behandlung unterzeichnet wird.
Für die chirurgische Leistung GOZ 3110 kann bei ambulanter Durchführung ein Operationskostenzuschlag anfallen. Ist die Wurzelspitzenresektion die Position mit der höchsten Punktzahl während der Sitzung, gilt der OP-Zuschlag GOZ 0500 mit einer Gebühr von 22,50 Euro.
Resektion einer Wurzelspitze im Frontzahnbereich – Erläuterungen
Die Leistung nach GOZ 3110 gilt für den Frontzahnbereich. Die Anordnung der Zähne wird in Quadranten unterteilt. Der Oberkiefer setzt sich aus zwei Quadranten zusammen wie auch der Unterkiefer. Die ersten Zähne (Zahn Nr. 1, 2 und 3) eines jeden Quadranten sind die Frontzähne. Um eine Wurzelspitzenresektion durchführen zu können, schafft der Zahnarzt zunächst einen Zugang durch das Zahnfleisch und den Knochen bis zur Zahnwurzel. Danach wird die Spitze der freigelegten Zahnwurzel entfernt oder gekürzt.
Gründe für eine Resektion der Wurzelspitze im Frontzahnbereich sind zum Beispiel entzündliche Vorgänge oder eine Zystenbildung. Durch die Wurzelspitzenresektion wird krankhaft verändertes Gewebe entfernt, der Bereich um die Zahnwurzel gereinigt und der Wurzelkanal aufbereitet und mit Füllmaterial versehen, sodass der Zahn erhalten werden kann. Berechnungsfähig ist die Position je entfernter Wurzelspitze. Begleitende Leistungen wie die Wurzelkanalaufbereitung und -füllung werden separat berechnet.
Steigerungsfaktoren bei GOZ 3110
Kommt es zu Verzögerungen im Behandlungsablauf oder entstehen während der Durchführung der Wurzelspitzenresektion Schwierigkeiten, erhöht sich die Gebühr für Position GOZ 3110. Je nach Einschätzung des Mehraufwands wählt die Praxis Faktoren ab 2,4. Als mögliche Ursachen für einen erhöhten Aufwand kommen übermäßige Blutungen, ein stark entzündetes Gewebe im Operationsfeld oder Kreislaufinstabilitäten bei Patienten infrage.
Muss im Laufe der Behandlung zusätzlich Granulationsgewebe abgetragen werden, führt das in der Regel ebenfalls zu einer Erhöhung des Steigerungsfaktors bei GOZ 3110. Zudem können besondere Maßnahmen erforderlich werden, wenn bei den Patienten Wundheilungsstörungen vorliegen.
GOZ-Positionen neben GOZ 3110
Die zahnärztlichen Maßnahmen, die neben GOZ-Position 3110 anfallen, variieren je nach Behandlungsfall. Zystenoperationen können beispielsweise nötig sein und werden separat berechnet. GOZ-Nummern, die im Rahmen einer Wurzelspitzenresektion im Frontzahnbereich häufig vorkommen, sehen Sie hier:
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- GOZ 0080 ff – Schmerzausschaltung (Anästhesie)
- GOZ 0110 – Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops
- GOZ 3050/3060 – Maßnahmen zur Stillung übermäßiger Blutungen
- GOZ 2410 – Aufbereitung eines Wurzelkanals
- GOZ 2440 – Füllung eines Wurzelkanals
- GOZ 3190/3200 – Operation von Zysten durch Zystektomie
- GOZ 3090 – Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
- GOZ 3100 – Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung
- GOZ 4110 – Auffüllen von parodontalen Knochendefekten
- GOZ 7070 – Semipermanente Schiene
BEMA-Position fĂĽr GOZ 3110
Die GOZ 3110 findet sich unter der Nummer 54 WR1 im BEMA-Verzeichnis wieder: Wurzelspitzenresektion a) an einem Frontzahn.
Der Leistung ist die Bewertungszahl 72 zugeordnet.
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