GOZ 4000: Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus
Die GOZ-Nummer 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus ist im Abschnitt E Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums der Gebührenordnung für Zahnärzte auffindbar. Inhalt der Leistung ist die paradontale Befundnahme des Patienten, bei der Zähne, Zahnbett und Mundschleimhaut genau untersucht werden und deren Zustand dokumentiert wird.
Bei der GOZ-Position 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus handelt es sich um eine Leistung, die pro Jahr höchstens zweimal berechnungsfähig ist und die mit 160 Punkten abgerechnet wird. Für die Gebührenfestsetzung sind außerdem der Punktwert 5,62 Cent und der Steigerungsfaktor relevant. Im Einfachsatz betragen die Gebühren deshalb 9,00 €. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand wird jedoch der Steigerungsfaktor 2,3 einbezogen, was die Gebühr auf 20,70 € erhöht.
Eine erschwerte Diagnostik, zum Beispiel durch Zahnersatz und -fehlstellungen und andere Erschwernisse können den Arbeitsaufwand erhöhen. Dann können Steigerungsfaktoren von bis zu 3,5 abgerechnet werden. Die Kosten liegen dann bei maximal 31,50 €.
Zahnärztliches Honorar für GOZ 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus
Die GOZ-Position Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus darf einmal pro Sitzung, aber höchstens zweimal pro Jahr berechnet werden.
In der Gebührenordnung für Zahnärzte ist die Punktzahl 160 für GOZ 4000 festgelegt. Aus diesem Grund kann für die Berechnung der berechnungsfähigen Gebühr die folgende Formel verwendet werden: 0,0562421 Euro x 160 x Steigerungsfaktor. Besonders die Steigerungsfaktoren, auch gerne Satz bzw. Abrechnungssatz genannt, haben dabei großen Einfluss auf die Gesamtkosten, wie aus der folgenden Tabelle hervorgeht:
Faktor | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 9,00 € | 20,70 € | 31,50 € |
Eine Abrechnung der GOZ-Positionen 4000 und 4005 nebeneinander ist zulässig.
GOZ 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus Erläuterungen
Für die Entscheidung über die weitere Behandlung ist die Beurteilung des Zustands von Zähnen, Zahnbett und Mundschleimhaut von großer Bedeutung. GOZ 4000 beschreibt die Dokumentation der aktuellen Verhasstheit. Der daraus entstehende Paradontalstatus bringt zum Ausdruck, welche Krankheitsgeschichte vorliegt und wie der aktuelle Zustand des Gebisses ist, was die Planung der darauffolgenden Therapien begünstigt.
Für das Erstellen und Dokumentieren des Parodontalstatus führt der Zahnarzt mehrere Untersuchungen durch. Einerseits überprüft er die Zähne auf Karies und prüft, ob ein Zahnfleischrückgang zu beobachten ist. Auch die Tiefe der Zahnfleischtaschen wird mithilfe einer kleinen Sonde geprüft. Gesundheitliche Probleme wie restaurationsbedürftige Füllungen, lockere Zähne, Probleme mit Zahnwurzeln oder mit dem Kiefergelenk und Fehlstellungen des Kiefers werden dadurch erkannt. Dies ermöglicht zu einem frühen Zeitpunkt die notwendige Behandlung und steigert dadurch zumeist den Behandlungserfolg.
Steigerungsfaktoren von GOZ 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus
Unter verschiedenen Bedingungen kann bei der Maßnahme GOZ 4000 ein erhöhter Arbeitsaufwand auftreten. Dies gilt zum Beispiel, wenn der gesundheitliche Zustand des Patienten umfassende diagnostische Aufzeichnungen notwendig macht, wie zum Beispiel Vielpunktmessungen und Furkationsbefall. Die Erhebung und Dokumentation des Parodontalstatus nimmt außerdem überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch, wenn Fehlstellungen vorhanden sind oder Zahnfleischblutungen auftreten.
Auch das Vorhandensein von festsitzendem Zahnersatz ist ein Faktor, der den Arbeitsaufwand teils beträchtlich erhöht. Besteht die Gefahr einer Wurzellockerung bei mehrwurzeligen Zähnen, muss außerdem eine Sonde eingesetzt werden, um das Ausmaß der Lockerung feststellen zu können. Auch dies verursacht einen Mehraufwand und führt gegebenenfalls zur Abrechnung mit Steigerungsfaktoren.
GOZ-Positionen neben GOZ 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus
Häufig ist die Erhebung des Parodontalstatus Anlass, um noch weitere Untersuchungen durchzuführen oder direkt zur Therapie zu schreiten. Aus dem Grund steht die GOZ-Position 4000 selten allein, sondern ist auf der Rechnung häufig in Kombination mit den folgenden Gebührennummern zu finden:
- GOZ 0010: Eingehende Untersuchung
- GOZ 0030: Heil- und Kostenplan
- GOZ 0050: Planungsmodelle
- GOZ 0070: Vitalitätsprüfung
- GOZ 1000: Mundhygienestatus
- GOZ 1040: Professionelle Zahnreinigung
- GOZ 4005: Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex
- GOZ 4030: Entfernung scharfer Zahnkanten
- GOZ 4040: Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natĂĽrlichen Gebisses
- GOZ §6 Abs. 2: Mikrobiologische Untersuchungen nach Abschnitt M aus GOÄ
- GOĂ„ 1: Beratung
- GOÄ 5000 ff.: Röntgendiagnostik
BEMA-Position fĂĽr GOZ 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus
Analog zu GOZ 4000 kann bei Kassenpatienten die Position Befundaufnahme und Erstellen eines Heil- und Kostenplanes bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums aus dem BEMA-Katalog abgerechnet werden, die im Abschnitt Systematische Behandlung von Parodontopathien zu finden ist.
Die MaĂźnahme hat die Bewertungszahl 44 und kann vom Zahnarzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
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