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GOZ 2340: Freiliegende Pulpa

GOZ 2340: „Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa“

Die Position GOZ 2340 behandelt eine konservierende Maßnahme zum Schutz der freiliegenden Zahnpulpa. Die Definition der Ziffer 2340 findet sich im Abschnitt C der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Die Leistungsbeschreibung lautet: „Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung), je Kavität.“ Die Leistung ist mehrfach pro Sitzung und bei mehreren Kavitäten auch mehrfach pro Zahn berechnungsfähig.

Die Gebühren für GOZ-Nummern ergeben sich durch Multiplikation von Punktzahl, Punktwert und Steigerungsfaktor. Die Punktzahl für GOZ 2340 ist die 200. Für den Punktwert liefert die aktuelle GOZ den Wert 0,0562421 Euro. Der Zahnarzt bestimmt den Steigerungsfaktor, der ein Maß für den Aufwand bei der Durchführung der Leistung darstellt. Mit dem Faktor 1 betragen die Kosten für die direkte Überkappung 11,25 Euro. Häufig verwenden Praxen jedoch den Faktor 2,3 für die Abrechnung.

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GOZ 2340 – Honorar für die Erhaltung der vitalen Pulpa

Die Leistung nach GOZ 2340 findet in Verbindung mit weiteren zahnärztlichen Maßnahmen statt. Die Trockenlegung des Behandlungsfeldes, die Kariesdiagnostik sowie Füllungsleistungen sind gängige Begleitmaßnahmen. Die Praxis setzt für jede GOZ-Nummer eine Gebühr fest. Zusammengenommen ergeben die Gebühren das zahnärztliche Honorar für die Behandlungssitzung mit Ziffer 2340.

Die Kosten fĂĽr GOZ 2340 erhalten Sie durch Berechnung von: 0,0562421 Euro x 200 x Steigerungsfaktor. Die Verwendung der Faktoren 1, 2,3 und 3,5 liefert den GebĂĽhrenrahmen fĂĽr die Vitalerhaltung der freiliegenden Pulpawie in der GOZ angegeben:

Faktor1-facher Satz2,3-facher Satz3,5-facher Satz
Kosten11,25 €25,87 €39,37 €

Eine Abrechnung mit Faktoren ab 2,4 bedeutet, dass die Leistung nach GOZ 2340 mit einem Mehraufwand verbunden ist. Die Gründe gibt Ihr Zahnarzt in der Rechnung an. Bei sehr schwierigen oder zeitaufwendigen Behandlungen ist es zudem möglich, Faktoren über 3,5 zu vereinbaren. Der schriftliche Vertrag muss vor Beginn der Behandlung vorliegen.

Direkte Überkappung – Erläuterungen

Die direkte Überkappung nach GOZ 2340 findet Anwendung, wenn die Zahnmarkkammer durch Präparationsmaßnahmen, eine Kariesentfernung oder durch einen Unfall eröffnet wurde. Der Zahnnerv liegt frei und ist nicht mehr durch eine Dentinschicht überdeckt. Vor der Ausführung der Position 2340 identifiziert und entfernt der Zahnarzt erkranktes Zahngewebe. Zudem wird geprüft, ob der Zahn noch vital ist und erhalten werden kann. Ist dies der Fall, führt der Zahnarzt die Überkappung mit Calciumhydroxid und Zementen durch. Die Substanzen schützen das Zahnmark vor dem Eindringen von Bakterien und fördern die Neubildung von Dentin. Im Anschluss an die Behandlung nach GOZ 2340 erfolgt dann der Verschluss der Kavität mit Füllungsmaterial.

Steigerungsfaktoren bei GOZ 2340

Gebührensatzsteigerungen über den Regelhöchstsatz sind zulässig, wenn die Durchführung der Position GOZ 2340 mit einer Erschwernis oder mit einer Verzögerung verbunden ist. Als Gründe kommen übermäßige Blutungen in Betracht, ein aufwendiges oder fraktioniertes Exkavieren sowie die Anwendung spezieller Verfahren für die Kariesdiagnostik oder -entfernung. Auch patientenbedingte Ursachen wie Kreislaufprobleme, eine zu geringe Mundöffnung oder ein starker Speichelfluss können den Ablauf der Behandlung behindern und damit eine Erhöhung der Steigerungsfaktoren bei GOZ 2340 bewirken.

GOZ-Positionen neben GOZ 2340

Neben Position GOZ 2340 sind weitere zahnärztliche Leistungen Teil der Behandlung. Ein schriftlicher Heil- und Kostenplan zeigt alle relevanten Positionen an. Hier sehen Sie GOZ-Nummern, die häufig zusammen mit Ziffer 2340vorkommen:

  • GOZ 0070 – „VitalitätsprĂĽfung eines Zahnes“
  • GOZ 0080ff – Schmerzausschaltung
  • GOZ 2030 – „Besondere MaĂźnahmen beim Präparieren oder FĂĽllen“
  • GOZ 2040 – „Anlegen von Spanngummi“
  • GOZ 1020 – „Lokale Fluoridierung“
  • GOZ 2330/2340 – weitere indirekte oder direkte Ăśberkappungen
  • GOZ 2050ff – FĂĽllungsleistungen
  • GOZ 0110 – „Zuschlag fĂĽr die Anwendung eines Operationsmikroskops“
  • GOZ 2180 – plastische AufbaufĂĽllung
  • GOZ 2197 – „Adhäsive Befestigung“
  • GOZ 4030/4040 – EinschleifmaĂźnahmen an Zähnen oder Zahnersatz
  • GOZ 2020 – „Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität“

BEMA-Position fĂĽr GOZ 2340

Position GOZ 2340 ist im BEMA-Verzeichnis unter der Nummer 26 zu finden: „Direkte Überkappung, je Zahn.“ Die Bewertungszahl der Leistung ist die 6.

GOZ-Nummern
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