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GOZ 6080: Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, hoher Umfang

GOZ 6080: Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, hoher Umfang

Die Gebührenziffer 6080 ist Teil des Abschnitts G der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und zählt zu den kieferorthopädischen Leistungen. Bei dieser Position nimmt der Zahnarzt verschiedene Maßnahmen vor, um die Kiefer während der Wachstumsphase in den Regelbiss einzustellen. Dabei wird ein hoher Umfang der Maßnahme erwartet. Auch die anschließende Retention ist Teil des Leistungsumfangs.

Die Gebührenfestsetzung von GOZ 6080 basiert auf drei Werten: Die Gesamtkosten ergeben sich aus Punktwert, Steigerungsfaktor und Punktzahl. In der Gebührenordnung sind 3600 Punkte für die Leistung vorgesehen. Bei der Berechnung im Einfachsatz führt dies zu Kosten von 202,47 €. Wird mit dem üblichen Steigerungsfaktor 2,3 abgerechnet, so erhöhen sich die Kosten auf nun 465,68 €.

Den Höchstsatz kann der Zahnarzt berechnen, wenn zusätzliche Erschwernisse hinzukommen. Steigerungsfaktoren bis 3,5 erhöhen die Kosten auf maximal 708,65 €. Für noch höhere Sätze muss im Vorfeld eine Vereinbarung zwischen Arzt und Patient getroffen werden.

Zahnärztliches Honorar für GOZ 6080

Leistungen nach GOZ 6080 dürfen nur einmal binnen vier Jahren abgerechnet werden. Ist die Behandlung erneut erforderlich oder liegt eine Befundänderung vor, kann die Position erneut berechnet werden.

Die GOZ-Nummern 6060, 6070 und 6080 beschreiben die gleiche Leistung mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Damit die am höchsten bewertete Ziffer 6080 abgerechnet werden darf, müssen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sein:

  • Verschiebung des Bisses um mehr als 4 mm
  • Die Richtung der Bissverschiebung verläuft dorsal
  • Es liegen ungünstige Wachstumsvoraussetzungen vor

Neben dem Punktwert von 5,62 Cent sind auch die Punktzahl 3600 und der Steigerungsfaktor für die Berechnung der Gesamtkosten relevant. Dabei kommt die folgende Formel zum Einsatz: 0,0562421 Euro x 3600 x Steigerungsfaktor. Die Höhe der Gebühr bei den verschiedenen Sätzen bis hin zum Höchstsatz zeigt die Tabelle:

Faktor

1-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

202,47 €

465,68 €

708,65 €

Nach GOZ 6080 kann nur abgerechnet werden, wenn die Behandlung noch in der Wachstumsphase erfolgt. Ist dies nicht der Fall, muss stattdessen nach GOZ 6090 abgerechnet werden.

GOZ 6080 Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss Erläuterungen

Weichen Ober- und Unterkiefer vom Regelbiss ab, kann dies neben ästhetischen Beeinträchtigungen auf Dauer zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Bei GOZ 6080 nimmt der Zahnarzt deshalb die notwendigen Anpassungen vor. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren kommen hierfür verschiedene Behandlungsapparaturen zum Einsatz. Regelmäßige Verlaufskontrollen geben darüber Aufschluss, wann der Regelbiss erreicht ist. 

Neben den Behandlungsmaßnahmen schließt die GOZ-Position auch die Vorbereitung und die anschließende Retention der Kiefer mit ein. Diese sorgt dafür, dass sich die Kiefer nicht mehr verschieben und der durch die Behandlung intendierte Zustand gefestigt wird.

Steigerungsfaktoren von GOZ 6080

Um einen zusätzlichen Arbeitsaufwand zu honorieren, kann der Zahnarzt verschiedene Steigerungsfaktoren abrechnen. Dies ist der Fall, wenn der Patient schwer zu motivieren ist und daher mehr Zeit für die einzelnen Maßnahmen benötigt wird. Auch erschwerte Bedingungen bei der Abformung sind eine zulässige Begründung für die Abrechnung von Steigerungsfaktoren.

Gleiches gilt für Probleme bei der Verankerung der Behandlungsapparatur. Bei manchen Patienten liegt außerdem eine verzögerte Reaktionslage der Gewebe vor. Dadurch ist überdurchschnittlich viel Zeit für den Abschluss der Behandlung notwendig, was den Aufwand ebenfalls erhöht. In diesen Fällen ist die Berechnung von Steigerungsfaktoren bis 3,5 zulässig. Noch höhere Sätze setzen hingegen eine Vereinbarung zwischen Arzt und Patient voraus.

GOZ-Positionen neben GOZ 6080 Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss, hoher Umfang

Eine langfristige Behandlung nach GOZ 6080 wird in aller Regel nicht isoliert abgerechnet. Stattdessen können noch weitere Positionen auf der Rechnung aufgeführt werden. Dies gilt zum Beispiel für folgende Gebührenziffern:

  • GOZ 0010: Eingehende Untersuchung
  • GOZ 0050: Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell
  • GOZ 0065: Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen
  • GOZ 2030: Vorbereitende Maßnahmen
  • GOZ 2040: Anlegen eines Spanngummis
  • GOZ 5170: Anatomische Abformung des Kiefers mit individuell angefertigtem Löffel
  • GOZ 6100: Eingliederung eines Klebebrackets
  • GOZ 6110: Entfernung eines Klebebrackets
  • GOZ 6120: Eingliederung eines Bands
  • GOZ 6130: Entfernung eines Bands
  • GOZ 6140: Eingliederung eines Teilbogens
  • GOZ 6160: Eingliederung intra- oder extraoraler Verankerungsapparaturen
  • GOZ 6180: Maßnahmen zur Wiederherstellung

Eine gemeinsame Berechnung mit den Nummern 6190 bis 6260 ist hingegen nicht zulässig.

Die analoge BEMA-Position zu GOZ 6080 Maßnahmen

Für die kassenärztliche Abrechnung findet sich im BEMA-Katalog keine Position, die analog zu GOZ 6080 wäre.

GOZ-Nummern
Weiterführende Informationen
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